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Corona-Soforthilfe Hessen – Rückzahlung gefordert? In Hessen zählt nur die Klage

Hessen hat im Frühjahr 2020 rund 960 Millionen Euro Corona-Soforthilfe an etwa 106.400 Empfänger ausgezahlt; über die Überbrückungshilfen kamen landesweit rund fünf Milliarden Euro hinzu. Seit Juli 2025 rollt das Regierungspräsidium Kassel das Rückmelde- und Rückforderungsverfahren zur Soforthilfe hessenweit auf – nach Moratorium und Wiederaufnahme im Mai 2026 erhalten Betroffene nun wieder Post.

Die wichtigste hessische Besonderheit gleich vorab: Gegen Bescheide des Regierungspräsidiums gibt es keinen Widerspruch. Wer sich wehren will, muss binnen eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

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Die hessische Besonderheit: Kein Widerspruch – nur die Direktklage

In Hessen ist das Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der Regierungspräsidien gesetzlich ausgeschlossen (§ 16a Abs. 2 HessAGVwGO). Ein Widerspruch gegen den Rückforderungs- oder Schlussbescheid des RP Kassel wäre unstatthaft und wahrt die Frist nicht. Statthaft ist allein die Anfechtungsklage – zu erheben binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht (je nach Sitz Ihres Unternehmens: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Gießen, Kassel oder Darmstadt). Berufungsinstanz ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Die gute Nachricht: Die fristgerechte Anfechtungsklage hat aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO). Sie müssen während des gesamten Verfahrens nicht zahlen, Vollstreckungsmaßnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt eine knappe Klageerhebung; die Begründung folgt nach Akteneinsicht.

Wichtig für alle, deren Soforthilfe über den Steuerberater begleitet wurde: Im Klageverfahren zur Soforthilfe dürfen Steuerberater nicht vertreten – die Vertretungsbefugnis des § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO greift hier nicht, weil es sich nicht um eine Abgabenangelegenheit handelt. Die Klage gehört in anwaltliche Hand. Als Frankfurter Kanzlei führen wir diese Verfahren vor den hessischen Verwaltungsgerichten gewissermaßen im Heimspiel – mit kurzer Anbindung an alle fünf Gerichtsstandorte und den VGH.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

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Wo das hessische Verfahren heute steht: Rückmeldung, Moratorium, Wiederaufnahme

Das hessische Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe startete im Juli 2025 – und wurde Ende September 2025 nach massiver Kritik per Moratorium gestoppt. Am 22.05.2026 hat das Land das Verfahren mit Erleichterungen wieder aufgenommen: Nach den angekündigten Eckpunkten werden Betroffene in rund 66.400 Fällen um insgesamt etwa 66 Millionen Euro entlastet; rund 62.000 Fälle sind noch offen, darunter 3.262 Fälle mit Überschneidungen zur Überbrückungshilfe I. Etwa 1.100 Klageverfahren sind bereits anhängig. Rückzahlungs- und Ratenfristen wurden zunächst ausgesetzt; das RP Kassel schreibt die Betroffenen individuell an (Hotline des RP Kassel: 0561 106-4750). Für die Überbrückungshilfen ist in Hessen das RP Gießen zuständig.

Entscheidend zu wissen: Das Moratorium und die Wiederaufnahme betreffen das Verwaltungsverfahren – sie hemmen nicht die Klagefristen bereits erlassener Bescheide. Wer einen Rückforderungs- oder Schlussbescheid in den Händen hält, muss die Monatsfrist wahren, auch wenn das Verfahren politisch „auf Pause“ zu stehen scheint.

Das wichtigste zusammengefasst

  • Fehlende Berücksichtigung negativer Kontostände bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses
  • Anrechnung von Eigenmitteln, die nach der damaligen Kommunikation nicht einzusetzen waren
  • Überschneidungen mit der Überbrückungshilfe I für denselben Zeitraum
  • Dazu die Querschnittsfragen jedes Rückforderungsverfahrens: Bekanntgabe und Wirksamkeit des Bescheids, Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, Ermessens- und Vertrauensschutzfehler, Rechenfehler in der Engpass-Ermittlung

So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid

Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf – in Hessen: Klage, nicht Widerspruch –, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. Hessen-spezifisch kommen hinzu:

