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Verwaltungsrecht

Die 34er-Erlaubnisse: Ihr Geschäftsmodell hängt an zwei Wörtern – Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse

Makler und Bauträger, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler: Für einen wachsenden Teil der Wirtschaft ist die GewO-Erlaubnis die Eintrittskarte ins Geschäft – und ihre Versagung oder ihr Widerruf das Berufsverbot durch die Hintertür. Entschieden wird fast immer an zwei Merkmalen: Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse – beide sind gestaltbar, vor allem bevor der Antrag gestellt wird.

Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin

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Die Prüfsteine im Detail – und ihre Spielräume

UNZUVERLÄSSIG ist in der Regel, wer in den letzten fünf Jahren wegen einschlägiger Delikte (Vermögens- und Insolvenzstraftaten) rechtskräftig verurteilt wurde – aber der Katalog ist enger als sein Ruf, Bagatellen und Alt-Fälle sind argumentierbar, und Registerauskünfte enthalten Fehler, die sich korrigieren lassen.

UNGEORDNETE VERMÖGENSVERHÄLTNISSE indizieren Insolvenzverfahren und Schuldnerverzeichnis-Einträge – doch auch hier gibt es Wege: geordnete Verhältnisse schon in der Wohlverhaltensphase bei belegbar planmäßigem Verlauf, die Löschung erledigter Einträge, die dokumentierte Rückführung.

Dazu je nach Erlaubnis: Sachkundeprüfungen (34d/f/i), Berufshaftpflicht, anschließend die Registrierung im Vermittlerregister. Wir bauen die Antragsakte, die diese Prüfsteine adressiert, bevor die Behörde fragt. 

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Makler, Bauträger, Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler, die eine GewO-Erlaubnis beantragen oder verteidigen müssen

Grundprinzip: Die Erlaubnis entscheidet sich fast immer an zwei Merkmalen – Zuverlässigkeit (Vorstrafen, Register) und geordnete Vermögensverhältnisse (Insolvenz, Steuerrückstände) – beide sind vor Antragstellung gestaltbar

Wichtigster Fehler: Der verfrühte Antrag mit offenen Steuerrückständen oder laufender Insolvenz riskiert Versagung – diese landet dann selbst im Register und belastet Folgeanträge; erst aufräumen, dann beantragen

Prüfsteine mit Spielräumen: Unzuverlässigkeit betrifft in der Regel nur einschlägige Delikte der letzten fünf Jahre – Bagatellen sind argumentierbar; ungeordnete Vermögensverhältnisse lassen sich durch belegbar planmäßigen Verlauf in der Wohlverhaltensphase oder Löschung erledigter Einträge entkräften

Häufigste Versagungsursache in der Praxis: Nicht Straftaten, sondern Steuerrückstände – deren Sanierung (Ratenvereinbarungen, offene Erklärungen nachholen) ist Steuerberater-Arbeit, die parallel zum Erlaubnisverfahren läuft

Bei Versagung: Widerspruch und Verpflichtungsklage sind möglich, oft ist aber die Verhandlung (Erlaubnis mit Auflagen, gestufte Erteilung) der bessere Weg – Tätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis ist bußgeldbewehrt und beschädigt die Zuverlässigkeit zusätzlich

Nach Erteilung: Laufende Pflichten wie MaBV-Vorgaben, Weiterbildung und Registerpflege müssen eingehalten werden, da Verstöße später als Munition für Widerrufsverfahren dienen können

Der StB-Vorteil: Vermögensverhältnisse ordnen ist Steuerarbeit

Die häufigste Versagungsursache in der Praxis sind nicht Straftaten, sondern STEUERRÜCKSTÄNDE – und deren Sanierung ist Steuerberater-Handwerk: realistische Ratenvereinbarungen mit dem Finanzamt, Vollstreckungsaufschub, Erledigung offener Erklärungen (die „Nichtabgabe“ wiegt schwerer als der Rückstand!), saubere Bescheinigungen in Steuersachen.

Bei tes läuft das integriert: Die Steuerberater räumen auf, die Anwälte führen das Erlaubnisverfahren – eine Kombination, die im Gewerbeerlaubnisrecht selten ist und Verfahren dreht. Dasselbe Team verteidigt später gegen den Widerruf, wenn Rückstände erneut auflaufen – am liebsten aber verhindern wir ihn durch Frühwarnung.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Privatpersonen im Verwaltungsrecht – von Gewerbeuntersagung über Business Immigration bis Studienplatzklage. Vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Fristen, Chancen und Kostenrisiko.

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Versagung und Auflagen: nicht hinnehmen, verhandeln

Gegen die Versagung stehen Widerspruch und Verpflichtungsklage offen – mit ordentlichen Chancen, denn Behörden prüfen schematisch, wo Gerichte Einzelfälle würdigen.

Oft ist der bessere Weg aber die Verhandlung im Verfahren: Erlaubnis mit Auflagen, Nachweisfristen, gestufte Erteilung – Behörden wollen Rechtssicherheit, nicht Prozesse.

Und für laufende Betriebe der Praxis-Hinweis: Die Tätigkeit OHNE erforderliche Erlaubnis ist keine Übergangslösung – sie ist bußgeldbewehrt, bei beharrlicher Fortsetzung strafbar, und sie beschädigt genau das Merkmal, an dem alles hängt: die Zuverlässigkeit. 

Nach der Erteilung: Pflichtenkreis und Bestandsschutz

Die Erlaubnis ist kein Ruhekissen: MaBV-Pflichten für 34c-Inhaber (Sicherheiten, Buchführung, Prüfungsberichte bzw. Negativerklärungen), laufende Weiterbildungspflichten (Umfang je nach Erlaubnis unterschiedlich geregelt), Registerpflege, Anzeigepflichten bei Änderungen – Verstöße sind die Munition späterer Widerrufsverfahren.

Unser Bestandskunden-Baustein: der jährliche Pflichten-Check als Teil des laufenden Mandats, damit die Erlaubnis so stabil bleibt wie das Geschäft, das auf ihr steht. 

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Häufige Fragen

Nach erteilter Restschuldbefreiung sind die Vermögensverhältnisse regelmäßig wieder geordnet, und selbst in der laufenden Wohlverhaltensphase lässt sich mit einem belegbar planmäßigen Verlauf argumentieren. Entscheidend ist die aufbereitete Akte – nicht die Vergangenheit allein. 

Meist Gründlichkeit, manchmal Überforderung – in beiden Fällen gilt: vollständig, fristgerecht und dokumentiert liefern. Denn der vollständige Antrag startet eine Uhr: Wird über den Erlaubnisantrag nicht binnen drei Monaten entschieden, gilt die Erlaubnis regelmäßig kraft Gesetzes als erteilt – und wo diese Fiktion ausnahmsweise nicht greift, bleibt die Untätigkeitsklage. Wir übernehmen die Korrespondenz; Sie übernehmen das Geschäft. 

Bei juristischen Personen wird die Zuverlässigkeit anhand der Geschäftsführung geprüft – die GmbH ist kein Schutzschild, und wer als Vorbelasteter faktisch weiter die Fäden zieht, wird der Prüfung zugerechnet. Tragfähig sind echte Strukturen (geeignete Geschäftsführung), keine Strohmann-Modelle: Die fliegen auf und verbrennen alle Beteiligten. 

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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