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Inkasso und Forderungsmanagement

Tierhalter zahlt nicht? Honorarforderungen für Tierärzte und Tierkliniken – konsequent durchgesetzt

Die Behandlung war ein Notfall, die OP hat das Tier gerettet – und die Rechnung bleibt liegen: Im Behandlungsmoment ist jeder Betrag recht, danach wird die GOT-Rechnung angezweifelt, "in Raten irgendwann" versprochen oder schlicht ignoriert. Anders als Humanmediziner haben Tierärzte keine Kassenabrechnung im Rücken – jede Forderung ist Privatliquidation, und genau dafür ist der anwaltliche Forderungseinzug gebaut.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

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Die typischen Einwände – und warum sie selten tragen

„Das ist zu teuer – so viel kostet das doch nicht.” Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist verbindliches Preisrecht: Die Sätze sind kein Verhandlungsangebot, Unterschreitungen sind Ihnen sogar untersagt. Eine nach GOT korrekt gestellte Rechnung ist die stabilste Anspruchsgrundlage, die eine Branche haben kann.

‍„Der Notdienst-Zuschlag ist Abzocke.” Die Notdienstgebühr und der erhöhte Gebührensatz im Notdienst stehen in der GOT – wer den Notdienst in Anspruch nimmt, schuldet sie.

‍„Das Tier ist trotzdem gestorben.” Der Behandlungsvertrag ist Dienstvertrag: Geschuldet ist die fachgerechte Behandlung, kein Erfolg. Ein Misserfolg lässt den Honoraranspruch unberührt; behauptete Behandlungsfehler muss der Halter beweisen.

Wir sortieren echte Einwände von Schutzbehauptungen – und setzen den Rest durch.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Tierarztpraxen und Tierkliniken, deren Tierhalter Rechnungen nicht bezahlen

Grundproblem: Anders als Humanmediziner haben Tierärzte keine Kassenabrechnung im Rücken – jede Forderung ist Privatliquidation nach GOT

Typische Einwände und ihre Entkräftung:

  • "Zu teuer": Die GOT ist verbindliches Preisrecht, keine Verhandlungssache – Unterschreitungen sind sogar untersagt
  • "Notdienstzuschlag ist Abzocke": Notdienstgebühren stehen in der GOT und sind bei Inanspruchnahme geschuldet
  • "Tier ist trotzdem gestorben": Der Behandlungsvertrag ist Dienstvertrag – geschuldet ist fachgerechte Behandlung, kein Erfolg; Behandlungsfehler muss der Halter beweisen

Ablauf: Nach eigenem Mahnlauf übernimmt die Kanzlei mit anwaltlichem Mahnschreiben (Verzugszinsen und Kosten trägt im Verzug der Tierhalter), danach Mahnbescheid/Klage und Vollstreckung

Verbraucherspezifik: Da Tierhalter meist Verbraucher sind, ist der Verzugshinweis nach § 286 Abs. 3 BGB auf der Rechnung entscheidend für den automatischen Verzugseintritt

Praktische Optionen: Für Praxen mit laufendem Forderungsaufkommen wird der Einzug als Dauermandat angeboten; abgesicherte Ratenzahlungen sind möglich, aber nur mit schriftlichem Anerkenntnis und Verfallklausel

So läuft der Einzug für Ihre Praxis

Nach Ihrem eigenen Mahnlauf übernehmen wir mit dem anwaltlichen Mahnschreiben: Hauptforderung, Verzugszinsen und Kosten beziffert, kurze Frist – im Verzug trägt der Tierhalter die Anwaltskosten als Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB).

Bleibt Zahlung aus: Mahnbescheid oder Klage, danach Vollstreckung bis zur Kontopfändung -> Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.

Für Praxen mit laufendem Aufkommen bieten wir den Einzug als Dauermandat mit Reporting an (Konditionen auf Anfrage) – Sie behandeln, wir kassieren nach.

Da Tierhalter überwiegend Verbraucher sind, achten wir auf die verbraucherspezifischen Verzugsvoraussetzungen (Verzugshinweis auf der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB) – die Formulierung liefern wir Ihnen für Ihre Praxissoftware mit.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.

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Häufige Fragen

Durch die Kostenerstattung im Verzug regelmäßig schon ab mittleren dreistelligen Beträgen – bei OP- und Klinikrechnungen ohnehin. Kleinbeträge bündeln wir im Dauermandat.

Ja. Die Beauftragung von Rechtsanwälten ist datenschutz- und berufsrechtlich der sichere Weg – wir unterliegen selbst der Verschwiegenheit; übergeben werden nur die abrechnungsrelevanten Daten.

Nur abgesichert: schriftliches Anerkenntnis, Verfallklausel bei Ratenverzug. Die Vereinbarung setzen wir auf – sonst wird aus der Stundung ein Ausfall auf Raten.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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