Jetzt kontaktieren
corona-hilfen

Corona-Soforthilfe NRW – Rückzahlung gefordert? Bescheid, Bekanntgabe und Verjährung prüfen

Nordrhein-Westfalen hat rund 430.000 Empfängern mehr als 4,5 Milliarden Euro Corona-Soforthilfe ausgezahlt – und kein Bundesland hat eine derart bewegte Rückforderungsgeschichte:

Die ersten Schlussbescheide erklärte das OVG NRW für rechtswidrig, seit Ende 2024 läuft ein neues Rückmeldeverfahren, und parallel mahnen die Bezirksregierungen Forderungen aus Bescheiden an, deren Zustellung sie oft nicht nachweisen können. Wer heute in NRW Post zur Soforthilfe erhält, sollte drei Dinge prüfen lassen: den Bescheid selbst, seine Bekanntgabe – und die Verjährung.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung, ob wir Ihnen helfen können.

Prüfung auf Fristwahrung und wirksame Bekanntgabe
Einschätzung Ihres Rückforderungspotenzials
Individuelle Beratung durch Anwalt
Absolut kostenlos und unverbindlich
Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Zuständige Behörden und Rechtsweg in NRW

Zuständig sind die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster (jeweils Dezernat 34), je nach Betriebsstätte; die Bezirksregierung Düsseldorf ist zentral für die Datenverarbeitung zuständig. Ein Widerspruchsverfahren gibt es in NRW nicht: § 110 Abs. 1 JustG NRW hat das Vorverfahren abgeschafft, und die Ausnahmen des Absatzes 2 erfassen die Coronahilfen nicht. Gegen Rückforderungs- und Schlussbescheide ist daher binnen Monatsfrist Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben (Düsseldorf, Köln, Gelsenkirchen, Minden, Arnsberg oder Aachen); Berufungsinstanz ist das OVG NRW in Münster. Die fristgerechte Anfechtungsklage hat aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO). Bei den Überbrückungshilfen ist zu beachten: Die Zustellung des Schlussbescheids an den prüfenden Dritten (§ 7 LZG NRW) wird dem Unternehmen zugerechnet – die Frist läuft dann ab Zugang beim Steuerberater.

Die OVG-Urteile: rechtswidrige Schlussbescheide – aber Bestandskraft bleibt

Das Herzstück der NRW-Rechtslage sind die Urteile des OVG NRW vom 17.03.2023 (4 A 1986/22, 4 A 1987/22, 4 A 1988/22; Vorinstanz VG Düsseldorf, Urteile vom 16.08.2022 – 20 K 217/21, 20 K 7488/20, 20 K 393/22): Die Soforthilfe-Schlussbescheide der ersten Generation waren rechtswidrig – sie missachteten die Vorgaben der Bewilligungsbescheide, das Rückmeldeverfahren hatte keine tragfähige Grundlage, und der vollautomatisierte Erlass war ohne Rechtsgrundlage (§ 35a VwVfG).

Die entscheidende Einschränkung: Wer seinen Schlussbescheid seinerzeit nicht angegriffen hat, profitiert grundsätzlich nicht mehr. Das OVG NRW hat am 12.07.2024 entschieden, dass bestandskräftige Schlussbescheide bestehen bleiben – das betrifft rund 283.000 Alt-Bescheide, an denen das Land nach dem Kabinettsbeschluss vom 14.03.2023 festhält. Umso wichtiger ist die Prüfung, ob der Bescheid überhaupt wirksam bekanntgegeben wurde: Ein nie zugegangener Bescheid ist nicht bestandskräftig geworden.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Das neue Rückmeldeverfahren seit Oktober 2024: Option A, B oder C

Für rund 75.000 Betroffene (Interessengemeinschaften nennen 84.000) lief seit dem 29.10.2024 ein neues Rückmeldeverfahren (Frist: 26.02.2025). Zur Wahl standen die Berechnungsvarianten A und B sowie Option C (Verzicht auf Neuberechnung). Gegenüber dem alten Verfahren brachte das neue spürbare Verbesserungen: Einzelunternehmer mit Antrag bis zum 01.04.2020 können die vollen Lebenshaltungskosten ansetzen, spätere Überschüsse werden nicht mehr rückverrechnet, und der Liquiditätsengpass wird tagesscharf berechnet. Die auf dieser Basis ergehenden neuen Schlussbescheide sind eigenständig anzugreifen – wieder binnen Monatsfrist per Klage; die Berechnungsvarianten und ihre Anwendung im Einzelfall sind voll überprüfbar.

