Jetzt kontaktieren
Strafrecht

Einstellung des Verfahrens: das beste Ergebnis, das ein Strafverfahren haben kann – und wie man es erarbeitet

Die meisten Strafverfahren enden nicht mit einem Urteil, sondern vorher – durch Einstellung: kein öffentlicher Prozess, keine Verurteilung, keine Vorstrafe. Aber Einstellungen fallen nicht vom Himmel, sie werden erarbeitet – durch Aktenkenntnis, Schriftsatzarbeit und das richtige Timing; diese Seite erklärt die Wege, ihre unterschiedlichen Preisschilder und ihre Folgen für Register, Beruf und Unternehmen.

Till Seitel
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns kurz, was passiert ist – wir melden uns diskret zurück und sagen Ihnen, wie Ihr Fall wirklich steht.

Erstes Gespräch mit Strafverteidiger
Einschätzung Ihrer Situation und der nächsten Schritte
Formular mit Datenminimierung
Absolute Diskretion
Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

§ 170 Abs. 2 StPO: die Einstellung mangels Tatverdachts – das Optimum

Kommt die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, dass kein genügender Anlass zur Anklage besteht, stellt sie das Verfahren ein – ohne Auflage, ohne Bedingung, ohne Makel.

Das ist das Ziel der frühen, aktiven Verteidigung: Nach Akteneinsicht tragen wir vor, was die Ermittlungsbehörde nicht sieht – fehlenden Vorsatz, zivilrechtliche statt strafrechtlicher Einordnung, Kompensationen, entlastende Unterlagen aus der Buchhaltung. Gerade in Wirtschaftsverfahren, die oft aus einseitigen Anzeigen von Insolvenzverwaltern, Geschäftspartnern oder Banken entstehen, kippt eine fundierte Schutzschrift erstaunlich viele Verfahren an dieser Stelle.

Wichtig zu wissen: Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erwächst nicht in Rechtskraft – bei neuen Tatsachen kann wieder ermittelt werden; sauber begründet ist das aber die seltene Ausnahme.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Beschuldigte in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, die eine Verfahrenseinstellung anstreben

Grundprinzip: Die meisten Strafverfahren enden nicht mit Urteil, sondern durch Einstellung – dies wird aber nicht automatisch erreicht, sondern durch aktive, frühzeitige Verteidigungsarbeit

§ 170 Abs. 2 StPO – das Optimum: Einstellung mangels Tatverdachts ohne Auflage – gerade bei Verfahren aus einseitigen Anzeigen (Insolvenzverwalter, Geschäftspartner) kann eine fundierte Schutzschrift viel bewirken; die Einstellung ist jedoch nicht rechtskräftig und könnte theoretisch bei neuen Tatsachen wieder aufgenommen werden

§ 153a StPO – der pragmatische Weg: Einstellung gegen Geldauflage – keine Verurteilung, kein Registereintrag, keine Vorstrafe, kein Schuldeingeständnis nötig; die Auflagenhöhe ist verhandelbar und macht oft einen fünf- bis sechsstelligen Unterschied; setzt voraus, dass die Schwere der Schuld nicht entgegensteht

Weitere Instrumente: § 153 StPO (Geringfügigkeit ohne Auflage, in Wirtschaftsverfahren selten), §§ 154/154a StPO (Ausscheidung einzelner Tatteile zur Verschlankung des Verfahrens und Senkung des Strafmaßrisikos)

Praktische Bedeutung: Weder § 170 Abs. 2 noch § 153a StPO führen zu einem Eintrag im Führungszeugnis – besonders relevant für Geschäftsführer und Berufsträger mit Zuverlässigkeitsprüfungen

Wichtige Einschränkungen: Die Geldauflage nach § 153a StPO ist steuerlich nicht als Betriebsausgabe absetzbar, und parallele berufs-, aufsichts- oder zivilrechtliche Verfahren enden nicht automatisch mit der strafrechtlichen Einstellung

§ 153a StPO: Einstellung gegen Geldauflage – der pragmatische Exit

Der in Wirtschaftsverfahren wichtigste Verfahrensbeendiger: Gegen Erfüllung von Auflagen – praktisch fast immer eine Geldzahlung an Staatskasse oder gemeinnützige Einrichtung – wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Die Vorteile sind erheblich: keine Verurteilung, kein Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis, die Unschuldsvermutung bleibt bestehen – der Beschuldigte gilt nicht als vorbestraft und musste keine Schuld eingestehen.

Nach vollständiger Erfüllung der Auflage kann die Tat als Vergehen nicht mehr verfolgt werden (§ 153a Abs. 1 Satz 5 StPO).

