AGB erstellen lassen: Warum das Muster aus dem Internet die teuerste Variante ist
AGB werden kopiert, aus Generatoren geklickt und selten gepflegt – unwirksame Klauseln fallen dann ersatzlos weg, übrig bleibt das Gesetz. Wir erstellen und prüfen AGB individuell für Ihr Geschäftsmodell, mit klarer Kostenauskunft vorab.
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Schildern Sie uns Ihren arbeitsrechtlichen Fall und erhalten Sie eine rasche Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und rechtlichen Risiken.
Warum Standard-AGB zum Risiko werden
AGB sind das einzige Rechtsdokument, das in jedem einzelnen Geschäft mitläuft – und zugleich das am häufigsten kopierte: vom Wettbewerber übernommen, aus Generatoren geklickt, seit Jahren ungepflegt. Das Problem: Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg (Verbot der geltungserhaltenden Reduktion) – übrig bleibt das Gesetz, das selten für Sie optimiert ist; dazu Abmahnrisiken im B2C. Wir erstellen und prüfen AGB und Vertragswerke individuell: passend zu Ihrem Geschäftsmodell, gepflegt bei Rechtsänderungen, mit klarer Kostenauskunft vor Beauftragung.
Das wichtigste zusammengefasst
Die vier entscheidenden Klauseln
Eigentumsvorbehalt, Haftungsbegrenzung, Zahlungs-/Verzugsregeln und Gerichtsstand entscheiden im Ernstfall über Geld. Eine zu weit gefasste Haftungsklausel fällt komplett weg – dann haften Sie unbegrenzt.
B2B, B2C, Online: unterschiedliche Regeln
Gegenüber Unternehmen ist vieles gestaltbar, gegenüber Verbrauchern gilt volle Klauselkontrolle plus Abmahnrisiko. Wer beide Kundengruppen bedient, braucht getrennte Regelwerke – der häufigste Fehler bei gekauften Mustern.
Ablauf und Kosten
Kurzes Briefing, dann festes Angebot statt offener Stundenuhr. Entwurf mit Klartext-Erläuterung, optional Pflege-Service bei Rechtsänderungen.
Die vier Klauseln, die Geld verdienen (oder kosten
Ein AGB-Werk ist gut, wenn es die Ernstfälle gewinnt: (1) Eigentumsvorbehalt – einfach, verlängert, erweitert: Ihre Lebensversicherung in der Kundeninsolvenz. (2) Haftungsbegrenzung – so weit wie zulässig, keinen Millimeter weiter (die überzogene Klausel fällt KOMPLETT weg – dann haften Sie unbegrenzt). (3) Zahlungs- und Verzugsregeln – Fälligkeit nach Kalender, Verzugszins, Aufrechnungsbeschränkung: das Fundament Ihres Forderungseinzugs (→ /inkasso/zahlungsverzug/). (4) Gerichtsstand und Rechtswahl im B2B. Dazu je nach Modell: Abnahmefiktionen (Dienstleister!), Leistungsänderungs- und Preisanpassungsklauseln, Verjährungsverkürzungen (Grenzen: § 202 BGB, bei Verbrauchern §§ 309 Nr. 7, 8 BGB).
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Verantwortliche in allen Fragen des Arbeitsrechts – von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über Abmahnung und Kündigung bis zur Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozeßkostenrisiko.
B2B, B2C, Online: drei verschiedene Regelwerke
Gegenüber Unternehmen ist vieles gestaltbar, gegenüber Verbrauchern gilt die volle Klauselkontrolle der §§ 305 ff. BGB plus Informationspflichten-Kosmos (Widerruf, Button-Lösung, ODR) – und der Fehler ist dort nicht nur unwirksam, sondern abmahnbar. Onlineshops brauchen das Zusammenspiel aus AGB, Widerrufsbelehrung, Bestellstrecke und Datenschutz als System (unsere E-Commerce-Mandanten kennen das aus dem Forderungseinzug: → /inkasso/ecommerce/). Wer beide Kundengruppen bedient, braucht getrennte oder sauber verzweigte Regelwerke – der häufigste Konstruktionsfehler gekaufter Muster.
Ablauf und Kosten: Festangebot statt Blindflug
So läuft es bei uns: (1) Kurzes Briefing zu Geschäftsmodell, Kundenstruktur und Ernstfällen der Vergangenheit. (2) Festes Angebot vor Beginn – AGB-Ersterstellung, Review oder Vertragsmuster-Paket, jeweils mit klarem Einstieg: Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €), Mandate nach transparentem Stundenhonorar mit Aufwandsrahmen vorab. (3) Entwurf mit Erläuterung in Klartext – Sie verstehen jede Klausel, bevor sie gilt. (4) Optional: Pflege-Vereinbarung mit Update-Service bei Rechtsänderungen. Verträge jenseits der AGB (Liefer-, Rahmen-, Kooperations-, Geschäftsführerverträge) erstellen und verhandeln wir nach demselben Prinzip: Angebot vorab, Klartext im Ergebnis.
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Häufige Fragen
Bei uns: festes Angebot nach kurzem Briefing statt offener Stundenuhr. Die ehrliche Vergleichsgröße ist nicht der Generator für 99 €, sondern die erste unwirksame Haftungsklausel im Schadensfall.
Riskant doppelt: urheberrechtlich (auch AGB können geschützt sein) und inhaltlich – fremde AGB passen zu fremden Geschäftsmodellen, und deren Fehler kopieren Sie mit. Individuell heißt nicht teuer, sondern passend.
Ja – Einkaufs-AGB, Rahmenverträge, NDA und Konzern-Vorlagen prüfen wir mit Ampel-Kommentar: was akzeptabel ist, was verhandelt gehört, was ein Dealbreaker ist. Gerade bei Großkunden-Verträgen die schnellste, wirksamste Beratungsstunde.
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