Pflichtteilsforderung erhalten? Zahlen müssen Sie oft – aber selten so viel und selten so schnell
Sie haben geerbt – meist das Elternhaus – und nun fordert das enterbte Geschwister seinen Pflichtteil: sechsstellig, sofort fällig, notfalls per Klage. Der Pflichtteil dem Grunde nach ist kaum zu beseitigen, doch seine Höhe und Durchsetzung sehr wohl – über Bewertung, Anrechnungen, Verjährung und Stundung, damit Sie das Haus nicht unter Zeitdruck verschleudern müssen.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Schildern Sie uns Ihren Erbfall und erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.
Das wichtigste zusammengefasst
Zielgruppe: Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert sind – typisch beim geerbten Elternhaus mit Pflege-Vorgeschichte
Grundaussage: Der Pflichtteil an sich ist kaum abzuwehren, seine Höhe und Durchsetzung dagegen sehr wohl
Kritischste Phase: Das Nachlassverzeichnis bindet später – erst Strategie, dann Auskunft
Verteidigungslinie 1 – Bewertung: Realistischer Immobilienwert statt Wunschwert der Gegenseite (oft 10-30% Differenz), plus Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten
Verteidigungslinie 2 – Anrechnungen: Frühere Schenkungen und Vorempfänge der Gegenseite mindern deren Anspruch; Pflegeleistungen können ausgleichend wirken
Verteidigungslinie 3 – Zeit & Liquidität: Stundung bei unbilliger Härte möglich (z.B. Familienheim), alternativ Raten oder Verhandlung; Verjährung (3 Jahre) immer zuerst prüfen
Taktik bei der Auskunft: Vollständig, aber präzise – Schätzwerte kennzeichnen, Schenkungen rechtlich vorsortieren, keine unnötige Munition liefern
Verteidigungslinie 1: Die Bewertung – wo Pflichtteile gemacht werden
Der Pflichtteil ist eine Funktion des Nachlasswerts, und der größte Posten ist fast immer die Immobilie: Zwischen dem Wunschwert der Gegenseite und einem fundierten Verkehrswertgutachten (Zustand! Instandhaltungsstau! Vermietung, Wohnrechte, Denkmalschutz als wertmindernde Faktoren) liegen regelmäßig zehn bis dreißig Prozent – bei 800.000 € Ausgangswert schnell 20.000 € Pflichtteils-Differenz und mehr. Dazu die Passivseite konsequent: Nachlassverbindlichkeiten, Bestattung, angemessene Nachlassregelungskosten. Wichtig fürs Gesamtbild: Die Bewertung muss zur Erbschaftsteuer-Erklärung konsistent sein – der niedrige Pflichtteilswert und der noch niedrigere Steuerwert vertragen sich, der Zickzack nicht; genau diese Abstimmung leisten tes legal und tes tax im selben Fall.
Verteidigungslinie 2: Anrechnungen, Ausgleichung, Eigenempfänge
Was die Gegenseite selbst bekommen hat, mindert ihren Anspruch: Anrechnungspflichtige Schenkungen (§ 2315 – wenn die Anrechnung bei Zuwendung bestimmt war: Belege suchen, alte Briefe zählen!), Ausstattungen, ausgleichungspflichtige Vorempfänge unter Abkömmlingen (§ 2316: Aussteuer, übermäßige Zuschüsse) und beim Ergänzungsanspruch die Eigengeschenke nach § 2327. Dazu die Gegenrechnung aus gelebter Realität: Pflegeleistungen des Erben können als Ausgleichung (§ 2057a) den Nachlass zugunsten des Pflegenden verschieben. Diese Positionen holt niemand freiwillig auf den Tisch – wir schon, systematisch, mit Beleg.
Verteidigungslinie 3: Zeit und Liquidität – die Stundung nach § 2331a
Die existenzielle Drohkulisse „dann musst du eben das Haus verkaufen” hat eine gesetzliche Antwort: Trifft die sofortige Erfüllung den Erben ungewöhnlich hart – gerade beim selbstbewohnten Familienheim oder dem Unternehmen im Nachlass –, kann der Pflichtteil GESTUNDET werden (§ 2331a BGB), gegen Verzinsung und ggf. Sicherheit. Praktisch wirksamer ist meist die verhandelte Lösung, die die Stundungs-Drohung erst ermöglicht: Ratenpläne, Teilzahlungen aus liquiden Mitteln, Abfindung durch Nachlassgegenstände. Und die Verjährungs-Prüfung gehört an den Anfang jeder Abwehr: Drei Jahre ab Kenntnis – erstaunlich viele Forderungen kommen zu spät, und die Einrede muss man erheben, nicht hoffen.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.
Auskunft klug erteilen: kooperativ in der Form, präzise in der Sache
Mauern eskaliert (Stufenklage, notarielles Verzeichnis, Zwangsgeld), Plaudern kostet – der professionelle Mittelweg: das private Verzeichnis vollständig, aber präzise; Schätzwerte als solche gekennzeichnet und fachlich unterlegt; Schenkungsangaben rechtlich vorsortiert (was ist überhaupt ergänzungspflichtig, was anstandshalber, was abgeschmolzen?); Belegvorlage im gesetzlichen Rahmen, nicht darüber. Ziel ist die Auskunft, die keinen Anlass für die notarielle Eskalation bietet UND keine Munition liefert. Zur Gegenperspektive - wir kennen beide Spielbücher (Konfliktprüfung im Einzelfall selbstverständlich, § 43a IV BRAO).
Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten
Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.
Häufige Fragen
Selten sofort: Stundung, Raten, Beleihung und Verhandlung schaffen fast immer Alternativen zum Notverkauf – wenn man sie früh strukturiert. Der Notverkauf ist meist Folge von Schockstarre, nicht von Rechtslage.
Moralisch viel, rechtlich gezielt: Die Pflege kann über § 2057a ausgleichend wirken und Ihre Position verbessern – den Pflichtteil ganz beseitigt sie nicht. Wir rechnen, was Ihre Jahre wert sind, statt sie nur zu beklagen.
Riskant: Verzugszinsen laufen, die Auskunfts-Eskalation wird teurer, und vor Gericht wirkt der mauernde Erbe schlecht. Klüger ist die kontrollierte Verteidigung – reagieren mit System statt schweigen mit Zins.
Fälle, die für uns sprechen
Kostenloser Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Kontaktformular
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Unsere Standorte
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt















