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Anlagebetrug

Das Rückholpaket: der komplette erste Verfahrensabschnitt zum Pauschalpreis von 2.495 €

Nach einem Anlagebetrug entscheidet nicht Ihr Bauchgefühl über Ihre Chancen, sondern die Ermittlungsakte: Wohin ist das Geld geflossen? Welche Konten, welche Börsen, welche Personen sind greifbar? Genau diesen Verfahrensabschnitt übernehmen wir vollständig – zum festen Pauschalpreis, unabhängig vom Aufwand.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.

Rekonstruktion Ihrer Zahlungswege
Konkrete Rückholwege: Chargeback, Bankhaftung, Krypto-Tracing
Ehrliche Kosten-Nutzen-Einschätzung
Keine Vorkasse-„Recovery"-Masche – zugelassene Rechtsanwälte
Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
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249,90€ • Wunschtermin
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Was im Paket enthalten ist

1. Anwaltliche Strafanzeige. Wir fertigen eine substantiierte Strafanzeige mit vollständiger Sachverhaltsdarstellung, Beweismittelaufstellung und rechtlicher Einordnung und reichen sie bei der zuständigen Ermittlungsbehörde ein (§ 158 StPO) – bei geeigneten Fallkonstellationen direkt bei einer auf Cybercrime spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Der Unterschied zur Online-Anzeige: Wir regen konkret die Sicherung von Vermögenswerten an (Vermögensarrest, § 111e StPO) und benennen die Ermittlungsansätze, die für Ihre Rückholung zählen.

2. Strafantrag, soweit rechtlich erforderlich.

3. Akteneinsicht. Als Verletztenvertreter beantragen wir Einsicht in die Ermittlungsakte bei Polizei und Staatsanwaltschaft (§ 406e StPO). Die Akte ist der Schlüssel: Sie zeigt die tatsächlichen Geldflüsse, die Empfängerkonten und die beteiligten Personen.

4. Kostenlose Deckungsanfrage. Wir fragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit vollständiger Sachverhaltsdarstellung an, ob und in welchem Umfang Deckung besteht.

5. Schriftliche Chancen-Prüfung. Nach Akteneinsicht prüfen wir die Erfolgs- und Realisierungsaussichten eines Vorgehens gegen kontoführende Banken oder Kontoinhaber – mit schriftlichem Ergebnis und einer klaren Einschätzung. Auch dann, wenn sie lautet: Ein weiteres Vorgehen lohnt sich wirtschaftlich nicht.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Opfer von Anlagebetrug, die den ersten Verfahrensabschnitt zur Geldrückholung beauftragen möchten

Grundkonzept: Die Ermittlungsakte ist entscheidend, nicht das Bauchgefühl – sie zeigt, wohin das Geld floss und welche Konten oder Personen greifbar sind; dieser Abschnitt wird vollständig zum Festpreis übernommen

Enthaltene Leistungen: Substantiierte anwaltliche Strafanzeige mit Anregung von Vermögensarrest, Strafantrag soweit nötig, Akteneinsicht als Verletztenvertreter, kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung, sowie eine schriftliche Chancen-Prüfung nach Akteneinsicht

Bewusst nicht enthalten: Die zivilrechtliche Geltendmachung (z.B. Klage gegen Bank oder Kontoinhaber) ist nicht Teil des Pakets – sie ergibt erst Sinn, wenn die Akteneinsicht zeigt, gegen wen sich ein Vorgehen lohnt, und wird dann separat angeboten

Preisstruktur: Fester Pauschalpreis (2.495 € brutto), unabhängig von Aufwand und Verfahrensausgang, kein Erfolgshonorar – Auslagen werden gesondert berechnet

Zwei Einstiegswege: Entweder zuerst die Erstberatung buchen und danach entscheiden, oder das Paket direkt beauftragen mit Vergütungsvereinbarung, Vollmacht und Unterlagen-Upload

Was das Paket bewusst nicht enthält

Die zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen – etwa die Klage gegen eine Bank oder einen Kontoinhaber – ist nicht Bestandteil des Pakets. Sie ergibt erst Sinn, wenn die Akteneinsicht gezeigt hat, gegen wen sich ein Vorgehen lohnt. Falls ja, erhalten Sie von uns vorab ein konkretes Angebot für den nächsten Schritt. So zahlen Sie nie für eine Klage ins Blaue.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

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Der Preis – transparent

2.495 € brutto, pauschal, fällig bei Beauftragung als Vorschuss (§ 9 RVG). Der Preis ist unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand und vom Ausgang des Verfahrens; er ist kein Erfolgshonorar (§ 4a RVG). Auslagen (Post, Kopien) werden nach den gesetzlichen Vorschriften gesondert berechnet.

Ihre Rechtsschutzversicherung erstattet regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren; einen darüber liegenden Anteil tragen Sie selbst – auch das steht so transparent in der Vergütungsvereinbarung, die Sie vor Beauftragung erhalten (§ 3a RVG).

So starten Sie

Weg 1: Sie buchen zuerst die Erstberatung für 249,90 € und entscheiden danach – empfohlen, wenn Sie unsicher sind, ob sich das Paket bei Ihrer Schadenshöhe lohnt.

‍Weg 2: Sie beauftragen das Paket direkt: Anfrage stellen, Sie erhalten Vergütungsvereinbarung und Vollmacht, laden Ihre Unterlagen sicher hoch – wir werden tätig, sobald beides unterzeichnet vorliegt.

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Häufige Fragen

Weil eine Klage gegen unbekannte Täter im Ausland Geld verbrennt. Die Ermittlungsakte liefert, was keine Privatrecherche liefern kann: Kontoverbindungen, Auskünfte von Zahlungsdienstleistern und Börsen, identifizierte Beteiligte. Erst damit lässt sich zielgenau klagen – oder begründet davon abraten.

Die Strafanzeige reichen wir kurzfristig nach Erhalt Ihrer Unterlagen ein. Die Dauer bis zur Akteneinsicht bestimmt die Ermittlungsbehörde; sie variiert erheblich. Wir haken nach und halten Sie informiert.

Dann bauen wir darauf auf: Wir ergänzen die Anzeige substantiiert, beantragen die Akteneinsicht und übernehmen den Rest des Pakets. Der Preis bleibt gleich, weil der wesentliche Wert in Akteneinsicht und Chancen-Prüfung liegt.

Nein – und Sie sollten jedem misstrauen, der Ihnen eine gibt. Wir schulden Ihnen sorgfältige Arbeit und ein ehrliches, schriftliches Ergebnis (§ 43b BRAO).

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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