Scheinselbstständigkeit: Das unterschätzte Risiko für Auftraggeber – und wie Sie es beherrschen
Flexible Zusammenarbeit mit Freelancern birgt ein schlafendes Risiko: Stellt die Deutsche Rentenversicherung Scheinselbstständigkeit fest, drohen Auftraggebern Nachzahlungen bis zu 30 Jahre rückwirkend plus Strafverfahren nach § 266a StGB. Wir prüfen Ihre Freelancer-Modelle und machen sie rechtssicher.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Schildern Sie uns Ihren arbeitsrechtlichen Fall und erhalten Sie eine rasche Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und rechtlichen Risiken.
Die Kriterien: Was zählt – und was nur Folklore ist
Entscheidend ist die GELEBTE Praxis, nicht die Vertragsüberschrift: Weisungsgebundenheit (Zeit, Ort, Art der Arbeit), Eingliederung in die Organisation (Team-Meetings, Firmen-Mail, Dienstplan), fehlendes Unternehmerrisiko, höchstpersönliche Leistung ohne eigene Mitarbeiter, Dauer und Exklusivität.
Folklore dagegen: die „Ein-Kunde-heißt-scheinselbstständig”-Regel (Indiz, kein Automatismus), das Gewerbe als Schutzschild, die berühmte „Freelancer-Klausel” im Vertrag.
Ehrliche Checkliste: Wer dem Freien sagt, WANN er WO WIE arbeitet, ihn im Orga-Chart führt und nach Stunden statt Ergebnis steuert, beschäftigt vermutlich einen Arbeitnehmer – egal, was der Vertrag behauptet.
Das wichtigste zusammengefasst
Zielgruppe: Auftraggeber, die mit Freelancern arbeiten (IT-Freelancer, Interims-Kräfte, freie Fahrer)
Grundrisiko: Bei DRV-Feststellung von Scheinselbstständigkeit schuldet der Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend bis zu vier (bei Vorsatz 30) Jahre nach, plus Säumniszuschläge und Lohnsteuerhaftung – im Ernstfall Strafverfahren nach § 266a StGB
Entscheidende Kriterien: Zählt die gelebte Praxis, nicht der Vertrag – Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Organisation, fehlendes Unternehmerrisiko, höchstpersönliche Leistung; die "Ein-Kunde-Regel" oder eine "Freelancer-Klausel" im Vertrag sind dagegen kein Schutz
Finanzielle Konsequenzen: Nachzahlung ist wirtschaftlich fast vollständig Last des Auftraggebers, da vom Auftragnehmer kaum etwas zurückgeholt werden kann; bei illegaler Beschäftigung greift die Nettolohnfiktion mit Hochrechnung auf ein fiktives Bruttogehalt
Statusfeststellungsverfahren: Die DRV-Clearingstelle kann den Status verbindlich klären (auch als Prognose vor Tätigkeitsbeginn) – richtig genutzt schafft es Rechtssicherheit, falsch genutzt dokumentiert es der Behörde die Grauzone
Prüffestes Modell: Bestandsaufnahme aller Freelancer nach Risikoklassen, Anpassung der gelebten Praxis (Ergebnissteuerung statt Weisung), passende Verträge, Statusfeststellung für Schlüsselkräfte und ggf. Alternativmodelle wie Anstellung oder Arbeitnehmerüberlassung
Was im Feststellungsfall wirklich auf Sie zukommt
Die Rechnung, die Auftraggeber selten vorab machen: Gesamtsozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend – wirtschaftlich fast vollständig Ihre Last, denn vom Auftragnehmer zurückholen dürfen Sie fast nichts (Beschränkung auf wenige Folgeabrechnungen); dazu Säumniszuschläge von 1 % pro Monat, die Hochrechnung des Honorars auf ein fiktives Bruttogehalt bei illegaler Beschäftigung gilt die Nettolohnfiktion (§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV) – die Beiträge werden aus einem hochgerechneten Brutto berechnet, Lohnsteuerhaftung – und arbeitsrechtlich steht plötzlich ein Arbeitnehmer mit Kündigungsschutz, Urlaub und Ansprüchen im Raum.
Bei Vorsatz: Strafverfahren nach § 266a StGB gegen die Geschäftsführung persönlich – die Brücke zu unserer Strafverteidigung (→ /wirtschaftsstrafrecht/), die Sie nie brauchen sollen.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Verantwortliche in allen Fragen des Arbeitsrechts – von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über Abmahnung und Kündigung bis zur Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozeßkostenrisiko.
Das Statusfeststellungsverfahren: Fluch, Werkzeug – oder beides
Die Clearingstelle der DRV klärt den Status auf Antrag verbindlich (§ 7a SGB IV) – seit der Reform auch als Prognose vor Beginn der Tätigkeit. Richtig genutzt schafft das Rechtssicherheit für Ihre Schlüssel-Freelancer; falsch genutzt dokumentiert es der Behörde Ihre Grauzone. Ob, wann und für wen sich der Antrag lohnt, ist Strategie – ebenso wie das Verhalten in der laufenden DRV-Betriebsprüfung: Fragebögen und Interviews entscheiden Fälle, bevor ein Bescheid existiert. Beides begleiten wir – bis zum Widerspruch und zur Klage vor dem Sozialgericht, wo sich überraschend viele Fälle drehen.
Prüffest gestalten: das Freelancer-Audit
Unser Absicherungs-Paket für Auftraggeber: Bestandsaufnahme aller freien Mitarbeiter nach Risikoklassen, Anpassung der GELEBTEN Praxis (Ergebnissteuerung statt Weisung, eigene Betriebsmittel, keine Orga-Eingliederung), Verträge, die zur Praxis passen statt sie zu beschönigen, Statusfeststellung für die kritischen Schlüsselkräfte, Alternativmodelle wo nötig (Anstellung, Arbeitnehmerüberlassung mit Erlaubnis, Dienstleister-Konstruktion mit Substanz). Die Steuer- und Beitragsrechnung je Szenario liefern unsere Steuerberater gleich mit – Sie entscheiden auf Zahlen, nicht auf Bauchgefühl.
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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Verantwortliche in allen Fragen des Arbeitsrechts – von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über Abmahnung und Kündigung bis zur Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozeßkostenrisiko.
Häufige Fragen
Nein: Der Status ist nicht verhandelbar, die Sozialversicherungspflicht keine Geschmacksfrage – und die Nachzahlung trifft Sie, nicht ihn. Der gemeinsame Wille ist menschlich relevant und rechtlich fast bedeutungslos.
Als Formalie nein – Behörden und Gerichte schauen durch papierne Konstruktionen hindurch auf die gelebte Tätigkeit. Mit echter unternehmerischer Substanz kann es tragen; genau diese Substanz gestalten wir.
Bestand sichten, kritische Fälle identifizieren, Fragebogen-Antworten und Interviews NICHT unabgestimmt laufen lassen – und keine hektischen Vertragsänderungen, die wie Vertuschung wirken. Ab Ankündigung ist es Verteidigung: koordiniert statt spontan.
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