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Corona Soforthilfe

Corona-Soforthilfe Hessen: Rückmeldeverfahren läuft wieder – mit deutlichen Entlastungen

Nach dem Moratorium vom September 2025 nimmt Hessen das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe wieder auf. Am 22.05.2026 hat das Wirtschaftsministerium eine spürbare Entlastung für rund 66.400 Unternehmen angekündigt. Wer betroffen ist, sollte seinen Fall jetzt prüfen lassen.
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Was sich ändert

Hessen hat die Bedingungen für die Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe spürbar gelockert. Fünf zentrale Änderungen sorgen für mehr Entlastung bei betroffenen Unternehmen:

  • Eigenmittel werden nicht mehr fördermindernd angerechnet.
  • Im Förderzeitraum geleistete Darlehenstilgungen gelten künftig als förderfähige Ausgaben.
  • Bei Überschneidungen mit der Überbrückungshilfe I wird der dortige Anrechnungsbetrag berücksichtigt und mindert die Rückzahlungspflicht.
  • Für bestandskräftige Altfälle wird der Weg zu (Teil-)Erlass und Niederschlagung nach § 59 LHO Hessen eröffnet.
  • In rund 1.100 laufenden Klageverfahren sollen einvernehmliche Lösungen ermöglicht werden.
Bund und Land beziffern das Entlastungsvolumen auf rund 66 Millionen Euro.

Das Regierungspräsidium Kassel informiert die betroffenen Unternehmen aktiv. Ein Online-Portal zur Dateneingabe steht bereit.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Je nach Situation gelten unterschiedliche Handlungsschritte:

  • Rückforderungsbescheid erhalten? Die einmonatige Klagefrist (§ 74 Abs. 1 VwGO) läuft unverändert. In Hessen ist kein Vorverfahren vorgesehen, die Klage muss direkt beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
  • Noch keine Rückmeldung abgegeben? Mit Vorlage der neuen Berechnungsparameter stehen die Chancen auf eine geringere oder ganz entfallende Rückforderung deutlich besser.
  • Klageverfahren bereits anhängig? Vergleichsverhandlungen mit dem RP Kassel sind regelmäßig zielführend.
  • Bescheid bereits bestandskräftig? Ein Antrag auf (Teil-)Erlass nach § 59 LHO ist möglich, sofern die wirtschaftliche Härte substantiiert dargelegt wird.
Sie haben Post vom Regierungspräsidium Kassel erhalten oder erwarten ein Schreiben? Wir prüfen Ihren Fall, beraten Sie zu den neuen Erleichterungen und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor den hessischen Verwaltungsgerichten.
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