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Erbrecht & Steuerrecht

Pflichtteilsforderung erhalten? Zahlen müssen Sie oft – aber selten so viel und selten so schnell

Sie haben geerbt – meist das Elternhaus – und nun fordert das enterbte Geschwister seinen Pflichtteil: sechsstellig, sofort fällig, notfalls per Klage. Der Pflichtteil dem Grunde nach ist kaum zu beseitigen, doch seine Höhe und Durchsetzung sehr wohl – über Bewertung, Anrechnungen, Verjährung und Stundung, damit Sie das Haus nicht unter Zeitdruck verschleudern müssen.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert sind – typisch beim geerbten Elternhaus mit Pflege-Vorgeschichte

Grundaussage: Der Pflichtteil an sich ist kaum abzuwehren, seine Höhe und Durchsetzung dagegen sehr wohl

Kritischste Phase: Das Nachlassverzeichnis bindet später – erst Strategie, dann Auskunft

Verteidigungslinie 1 – Bewertung: Realistischer Immobilienwert statt Wunschwert der Gegenseite (oft 10-30% Differenz), plus Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten

Verteidigungslinie 2 – Anrechnungen: Frühere Schenkungen und Vorempfänge der Gegenseite mindern deren Anspruch; Pflegeleistungen können ausgleichend wirken

Verteidigungslinie 3 – Zeit & Liquidität: Stundung bei unbilliger Härte möglich (z.B. Familienheim), alternativ Raten oder Verhandlung; Verjährung (3 Jahre) immer zuerst prüfen

Taktik bei der Auskunft: Vollständig, aber präzise – Schätzwerte kennzeichnen, Schenkungen rechtlich vorsortieren, keine unnötige Munition liefern

Verteidigungslinie 1: Die Bewertung – wo Pflichtteile gemacht werden

Der Pflichtteil ist eine Funktion des Nachlasswerts, und der größte Posten ist fast immer die Immobilie: Zwischen dem Wunschwert der Gegenseite und einem fundierten Verkehrswertgutachten (Zustand! Instandhaltungsstau! Vermietung, Wohnrechte, Denkmalschutz als wertmindernde Faktoren) liegen regelmäßig zehn bis dreißig Prozent – bei 800.000 € Ausgangswert schnell 20.000 € Pflichtteils-Differenz und mehr. Dazu die Passivseite konsequent: Nachlassverbindlichkeiten, Bestattung, angemessene Nachlassregelungskosten. Wichtig fürs Gesamtbild: Die Bewertung muss zur Erbschaftsteuer-Erklärung konsistent sein – der niedrige Pflichtteilswert und der noch niedrigere Steuerwert vertragen sich, der Zickzack nicht; genau diese Abstimmung leisten tes legal und tes tax im selben Fall.

Verteidigungslinie 2: Anrechnungen, Ausgleichung, Eigenempfänge

Was die Gegenseite selbst bekommen hat, mindert ihren Anspruch: Anrechnungspflichtige Schenkungen (§ 2315 – wenn die Anrechnung bei Zuwendung bestimmt war: Belege suchen, alte Briefe zählen!), Ausstattungen, ausgleichungspflichtige Vorempfänge unter Abkömmlingen (§ 2316: Aussteuer, übermäßige Zuschüsse) und beim Ergänzungsanspruch die Eigengeschenke nach § 2327. Dazu die Gegenrechnung aus gelebter Realität: Pflegeleistungen des Erben können als Ausgleichung (§ 2057a) den Nachlass zugunsten des Pflegenden verschieben. Diese Positionen holt niemand freiwillig auf den Tisch – wir schon, systematisch, mit Beleg.

Verteidigungslinie 3: Zeit und Liquidität – die Stundung nach § 2331a

Die existenzielle Drohkulisse „dann musst du eben das Haus verkaufen” hat eine gesetzliche Antwort: Trifft die sofortige Erfüllung den Erben ungewöhnlich hart – gerade beim selbstbewohnten Familienheim oder dem Unternehmen im Nachlass –, kann der Pflichtteil GESTUNDET werden (§ 2331a BGB), gegen Verzinsung und ggf. Sicherheit. Praktisch wirksamer ist meist die verhandelte Lösung, die die Stundungs-Drohung erst ermöglicht: Ratenpläne, Teilzahlungen aus liquiden Mitteln, Abfindung durch Nachlassgegenstände. Und die Verjährungs-Prüfung gehört an den Anfang jeder Abwehr: Drei Jahre ab Kenntnis – erstaunlich viele Forderungen kommen zu spät, und die Einrede muss man erheben, nicht hoffen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.

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Auskunft klug erteilen: kooperativ in der Form, präzise in der Sache

Mauern eskaliert (Stufenklage, notarielles Verzeichnis, Zwangsgeld), Plaudern kostet – der professionelle Mittelweg: das private Verzeichnis vollständig, aber präzise; Schätzwerte als solche gekennzeichnet und fachlich unterlegt; Schenkungsangaben rechtlich vorsortiert (was ist überhaupt ergänzungspflichtig, was anstandshalber, was abgeschmolzen?); Belegvorlage im gesetzlichen Rahmen, nicht darüber. Ziel ist die Auskunft, die keinen Anlass für die notarielle Eskalation bietet UND keine Munition liefert. Zur Gegenperspektive - wir kennen beide Spielbücher (Konfliktprüfung im Einzelfall selbstverständlich, § 43a IV BRAO).

Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten

Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.

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Häufige Fragen

Selten sofort: Stundung, Raten, Beleihung und Verhandlung schaffen fast immer Alternativen zum Notverkauf – wenn man sie früh strukturiert. Der Notverkauf ist meist Folge von Schockstarre, nicht von Rechtslage.

Moralisch viel, rechtlich gezielt: Die Pflege kann über § 2057a ausgleichend wirken und Ihre Position verbessern – den Pflichtteil ganz beseitigt sie nicht. Wir rechnen, was Ihre Jahre wert sind, statt sie nur zu beklagen.

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Riskant: Verzugszinsen laufen, die Auskunfts-Eskalation wird teurer, und vor Gericht wirkt der mauernde Erbe schlecht. Klüger ist die kontrollierte Verteidigung – reagieren mit System statt schweigen mit Zins.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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