  • Engpass-Berechnung des RP Kassel vollständig nachrechnen – insbesondere die Behandlung negativer Kontostände und angesetzter Eigenmittel, die zentralen Streitpunkte des hessischen Verfahrens.
  • Überschneidungsfälle mit der Überbrückungshilfe I sauber auflösen: Nur zeitlich und sachlich kongruente Leistungen dürfen angerechnet werden.
  • Wiederaufnahme-Erleichterungen vom 22.05.2026 in laufende Verfahren einspeisen – wer bereits klagt, darf von den neuen Maßstäben nicht ausgenommen werden (Gleichbehandlung, Selbstbindung der Verwaltung).

Rechtsprechungslage in Hessen

Veröffentlichte hessische Rechtsprechung speziell zur Soforthilfe-Rückforderung ist bislang rar – die Verfahren sind jung. Nutzbar sind die bundesweiten Linien, allerdings nicht eins zu eins: Das OVG NRW hat Soforthilfe-Schlussbescheide für rechtswidrig erklärt (Urteile vom 17.03.2023 – 4 A 1986/22 u. a.: Missachtung der Bewilligungsbescheide, fehlende Grundlage des Rückmeldeverfahrens, unzulässige Vollautomatisierung nach § 35a VwVfG), und der VGH Baden-Württemberg hat am 08.10.2025 (14 S 1869/24 u. a., rechtskräftig) zentrale L-Bank-Bescheide gekippt. Ob diese Linien tragen, hängt von der konkreten hessischen Bescheid- und Bewilligungsformulierung ab.

Aus dem hessischen Überbrückungshilfe-Kontext liegen erste Entscheidungen vor: Das VG Gießen hat am 25.03.2026 (4 K 4209/24.GI, nicht rechtskräftig) die Einbeziehung von Außer-Haus-Umsätzen in die Überkompensationsprüfung der November-/Dezemberhilfe gebilligt; der VGH Kassel hat im Januar 2026 einen Anspruch des ab 16.12.2020 geschlossenen Einzelhandels auf Dezemberhilfe verneint. Das VG Frankfurt hat am 20.05.2026 (5 K 2065/25.F) die programmübergreifende Wirkung förderrechtlicher Unzuverlässigkeit bestätigt. Zugunsten der Antragsteller wirkt die ältere Linie des VGH Kassel zur Selbstbindung der Verwaltung (Beschluss vom 04.02.2021 – 10 B 2762/20). Für Erstattungsansprüche gilt regelmäßig die dreijährige Verjährungsfrist analog §§ 195, 199 BGB; die Einrede muss aktiv erhoben werden – obergerichtlich ist die Frage für Hessen noch nicht geklärt. Alle Fundstellen mit Direktlinks in unserer Urteilssammlung.

Kosten: transparent nach RVG

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung (Hinweis: Subventionssachen sind dort häufig ausgeschlossen).

Bescheid vom RP Kassel erhalten – so wehren Sie sich

Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe – und in Hessen führt der Weg direkt zum Verwaltungsgericht: kein Widerspruch, sondern Anfechtungsklage. Die fristgerechte Klage entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt eine knappe Klageerhebung; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.

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Häufige Fragen

Nur die Klage. Gegen Verwaltungsakte der hessischen Regierungspräsidien ist das Widerspruchsverfahren ausgeschlossen (§ 16a Abs. 2 HessAGVwGO); ein Widerspruch wäre unstatthaft und wahrt die Monatsfrist nicht. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.

Das Verfahren wurde am 22.05.2026 mit Erleichterungen wieder aufgenommen; das RP Kassel schreibt Betroffene individuell an. Achtung: Für bereits erlassene Bescheide laufen die Klagefristen unabhängig davon – das Moratorium hat sie nie gehemmt.

Genau das ist einer der zentralen Streitpunkte des hessischen Verfahrens. Ob und wie negative Kontostände und Eigenmittel in den Liquiditätsengpass einfließen, ist rechtlich angreifbar – die Berechnung des RP Kassel gehört in jedem Fall nachgerechnet.

Nein. Die Anfechtungsklage gegen den Rückforderungsbescheid hat aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO): keine Zahlungspflicht, keine Vollstreckung während des laufenden Verfahrens.

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Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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