Der Preis: die Auflage selbst und die Zustimmung – niemand kann sie erzwingen, Staatsanwaltschaft und (nach Anklage) Gericht müssen mitgehen. Die Höhe der Geldauflage ist Verhandlungssache und orientiert sich an Vorwurf und wirtschaftlichen Verhältnissen; genau hier entscheidet Verhandlungsführung über fünf- oder sechsstellige Unterschiede.

Ehrlich gehört dazu: § 153a StPO setzt voraus, dass die Schwere der Schuld nicht entgegensteht – bei sehr großen Schäden ist der Weg versperrt, und eine Einstellung „um jeden Preis” kann falsch sein, wenn das Verfahren gewinnbar ist.

Diese Abwägung treffen wir mit Ihnen offen, mit Zahlen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Die weiteren Wege: §§ 153, 154, 154a StPO

§ 153 StPO – Einstellung wegen Geringfügigkeit ohne Auflage: in Wirtschaftsverfahren selten, aber bei Randvorwürfen erreichbar.

‍§§ 154, 154a StPO – Beschränkung: Einzelne Taten oder Tatteile werden ausgeschieden, wenn sie neben der Hauptsache nicht ins Gewicht fallen.

Das klingt technisch, ist aber ein zentrales Verteidigungswerkzeug in umfangreichen Verfahren: Es verschlankt den Prozessstoff und senkt das Strafmaßrisiko – und es ist verhandelbar.

Was die Einstellung wert ist: Register, Beruf, Nebenwirkungen

Nach § 170 Abs. 2 und § 153a StPO gilt: kein Eintrag ins Führungszeugnis, keine „Vorstrafe” – für Geschäftsführer, Berufsträger und regulierte Tätigkeiten (Zuverlässigkeitsprüfungen!) oft wichtiger als jede Strafmaßfrage.

Zwei ehrliche Einschränkungen:

  • Die Geldauflage nach § 153a StPO ist steuerlich nicht als Betriebsausgabe abziehbar;
  • und parallele Verfahren – berufsrechtlich, aufsichtsrechtlich, zivilrechtlich – enden nicht automatisch mit.

Auch das gehört in die Gesamtstrategie, bei uns mit Steuerberatern im selben Haus.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
Jetzt kontaktieren
249,90€ • Wunschtermin
Direkt Termin buchen

Häufige Fragen

Nein. Die Zustimmung zur Einstellung enthält kein Geständnis, die Unschuldsvermutung bleibt bestehen, und Sie gelten nicht als vorbestraft.

Nein – weder die Einstellung nach § 170 Abs. 2 noch nach § 153a StPO wird dort eingetragen.

Nach § 153a StPO ist die Tat nach Auflagenerfüllung als Vergehen endgültig verbraucht. Nach § 170 Abs. 2 StPO kann bei neuen Tatsachen erneut ermittelt werden – praktisch selten.

Von Wochen (klare Fälle nach erster Stellungnahme) bis zu Jahren (umfangreiche Wirtschaftsverfahren). Der größte Beschleuniger ist eine frühe, substantiierte Verteidigung – der größte Bremser Schweigen bis zur Anklage.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
Jetzt kontaktieren

Kostenloser Erstkontakt

Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.

​
STANDORT FRANKFURT - tes legal - Rechtsbereich
​
STANDORT LIEDERBACH - tes tax - Steuerbereich

Oder direkt einen Termin buchen

Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.

Jetzt einen Termin buchen

Kontaktformular

Oder direkt einen Termin buchen

Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.

Jetzt einen Termin buchen

Unsere Standorte

Zwei Standorte in der Rhein-Main-Region — und für den Rest von
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt

Hauptniederlassung · Zentraler Standort
Telefon
Öffnungszeiten
Parken
+49 69 25 75 156 20
Mo – Fr, 9:00 – 18:00 Uhr
Tiefgarage im Haus verfügbar
Bleichstraße 64-66, 60313 Frankfurt am Main

Liederbach

Zweigstelle · Rhein-Main-Region
Telefon
Öffnungszeiten
ÖPNV
+49 6196 65 05 0
Mo – Do, 9:00 – 17:00 Uhr
S-Bahn S2, Haltestelle Liederbach
Höchster Straße 72, 65812 Liederbach

Aktuelles & Neuigkeiten

Alle Beiträge
Allgemein

Was kostet eine Erbschaftssteuererklärung beim Steuerberater?

Jetzt lesen
Allgemein

Tax Consultant Frankfurt: Expert Tax Advisory for English-Speaking Expats

Jetzt lesen