Forderungseinzug in Frankfurt und Rhein-Main: Rechtsanwälte für unbezahlte Rechnungen – aus der Bleichstraße, für die Region
Unbezahlte Rechnungen sind in der Wirtschaftsregion Rhein-Main Alltag – vom Handwerksbetrieb in Offenbach über die Agentur in Frankfurt bis zur Arztpraxis in Bad Homburg. Wir ziehen offene Forderungen als Rechtsanwälte durchgängig ein, von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung – im Verzugsfall trägt die Kosten der Schuldner, und unsere Kanzlei sitzt seit Jahrzehnten mitten in Frankfurt, wenige Minuten vom Gerichtsviertel.
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Warum der Standort beim Forderungseinzug tatsächlich eine Rolle spielt
Der größte Teil des Forderungseinzugs ist ortsunabhängig – Mahnschreiben, Mahnbescheid (für hessische Gläubiger zentral beim Amtsgericht Hünfeld), Pfändungsbeschlüsse laufen schriftlich. Ortskenntnis zählt an drei Stellen:
- im streitigen Verfahren, wenn vor dem Amtsgericht Frankfurt oder den Kammern des Landgerichts Frankfurt verhandelt wird – dort sind wir regelmäßig;
- in der Vollstreckung, wenn es um Gerichtsvollzieherbezirke, das Vollstreckungsgericht und Immobilien in der Region geht;
- und im Gespräch: Wer möchte, bespricht sein Forderungsportfolio bei uns in der Bleichstraße persönlich
– viele Mandanten aus Frankfurt, Offenbach, Hanau, Wiesbaden und Darmstadt schätzen genau das, auch wenn danach alles digital läuft.
Das wichtigste zusammengefasst
Zielgruppe: Unternehmen aus Frankfurt und der Rhein-Main-Region mit offenen Forderungen
Grundleistung: Durchgängiger Forderungseinzug als Rechtsanwälte – vom anwaltlichen Mahnschreiben über Mahnbescheid und Klage bis zur Zwangsvollstreckung; im Verzugsfall trägt der Schuldner die Kosten
Standort und seine Bedeutung: Kanzlei in der Frankfurter Bleichstraße, zweiter Standort in Liederbach am Taunus – der größte Teil des Einzugs läuft ortsunabhängig, Ortskenntnis zählt aber im streitigen Verfahren vor Frankfurter Gerichten, in der regionalen Vollstreckung und im persönlichen Gespräch
Leistungsspektrum: Von Einzelforderungen ab mittleren dreistelligen Beträgen bis zum laufenden Forderungsmanagement als Dauermandat, inklusive Forderungsanmeldung in der Insolvenz
Besonderheit der Kanzlei: Als Kombination aus Rechtsanwälten und Steuerberatern wird auch die steuerliche Seite des Forderungsausfalls (Umsatzsteuerkorrektur) mitbegleitet – eine Kombination, die in der Region selten aus einer Hand kommt
Regionale Branchenschwerpunkte: Handwerksbetriebe, Steuerberater, Ärzte und Heilberufe, Agenturen, Vermieter, E-Commerce und Vereine werden besonders häufig vertreten
Was wir für Unternehmen aus der Region übernehmen
Einzelforderungen ab mittleren dreistelligen Beträgen ebenso wie laufendes Forderungsmanagement als Dauermandat (Konditionen auf Anfrage):
- anwaltliches Mahnschreiben mit Bezifferung von Zinsen (B2B derzeit 10,52 % p. a.), 40-€-Pauschale und Kosten
- gerichtliches Mahnverfahren
- Klage vor Amts- und Landgericht
- Zwangsvollstreckung von der Vermögensauskunft bis zur Kontopfändung
- Forderungsanmeldung in der Insolvenz des Schuldners
Als Kanzlei aus Rechtsanwälten und Steuerberatern begleiten wir auch die steuerliche Seite des Forderungsausfalls (Umsatzsteuerkorrektur, § 17 UStG) – eine Kombination, die Sie in der Region selten aus einer Hand bekommen. Wie die Beauftragung abläuft und was sie kostet.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.
Branchen, die wir in Rhein-Main besonders häufig vertreten
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Häufige Fragen
Ja – der Einzug läuft bundesweit; Mahnverfahren und Vollstreckung sind ortsunabhängig organisiert. Der Standort Frankfurt ist Ihr Ansprechpunkt, keine Grenze.
Gern – Bleichstraße 64–66, nach Terminvereinbarung (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–13 Uhr). Genauso gut funktioniert der volldigitale Weg: Unterlagen als PDF, Erstgespräch per Telefon oder Microsoft Teams.
Im Verzugsfall trägt der Schuldner die gesetzlichen Kosten als Verzugsschaden. Vor Beauftragung erhalten Sie eine Ersteinschätzung mit Kostenübersicht – in der Regel binnen eines Werktags.
Der Einstieg ja: kostenfreies Erstgespräch bis zu 10 Minuten, ausführliche Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €). Das Mandat selbst rechnet nach RVG oder transparenter Vergütungsvereinbarung ab.
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