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Strafrecht

Anklage erhalten: Warum jetzt die am meisten unterschätzte Phase des Verfahrens beginnt

"Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage…" – dieser Satz fühlt sich an wie ein Urteil, ist es aber nicht: Mit der Anklageschrift beginnt das Zwischenverfahren, in dem das Gericht erst noch entscheidet, ob es überhaupt zur Hauptverhandlung kommt – die letzte Ausfahrt vor dem öffentlichen Prozess, mit Stellungnahme, Beweisanträgen und Angriff auf den hinreichenden Tatverdacht. Und selbst wenn eröffnet wird: Eine gut vorbereitete Hauptverhandlung ist kein Schafott, sondern ein Verfahren mit Regeln, die wir für Sie nutzen.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Das Zwischenverfahren: die letzte Ausfahrt vor dem Prozess

Zwischen Anklage und Hauptverhandlung prüft das Gericht den hinreichenden Tatverdacht – und genau hier setzen wir an: Die Stellungnahme nach § 201 StPO kann Beweislücken aufzeigen, Beweiserhebungen beantragen, rechtliche Fehleinschätzungen der Anklage angreifen und die Nichteröffnung (§ 204 StPO) oder die Eröffnung nur wegen eines Teils der Vorwürfe erreichen. Parallel bleibt die Einstellung verhandelbar – §§ 153, 153a StPO funktionieren auch jetzt noch, oft sogar besser, weil Gerichte volle Sitzungssäle scheuen. Wer diese Phase ungenutzt lässt, verschenkt die günstigste Bühne des Verfahrens: unöffentlich, schriftlich, ergebnisoffen.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Personen, gegen die Anklage erhoben wurde – akuter Handlungsdruck, aber noch keine Entscheidung

Wichtigste Klarstellung: Die Anklage ist kein Urteil – mit ihr beginnt das Zwischenverfahren, in dem das Gericht erst entscheidet, ob überhaupt eine Hauptverhandlung stattfindet

Zwischenverfahren als unterschätzte Chance: Innerhalb der ein- bis zweiwöchigen Stellungnahmefrist (§ 201 StPO) können Beweislücken aufgezeigt, rechtliche Fehler der Anklage angegriffen und Nichteröffnung oder Teileröffnung erreicht werden – auch Einstellungen sind hier oft leichter zu erreichen, da Gerichte volle Sitzungssäle scheuen

Wenn die Hauptverhandlung eröffnet wird: Der Ablauf ist ritualisiert und planbar (Personalien, Anklageverlesung, Aussage- oder Schweigeentscheidung, Beweisaufnahme, Plädoyers, Urteil) – gute Vorbereitung ist vor dem Amtsgericht oft entscheidender als Rhetorik

Vielfältige Verfahrensausgänge: Auch nach Eröffnung bleiben Einstellung, Verständigung ("Deal" nach § 257c StPO) oder Freispruch möglich; nach dem Urteil gelten kurze Rechtsmittelfristen (eine Woche) für Berufung oder Revision

Nebenfolgen im Blick: Die grundsätzlich öffentliche Hauptverhandlung ist für viele die eigentliche Belastung – frühzeitige Verfahrensbeendigung ist das beste Diskretionsmittel; Register- und Berufsfolgen werden von Anfang an mitgedacht

Wenn eröffnet wird: die Hauptverhandlung entmystifiziert

Der Ablauf ist ritualisiert und planbar: Aufruf, Feststellung der Personalien, Verlesung des Anklagesatzes, dann IHRE Entscheidung – aussagen oder schweigen (auch hier gilt: keine Nachteile durch Schweigen), Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen, Plädoyers, letztes Wort, Urteil.

Unsere Vorbereitung nimmt dem Tag den Schrecken: Wir gehen den Ablauf mit Ihnen durch, legen Aussage- und Fragestrategie fest, bereiten Beweisanträge vor und klären praktische Fragen (Öffentlichkeit, Dauer, Kleidung, Begleitung).

Vor dem Amtsgericht entscheidet oft ein einzelner Verhandlungstag – gute Vorbereitung schlägt dort jede Rhetorik.

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Verständigung, Einstellung, Rechtsmittel: die Ausgänge

Auch im eröffneten Verfahren bleiben die Wege vielfältig: Einstellung in der Verhandlung (häufiger als gedacht, gerade bei Wiedergutmachung), die Verständigung nach § 257c StPO („Deal”) mit klaren Regeln zu Ober- und Untergrenze, Freispruch bei gescheiterter Beweisführung – und nach dem Urteil Berufung oder Revision mit eigenen Fristen (eine Woche!).

Unsere Linie: das realistische Ziel früh benennen und konsequent darauf zusteuern, statt auf Wunder in der Beweisaufnahme zu hoffen.

Nebenwirkungen managen: Öffentlichkeit, Beruf, Familie

Die Hauptverhandlung ist grundsätzlich öffentlich – für die meisten Betroffenen die eigentliche Strafe.

Wir steuern, was steuerbar ist: Verfahrensbeendigung vor der Verhandlung als bestes Diskretionsmittel, bei Verhandlungen die realistische Einschätzung des Medieninteresses (bei Alltagsverfahren: praktisch null), Vorbereitung von Arbeitgeber-Kommunikation, wo sie nötig wird, und die Register-/Berufsfolgen als fester Teil der Verteidigungsstrategie – nicht als Überraschung nach dem Urteil.

So gehen wir für Sie vor

  • Frist nach § 201 StPO nutzen: substantiierte Stellungnahme gegen den hinreichenden Tatverdacht.
  • Einstellung und Beschränkung des Verfahrens aktiv verhandeln – vor und in der Hauptverhandlung.
  • Hauptverhandlung generalstabsmäßig vorbereiten: Aussagestrategie, Beweisanträge, Ablauf-Briefing.
  • Folgen mitdenken: Register, Beruf, Öffentlichkeit – das Urteil ist nie das einzige Ergebnis.

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Häufige Fragen

Nein – die Anklage ist der Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Gericht prüft erst jetzt, ob es eröffnet; und selbst die Eröffnung ist nur die Bejahung eines Verdachts, kein Schuldspruch. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung.

In Fällen notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO – z. B. Landgericht, bestimmte Vorwürfe, drohende Berufsverbote) ja, sonst rechtlich nein – praktisch aber dringend: Das Zwischenverfahren ohne Akteneinsicht und Stellungnahme verstreichen zu lassen, verschenkt die beste Verfahrensphase.

Vom Zwischenverfahren bis zur Verhandlung vergehen je nach Gericht Wochen bis Monate; die Verhandlung selbst dauert beim Amtsgericht oft nur einen Tag. Wir geben Ihnen nach Akteneinsicht eine realistische Zeitleiste – Ungewissheit ist zermürbender als jeder Termin.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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