Das Rückholpaket: der komplette erste Verfahrensabschnitt zum Pauschalpreis von 2.495 €
Nach einem Anlagebetrug entscheidet nicht Ihr Bauchgefühl über Ihre Chancen, sondern die Ermittlungsakte: Wohin ist das Geld geflossen? Welche Konten, welche Börsen, welche Personen sind greifbar? Genau diesen Verfahrensabschnitt übernehmen wir vollständig – zum festen Pauschalpreis, unabhängig vom Aufwand.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.
Was im Paket enthalten ist
1. Anwaltliche Strafanzeige. Wir fertigen eine substantiierte Strafanzeige mit vollständiger Sachverhaltsdarstellung, Beweismittelaufstellung und rechtlicher Einordnung und reichen sie bei der zuständigen Ermittlungsbehörde ein (§ 158 StPO) – bei geeigneten Fallkonstellationen direkt bei einer auf Cybercrime spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Der Unterschied zur Online-Anzeige: Wir regen konkret die Sicherung von Vermögenswerten an (Vermögensarrest, § 111e StPO) und benennen die Ermittlungsansätze, die für Ihre Rückholung zählen.
2. Strafantrag, soweit rechtlich erforderlich.
3. Akteneinsicht. Als Verletztenvertreter beantragen wir Einsicht in die Ermittlungsakte bei Polizei und Staatsanwaltschaft (§ 406e StPO). Die Akte ist der Schlüssel: Sie zeigt die tatsächlichen Geldflüsse, die Empfängerkonten und die beteiligten Personen.
4. Kostenlose Deckungsanfrage. Wir fragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit vollständiger Sachverhaltsdarstellung an, ob und in welchem Umfang Deckung besteht.
5. Schriftliche Chancen-Prüfung. Nach Akteneinsicht prüfen wir die Erfolgs- und Realisierungsaussichten eines Vorgehens gegen kontoführende Banken oder Kontoinhaber – mit schriftlichem Ergebnis und einer klaren Einschätzung. Auch dann, wenn sie lautet: Ein weiteres Vorgehen lohnt sich wirtschaftlich nicht.
Das wichtigste zusammengefasst
Zielgruppe: Opfer von Anlagebetrug, die den ersten Verfahrensabschnitt zur Geldrückholung beauftragen möchten
Grundkonzept: Die Ermittlungsakte ist entscheidend, nicht das Bauchgefühl – sie zeigt, wohin das Geld floss und welche Konten oder Personen greifbar sind; dieser Abschnitt wird vollständig zum Festpreis übernommen
Enthaltene Leistungen: Substantiierte anwaltliche Strafanzeige mit Anregung von Vermögensarrest, Strafantrag soweit nötig, Akteneinsicht als Verletztenvertreter, kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung, sowie eine schriftliche Chancen-Prüfung nach Akteneinsicht
Bewusst nicht enthalten: Die zivilrechtliche Geltendmachung (z.B. Klage gegen Bank oder Kontoinhaber) ist nicht Teil des Pakets – sie ergibt erst Sinn, wenn die Akteneinsicht zeigt, gegen wen sich ein Vorgehen lohnt, und wird dann separat angeboten
Preisstruktur: Fester Pauschalpreis (2.495 € brutto), unabhängig von Aufwand und Verfahrensausgang, kein Erfolgshonorar – Auslagen werden gesondert berechnet
Zwei Einstiegswege: Entweder zuerst die Erstberatung buchen und danach entscheiden, oder das Paket direkt beauftragen mit Vergütungsvereinbarung, Vollmacht und Unterlagen-Upload
Was das Paket bewusst nicht enthält
Die zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen – etwa die Klage gegen eine Bank oder einen Kontoinhaber – ist nicht Bestandteil des Pakets. Sie ergibt erst Sinn, wenn die Akteneinsicht gezeigt hat, gegen wen sich ein Vorgehen lohnt. Falls ja, erhalten Sie von uns vorab ein konkretes Angebot für den nächsten Schritt. So zahlen Sie nie für eine Klage ins Blaue.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.
Der Preis – transparent
2.495 € brutto, pauschal, fällig bei Beauftragung als Vorschuss (§ 9 RVG). Der Preis ist unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand und vom Ausgang des Verfahrens; er ist kein Erfolgshonorar (§ 4a RVG). Auslagen (Post, Kopien) werden nach den gesetzlichen Vorschriften gesondert berechnet.
Ihre Rechtsschutzversicherung erstattet regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren; einen darüber liegenden Anteil tragen Sie selbst – auch das steht so transparent in der Vergütungsvereinbarung, die Sie vor Beauftragung erhalten (§ 3a RVG).
So starten Sie
Weg 1: Sie buchen zuerst die Erstberatung für 249,90 € und entscheiden danach – empfohlen, wenn Sie unsicher sind, ob sich das Paket bei Ihrer Schadenshöhe lohnt.
Weg 2: Sie beauftragen das Paket direkt: Anfrage stellen, Sie erhalten Vergütungsvereinbarung und Vollmacht, laden Ihre Unterlagen sicher hoch – wir werden tätig, sobald beides unterzeichnet vorliegt.
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Häufige Fragen
Weil eine Klage gegen unbekannte Täter im Ausland Geld verbrennt. Die Ermittlungsakte liefert, was keine Privatrecherche liefern kann: Kontoverbindungen, Auskünfte von Zahlungsdienstleistern und Börsen, identifizierte Beteiligte. Erst damit lässt sich zielgenau klagen – oder begründet davon abraten.
Die Strafanzeige reichen wir kurzfristig nach Erhalt Ihrer Unterlagen ein. Die Dauer bis zur Akteneinsicht bestimmt die Ermittlungsbehörde; sie variiert erheblich. Wir haken nach und halten Sie informiert.
Dann bauen wir darauf auf: Wir ergänzen die Anzeige substantiiert, beantragen die Akteneinsicht und übernehmen den Rest des Pakets. Der Preis bleibt gleich, weil der wesentliche Wert in Akteneinsicht und Chancen-Prüfung liegt.
Nein – und Sie sollten jedem misstrauen, der Ihnen eine gibt. Wir schulden Ihnen sorgfältige Arbeit und ein ehrliches, schriftliches Ergebnis (§ 43b BRAO).
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