Tierhalter zahlt nicht? Honorarforderungen für Tierärzte und Tierkliniken – konsequent durchgesetzt
Die Behandlung war ein Notfall, die OP hat das Tier gerettet – und die Rechnung bleibt liegen: Im Behandlungsmoment ist jeder Betrag recht, danach wird die GOT-Rechnung angezweifelt, "in Raten irgendwann" versprochen oder schlicht ignoriert. Anders als Humanmediziner haben Tierärzte keine Kassenabrechnung im Rücken – jede Forderung ist Privatliquidation, und genau dafür ist der anwaltliche Forderungseinzug gebaut.
Jetzt 10-Minuten-Erstgespräch buchen
Buchen Sie direkt online ein kurzes, 10-minütiges Telefonat mit Jobst Ehrentraut. Wir prüfen Ihr Anliegen vorab und geben Ihnen eine erste, völlig unverbindliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten.
Die typischen Einwände – und warum sie selten tragen
„Das ist zu teuer – so viel kostet das doch nicht.” Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist verbindliches Preisrecht: Die Sätze sind kein Verhandlungsangebot, Unterschreitungen sind Ihnen sogar untersagt. Eine nach GOT korrekt gestellte Rechnung ist die stabilste Anspruchsgrundlage, die eine Branche haben kann.
„Der Notdienst-Zuschlag ist Abzocke.” Die Notdienstgebühr und der erhöhte Gebührensatz im Notdienst stehen in der GOT – wer den Notdienst in Anspruch nimmt, schuldet sie.
„Das Tier ist trotzdem gestorben.” Der Behandlungsvertrag ist Dienstvertrag: Geschuldet ist die fachgerechte Behandlung, kein Erfolg. Ein Misserfolg lässt den Honoraranspruch unberührt; behauptete Behandlungsfehler muss der Halter beweisen.
Wir sortieren echte Einwände von Schutzbehauptungen – und setzen den Rest durch.
Das wichtigste zusammengefasst
Zielgruppe: Tierarztpraxen und Tierkliniken, deren Tierhalter Rechnungen nicht bezahlen
Grundproblem: Anders als Humanmediziner haben Tierärzte keine Kassenabrechnung im Rücken – jede Forderung ist Privatliquidation nach GOT
Typische Einwände und ihre Entkräftung:
- "Zu teuer": Die GOT ist verbindliches Preisrecht, keine Verhandlungssache – Unterschreitungen sind sogar untersagt
- "Notdienstzuschlag ist Abzocke": Notdienstgebühren stehen in der GOT und sind bei Inanspruchnahme geschuldet
- "Tier ist trotzdem gestorben": Der Behandlungsvertrag ist Dienstvertrag – geschuldet ist fachgerechte Behandlung, kein Erfolg; Behandlungsfehler muss der Halter beweisen
Ablauf: Nach eigenem Mahnlauf übernimmt die Kanzlei mit anwaltlichem Mahnschreiben (Verzugszinsen und Kosten trägt im Verzug der Tierhalter), danach Mahnbescheid/Klage und Vollstreckung
Verbraucherspezifik: Da Tierhalter meist Verbraucher sind, ist der Verzugshinweis nach § 286 Abs. 3 BGB auf der Rechnung entscheidend für den automatischen Verzugseintritt
Praktische Optionen: Für Praxen mit laufendem Forderungsaufkommen wird der Einzug als Dauermandat angeboten; abgesicherte Ratenzahlungen sind möglich, aber nur mit schriftlichem Anerkenntnis und Verfallklausel
So läuft der Einzug für Ihre Praxis
Nach Ihrem eigenen Mahnlauf übernehmen wir mit dem anwaltlichen Mahnschreiben: Hauptforderung, Verzugszinsen und Kosten beziffert, kurze Frist – im Verzug trägt der Tierhalter die Anwaltskosten als Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB).
Bleibt Zahlung aus: Mahnbescheid oder Klage, danach Vollstreckung bis zur Kontopfändung -> Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.
Für Praxen mit laufendem Aufkommen bieten wir den Einzug als Dauermandat mit Reporting an (Konditionen auf Anfrage) – Sie behandeln, wir kassieren nach.
Da Tierhalter überwiegend Verbraucher sind, achten wir auf die verbraucherspezifischen Verzugsvoraussetzungen (Verzugshinweis auf der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB) – die Formulierung liefern wir Ihnen für Ihre Praxissoftware mit.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.
Häufige Fragen
Durch die Kostenerstattung im Verzug regelmäßig schon ab mittleren dreistelligen Beträgen – bei OP- und Klinikrechnungen ohnehin. Kleinbeträge bündeln wir im Dauermandat.
Ja. Die Beauftragung von Rechtsanwälten ist datenschutz- und berufsrechtlich der sichere Weg – wir unterliegen selbst der Verschwiegenheit; übergeben werden nur die abrechnungsrelevanten Daten.
Nur abgesichert: schriftliches Anerkenntnis, Verfallklausel bei Ratenverzug. Die Vereinbarung setzen wir auf – sonst wird aus der Stundung ein Ausfall auf Raten.
Fälle, die für uns sprechen
Kostenloser Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Kontaktformular
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Unsere Standorte
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt















