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Erbrecht & Steuerrecht

Erbschein beantragen: Ablauf, Kosten, Dauer – und die teuerste Wissenslücke: Oft brauchen Sie gar keinen

Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis darüber, wer Erbe geworden ist und zu welcher Quote – Banken, Grundbuchamt und Versicherungen verlangen ihn als Legitimation, aber längst nicht immer zu Recht. Wer ihn reflexhaft beantragt, zahlt oft für ein unnötiges Papier und legt sich fest, bevor er den Nachlass kennt; diese Seite zeigt den korrekten Weg – und wann der klügere Weg daran vorbeiführt.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Wann Sie wirklich einen Erbschein brauchen – und wann nicht

Kein Erbschein nötig ist regelmäßig, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt: Zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts ersetzt es den Erbschein gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 GBO) und nach der Rechtsprechung grundsätzlich auch gegenüber Banken – eine Bank darf nicht pauschal auf dem Erbschein bestehen, wenn die Erbfolge durch eröffnetes notarielles Testament nachgewiesen ist. Ebenfalls entbehrlich ist er oft, wenn eine über den Tod hinaus geltende Vorsorge- oder Bankvollmacht existiert: Der Bevollmächtigte handelt dann aus der Vollmacht, ganz ohne Erbnachweis. Nötig wird der Erbschein typischerweise bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament, bei nur handschriftlichen Testamenten mit Grundbesitz im Nachlass und bei Auslandsvermögen (dort ergänzt durch das Europäische Nachlasszeugnis für EU-Fälle). Unsere erste Prüfung in jedem Nachlassmandat lautet deshalb: Braucht dieser Erbe überhaupt einen Erbschein – oder nur die richtigen Dokumente in der richtigen Reihenfolge?

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Erben, die einen Erbschein beantragen möchten oder müssen

Grunddefinition: Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts über Erbenstellung und Erbquote – wird von Banken, Grundbuchamt und Versicherungen als Legitimation verlangt

Wann kein Erbschein nötig ist: Bei notariellem Testament/Erbvertrag (ersetzt durch Eröffnungsprotokoll) oder bei transmortaler Vollmacht – Banken dürfen bei notariellem Testament nicht pauschal auf dem Erbschein bestehen

Wann er nötig ist: Bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament, bei handschriftlichem Testament mit Grundbesitz, bei Auslandsvermögen

Wichtigste Warnung: Der Antrag gilt als konkludente Annahme der Erbschaft – die Ausschlagung ist danach nicht mehr möglich; vor Antragstellung sollte deshalb geprüft werden, ob der Nachlass werthaltig ist und ob die Ausschlagungsfrist noch läuft

Ablauf: Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Aufenthaltsort des Verstorbenen; Antrag direkt oder über Notar mit eidesstattlicher Versicherung; benötigte Unterlagen variieren je nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge; es gibt Alleinerbschein, gemeinschaftlichen Erbschein und Teilerbschein

Kosten & Dauer: Gebühren richten sich nach Nachlasswert (zwei volle Gebühren: Erteilung + eidesstattliche Versicherung); Dauer von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten bei Komplikationen oder Streit

Bei Streit: Das Erbscheinsverfahren ist oft der erste Schauplatz eines Erbstreits – das Gericht ermittelt von Amts wegen, ein unrichtiger Erbschein kann später eingezogen werden

Achtung vor dem Antrag: Er gilt als Annahme der Erbschaft

Die wichtigste Warnung dieser Seite: Wer den Erbschein beantragt, nimmt die Erbschaft damit konkludent an – die Ausschlagung ist danach grundsätzlich nicht mehr möglich, und mit der Annahme haften Sie im Ausgangspunkt auch für Nachlassschulden. Bevor der Antrag gestellt wird, gehört deshalb geklärt: Ist der Nachlass zweifelsfrei werthaltig? Läuft die sechswöchige Ausschlagungsfrist noch? Bei jedem Zweifel: erst prüfen, dann beantragen. → Erbe ausschlagen

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tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.

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So läuft der Antrag ab – Schritt für Schritt

Zuständigkeit: das Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 FamFG).

‍Antragstellung: direkt beim Nachlassgericht oder über jeden Notar; die erforderliche eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben (§ 352 FamFG) nehmen Gericht oder Notar ab.

‍Unterlagen: Sterbeurkunde; bei gesetzlicher Erbfolge die Personenstandsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis lückenlos belegen (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunden vorverstorbener Angehöriger); bei gewillkürter Erbfolge das Testament nebst Eröffnungsprotokoll; Angaben zu allen Miterben und zum Güterstand.

‍Arten: Alleinerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein für die Erbengemeinschaft (kann von einem Miterben für alle beantragt werden), Teilerbschein über die eigene Quote. Welcher Typ beantragt wird, hat praktische Folgen – etwa dafür, ob alle Miterben mitwirken müssen. → Erbengemeinschaft

Kosten und Dauer – realistisch

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Aktiva abzüglich Erblasserschulden) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz: Es fällt je eine volle Gebühr für die Erteilung des Erbscheins und für die eidesstattliche Versicherung an – bei werthaltigen Nachlässen mit Immobilie also ein spürbarer vierstelliger Gesamtbetrag; exakt beziffern lässt er sich erst mit dem Nachlasswert. Die Dauer reicht von wenigen Wochen im klaren Fall bis zu vielen Monaten, wenn Urkunden aus dem Ausland fehlen, die Erbfolge unklar ist – oder ein Beteiligter dem Antrag entgegentritt. Genau dann wird aus dem Verwaltungsakt ein streitiges Verfahren.

Wenn es Streit gibt: Der Erbscheinsantrag ist oft die erste Schlacht des Erbstreits

Hält ein Übergangener das Testament für unwirksam oder meldet ein weiterer Angehöriger Erbansprüche an, wird im Erbscheinsverfahren erstmals mit offenem Visier gekämpft: Das Nachlassgericht ermittelt von Amts wegen (§ 26 FamFG), zieht Testamente, Krankenunterlagen und Zeugen bei – hier fallen faktisch Vorentscheidungen über Testierfähigkeit und Testamentsauslegung. Wer in dieser Phase unvertreten agiert, verschenkt die beste Gelegenheit, Beweise zu sichern und die Weichen zu stellen. Und noch nach Erteilung gilt: Ein unrichtiger Erbschein ist einzuziehen (§ 2361 BGB) – der Kampf ist mit dem Papier nicht automatisch vorbei. → Testament anfechten

Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten

Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.

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Häufige Fragen

Im unstreitigen Fall mit vollständigen Unterlagen häufig vier bis acht Wochen; bei fehlenden Urkunden, Auslandsbezug oder Streit auch viele Monate. Beschleunigen lässt sich vor allem eines: die Vollständigkeit des Antrags von Anfang an.

Grundsätzlich nicht – eröffnetes notarielles Testament plus Eröffnungsprotokoll sind als Nachweis anerkannt; ein pauschales Bestehen auf dem Erbschein ist nach der Rechtsprechung unzulässig. Weigert sich die Bank dennoch, hilft oft schon ein anwaltliches Schreiben mit Kostenfolge-Hinweis.

Den Antrag selbst nicht vollständig – erforderlich ist die eidesstattliche Versicherung vor Gericht oder Notar. Vorbereiten lässt sich aber alles; wir strukturieren Antrag und Urkundenlage so, dass ein Termin genügt.

Das Nachlassgericht zieht ihn ein (§ 2361 BGB) – auf Antrag oder von Amts wegen. Wer meint, zu Unrecht übergangen zu sein, sollte parallel die Testamentsanfechtung und die Sicherung des Nachlasses prüfen lassen.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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