Verjährung: der unterschätzte Hebel in NRW

Bei Altforderungen ist die Verjährung ein eigenständiger, oft übersehener Prüfungspunkt. Das VG Köln hat mit Urteil vom 06.12.2024 (16 K 703/24, Berufung zugelassen) entschieden: Gab der Empfänger bereits 2020 eine Verzichtserklärung ab, entstand der Erstattungsanspruch mit deren Zugang – die dreijährige Frist lief dann zum 31.12.2023 ab, sodass ein Bescheid vom 08.01.2024 einen verjährten Anspruch betraf. Die Rechtsprechung ist allerdings uneinheitlich: Eine jüngere Entscheidung des VG Köln verneint die Verjährung in der Schlussbescheid-Konstellation, und das OVG NRW hat sich am 16.05.2025 (4 A 2928/24) mit dem Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 VwVfG befasst. Die Einrede muss aktiv erhoben werden – automatisch wirkt sie nicht.

Eng damit verzahnt ist das NRW-Massenphänomen der Mahnungen ohne Bescheid: Vor allem die Bezirksregierungen Köln und Arnsberg berufen sich auf Schlussbescheide, die häufig auf den 18. oder 19.12.2021 datiert sind, deren Zugang die Empfänger bestreiten und deren Zustellung die Behörden nicht nachweisen können. Die Beweislast für die Bekanntgabe trägt die Behörde (§ 43 VwVfG). Erhalten Sie eine Mahnung ohne vorherigen Bescheid: nicht zahlen, Zustellungsnachweis anfordern – ausführlich auf unserer Seite „Mahnung ohne Bescheid“.

Überbrückungshilfen in NRW: die aktuelle Rechtsprechung

Auch bei den Überbrückungshilfen ist NRW das rechtsprechungsstärkste Land. Zugunsten der Unternehmen hat das OVG NRW im Hinweisbeschluss vom 22.10.2025 (4 A 1352/25; Vorinstanz VG Düsseldorf, 15.04.2025 – 16 K 937/22) klargestellt, dass die ÜH III keine „ausschließliche“ Coronabedingtheit des Umsatzrückgangs verlangt. Weitere Linien: OVG NRW, Urteile vom 25.08.2025 (4 A 1555/23) und 09.09.2025 (4 A 1793/23) zur November-/Dezemberhilfe und zum Beihilferecht; OVG NRW, Urteil vom 01.07.2025 (4 A 2468/24) zur ÜH IV; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 01.12.2025 (19 K 2048/23, nicht rechtskräftig): Antragsberechtigung bei der ÜH IV ist monatsweise zu prüfen, die Behörde wurde zur Neubescheidung verpflichtet; VG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2025 (9 K 6289/23) zu Nachweisanforderungen; VG Köln, Urteil vom 05.11.2025 (16 K 3532/23) zur rechtswidrigen Verwaltungspraxis gegenüber dem Profisport. Praktisch relevant: Über 80 % der ÜH-Schlussabrechnungen sind beschieden; Zahlungsfristen betragen regelmäßig sechs Wochen bzw. drei Monate, Ratenzahlung ist über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich. Alle Fundstellen in der Urteilssammlung.

