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Anlagebetrug

Broker-Betrug: Geld zurück – die fünf Wege, ihre Fristen und was sie realistisch bringen

Der "Broker" hat Ihre Einzahlungen angenommen, das Handelskonto zeigte Gewinne, und jetzt ist die Auszahlung blockiert oder der Account-Manager verschwunden: Das ist kein gescheitertes Investment – das ist Betrug, und Ihr Geld ist nicht automatisch verloren. Entscheidend ist, welchen Zahlungsweg Sie genutzt haben und wie schnell Sie jetzt handeln – als Anwälte für Anlagebetrug zeigen wir Ihnen die fünf Rückholwege mit ehrlicher Einordnung, was sie realistisch bringen.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.

Rekonstruktion Ihrer Zahlungswege
Konkrete Rückholwege: Chargeback, Bankhaftung, Krypto-Tracing
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Keine Vorkasse-„Recovery"-Masche – zugelassene Rechtsanwälte
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Erst verstehen: Ihr Geld ging nie an einen Broker

Fake-Broker leiten Einzahlungen sofort weiter – auf Konten von Strohleuten (Finanzagenten) im In- und Ausland oder in Kryptowährungen. Das angezeigte „Handelskonto” ist eine Kulisse; gehandelt wurde nie. Deshalb führt der Rückholweg nicht über die Plattform (die es rechtlich meist gar nicht gibt), sondern über die Stationen, die Ihr Geld tatsächlich durchlaufen hat.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Opfer von Broker-Betrug, die ihr Geld zurückholen wollen

Grundverständnis: Fake-Broker leiten Einzahlungen sofort an Strohleute oder in Kryptowährungen weiter – das "Handelskonto" ist eine reine Kulisse, es wurde nie tatsächlich gehandelt

Fünf Rückholwege: Chargeback bei Kartenzahlung (fristgebunden, wenige Monate), Ansprüche gegen die eigene Bank (bei nicht autorisierten Zahlungen oder Warnpflichtverletzungen), Vorgehen gegen greifbare Empfängerkonten/Finanzagenten, Krypto-Tracing über die Blockchain bis zur regulierten Auszahlungsstelle, sowie Vermögensarrest im Ermittlungsverfahren zur Sicherung von Tätervermögen

Wichtige Reihenfolge: Erst Zahlungsstopp und Beweissicherung, dann Bank informieren, dann substantiierte Strafanzeige mit Arrest-Anregung, dann Akteneinsicht – erst danach die Entscheidung über zivilrechtliches Vorgehen; wer sofort klagt, klagt meist gegen Briefkastenfirmen

Entscheidender Faktor: Der genutzte Zahlungsweg und die Reaktionsgeschwindigkeit bestimmen die realistischen Erfolgsaussichten – Kartenzahlungen und schnell gemeldete Überweisungen haben bessere Chancen als Bareinzahlungen auf Krypto-Automaten

Weg 1: Chargeback bei Kartenzahlung

Haben Sie per Kredit- oder Debitkarte eingezahlt, können Zahlungen über die Regeln der Kartenorganisationen zurückgebucht werden. Das Verfahren ist fristgebunden – je nach Konstellation bleiben ab der Transaktion nur wenige Monate.

Wichtig: Der Chargeback läuft über Ihre kartenausgebende Bank; die Begründung muss sauber auf die Betrugslage zugeschnitten sein, sonst wird sie abgewiesen. → Details: Chargeback bei Betrug

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

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Weg 2: Ansprüche gegen Ihre eigene Bank

Zwei Konstellationen:

1. Haben Betrüger Zahlungen ohne Ihre Autorisierung ausgelöst (etwa nach Fernzugriff auf Ihren Rechner), muss Ihre Bank den Betrag grundsätzlich erstatten (§ 675u BGB).

2. Haben Sie selbst überwiesen, kommt eine Haftung der Bank in Betracht, wenn sie trotz massiv auffälliger Umstände nicht gewarnt hat – etwa bei völlig atypischen Zahlungsserien an bekannte Betrugskonten. → Details: Bankhaftung bei Betrugsüberweisungen

Weg 3: Empfängerkonten und Finanzagenten

Die Konten, auf die Sie überwiesen haben, gehören häufig Privatpersonen im Inland, die ihr Konto zur Verfügung gestellt haben – aus Naivität oder gegen Provision. Diese Kontoinhaber sind greifbar und haften zivilrechtlich; wer Betrugsgelder weiterleitet, macht sich zudem wegen Geldwäsche strafbar (§ 261 StGB). Die Kontodaten liefert die Ermittlungsakte.

Weg 4: Krypto-Tracing

Liefen Ihre Einzahlungen über Bitcoin, USDT oder andere Kryptowerte, sind die Transaktionen auf der Blockchain dauerhaft nachvollziehbar. Spätestens an der Auszahlungsstelle – einer regulierten Börse mit Identifizierungspflichten – werden Beteiligte greifbar und Guthaben einfrierbar. → Details: Krypto-Tracing

Weg 5: Vermögensarrest im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft kann Vermögen der Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren sichern (Vermögensarrest, § 111e StPO) – damit am Ende überhaupt etwas da ist, woraus Geschädigte entschädigt werden. Eine substantiierte Strafanzeige, die diesen Weg konkret anregt, ist deshalb kein Formalakt, sondern Ihr wirtschaftlich wichtigster Hebel. → Details: Vermögensarrest

Die richtige Reihenfolge

Erst Zahlungsstopp und Beweissicherung, parallel Bank informieren (Rückruf/Sperrung nur zeitnah möglich), dann substantiierte Strafanzeige mit Arrest-Anregung, dann Akteneinsicht (§ 406e StPO) – und erst auf Basis der Akte die Entscheidung, gegen wen zivilrechtlich vorgegangen wird. Wer die Reihenfolge umdreht und sofort klagt, klagt meist gegen Briefkastenfirmen.

Was wir für Sie tun – zwei feste Preise

Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €): Ihre Rückholwege, Ihre Fristen, Ihre Kosten-Nutzen-Rechnung.

Rückholpaket 2.495 € pauschal: Strafanzeige, Strafantrag, Akteneinsicht, Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und schriftliche Prüfung, gegen wen sich ein Vorgehen lohnt.

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Häufige Fragen

Typische Merkmale: keine Erlaubnis in der BaFin-Unternehmensdatenbank, Sitz offshore, aggressive „Account-Manager”, Gewinnanzeigen ohne echten Handel, Auszahlungen nur gegen weitere Zahlungen. Prüfen Sie unsere Warnliste und die BaFin-Datenbank.

Nein, niemals. Steuern auf Kapitalerträge werden in Deutschland nicht an Broker vorausgezahlt. Das ist der letzte Akt der Masche.

Sofort. Chargeback-Fristen laufen ab Transaktion, Bank-Rückrufe funktionieren nur zeitnah, und Empfängerkonten werden geleert. Jede Woche kostet Rückholchancen.

Ehrliche Antwort: Das hängt vom Zahlungsweg ab. Kartenzahlungen und schnell gemeldete Überweisungen haben die besten Chancen; Bareinzahlungen auf Krypto-Automaten die schlechtesten. Eine seriöse Quote gibt es nicht – wer Ihnen eine nennt, will verkaufen.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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