So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid

Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf – in NRW: Klage, nicht Widerspruch –, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. NRW-spezifisch kommen hinzu:

  • Bekanntgabe zuerst: Bei Alt-Bescheiden (insbesondere vom 18./19.12.2021) den Zustellungsnachweis anfordern – ohne belegten Zugang keine Bestandskraft, keine Fälligkeit, keine Vollstreckung.
  • Verjährungslage prüfen und die Einrede aktiv erheben – insbesondere in Verzichts- und Altfall-Konstellationen.
  • Neue Schlussbescheide aus dem Rückmeldeverfahren 2024/2025 gegen die gewählte Option (A/B/C) und die zugesagten Verbesserungen (volle Lebenshaltungskosten, tagesscharfe Berechnung, keine Rückverrechnung) nachrechnen.

Kosten: transparent nach RVG

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung (Hinweis: Subventionssachen sind dort häufig ausgeschlossen).

Bescheid erhalten – so wehren Sie sich

Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe – und in NRW führt der Weg direkt zum Verwaltungsgericht: kein Widerspruch, sondern Anfechtungsklage. Die fristgerechte Klage entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt eine knappe Klageerhebung; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Häufige Fragen

Grundsätzlich nein: Das OVG NRW hat am 12.07.2024 entschieden, dass bestandskräftige Schlussbescheide bestehen bleiben. Prüfenswert bleibt aber stets, ob der Bescheid überhaupt wirksam bekanntgegeben wurde – ein nie zugegangener Bescheid ist nicht bestandskräftig, und die Beweislast für den Zugang trägt die Behörde.

Nicht zahlen, nichts anerkennen und den Zustellungsnachweis anfordern. Ohne wirksame Bekanntgabe fehlt es an einer fälligen, vollstreckbaren Forderung; je nach Konstellation ist der Anspruch zudem verjährt. Ausführlich: unsere Seite „Mahnung ohne Bescheid“.

Die Optionen betrafen die Berechnungsvariante (A/B) bzw. den Verzicht auf Neuberechnung (C). Maßgeblich ist heute der auf dieser Basis ergangene neue Schlussbescheid – er ist eigenständig überprüfbar, insbesondere darauf, ob die zugesagten Verbesserungen (volle Lebenshaltungskosten, tagesscharfe Engpass-Berechnung, keine Rückverrechnung späterer Überschüsse) korrekt umgesetzt wurden.

Möglich – insbesondere, wenn Sie schon 2020 eine Verzichtserklärung abgegeben haben: Das VG Köln hat für diese Konstellation Verjährungseintritt zum 31.12.2023 angenommen. Die Rechtsprechung ist aber uneinheitlich, und die Einrede muss aktiv erhoben werden. Das prüfen wir im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung.

‍
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zu Coronahilfen – transparent nach RVG, mit kostenloser Ersteinschätzung vorab.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
Jetzt kontaktieren

Kostenloser Erstkontakt

Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.

​
STANDORT FRANKFURT - tes legal - Rechtsbereich
​
STANDORT LIEDERBACH - tes tax - Steuerbereich

Oder direkt einen Termin buchen

Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.

Jetzt einen Termin buchen

Kontaktformular

Oder direkt einen Termin buchen

Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.

Jetzt einen Termin buchen

Unsere Standorte

Zwei Standorte in der Rhein-Main-Region — und für den Rest von
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt

Hauptniederlassung · Zentraler Standort
Telefon
Öffnungszeiten
Parken
+49 69 25 75 156 20
Mo – Fr, 9:00 – 18:00 Uhr
Tiefgarage im Haus verfügbar
Bleichstraße 64-66, 60313 Frankfurt am Main

Liederbach

Zweigstelle · Rhein-Main-Region
Telefon
Öffnungszeiten
ÖPNV
+49 6196 65 05 0
Mo – Do, 9:00 – 17:00 Uhr
S-Bahn S2, Haltestelle Liederbach
Höchster Straße 72, 65812 Liederbach

Aktuelles & Neuigkeiten

Alle Beiträge
Allgemein

Was kostet eine Erbschaftssteuererklärung beim Steuerberater?

Jetzt lesen
Allgemein

Tax Consultant Frankfurt: Expert Tax Advisory for English-Speaking Expats

Jetzt lesen