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Inkasso und Forderungsmanagement

Mahnbescheid beantragen: Der schnellste Weg zum Vollstreckungstitel

Das gerichtliche Mahnverfahren ist das effizienteste Werkzeug des Forderungseinzugs: kein Prozess, keine Verhandlung, oft kein Anwalt der Gegenseite – nur ein standardisiertes Verfahren, an dessen Ende ein Vollstreckungsbescheid steht, der einem Urteil gleichkommt. Aber es hat Spielregeln: Es lohnt nur bei voraussichtlich unbestrittenen Forderungen, Formfehler kosten Wochen, und der Widerspruch des Schuldners will strategisch beantwortet sein.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

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So läuft das Mahnverfahren ab

(1) Antrag beim zentralen Mahngericht – elektronisch, ohne Beweise, ohne Begründung: geprüft wird nur die Schlüssigkeit der Angaben.

(2) Zustellung des Mahnbescheids; der Schuldner hat zwei Wochen für den Widerspruch.

(3) Kein Widerspruch → Vollstreckungsbescheid beantragen (Frist: sechs Monate); auch gegen ihn ist binnen zwei Wochen Einspruch möglich.

(4) Danach: rechtskräftiger Titel, 30 Jahre vollstreckbar.

Gesamtdauer im glatten Fall: wenige Wochen.

Die häufigsten Selbstantrags-Fehler: falsche Anspruchsbezeichnung, falscher Schuldner (GmbH vs. Geschäftsführer!), Zustellprobleme – kosten mehr Zeit, als der Anwalt kostet.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Unternehmen und Selbstständige mit offenen, voraussichtlich unbestrittenen Forderungen

Grundprinzip: Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein standardisiertes Verfahren ohne Beweisprüfung, an dessen Ende ein Vollstreckungsbescheid steht, der einem Urteil gleichkommt

Wichtiger Doppelnutzen: Der Mahnbescheid hemmt die Verjährung (§ 204 BGB) – besonders relevant für Forderungen kurz vor Jahresende; nach Zustellung hat der Schuldner nur zwei Wochen für den Widerspruch

Ablauf: Antrag beim Mahngericht → Zustellung mit zwei Wochen Widerspruchsfrist → bei Nicht-Reaktion Vollstreckungsbescheid beantragen (Frist sechs Monate) → rechtskräftiger, 30 Jahre vollstreckbarer Titel; im glatten Fall dauert das Gesamtverfahren wenige Wochen

Widerspruch ist keine Niederlage: Das Verfahren geht dann ins streitige Verfahren über – bei anwaltlicher Führung ohne Zeitverlust, da Anspruchsbegründung und Beweise bereits vorbereitet sind

Kosten: Gerichtskosten sind niedrig, Anwaltsgebühren kommen hinzu – beides ist im Verzugsfall regelmäßig als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten

Wann NICHT geeignet: Bei absehbar bestrittenen Forderungen (Mängelrügen, Aufrechnung) ist die direkte Klage schneller; bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners oder Auslandsschuldnern sind andere Verfahrenswege (Klage, Europäisches Mahnverfahren) zu prüfen

Widerspruch – und jetzt?

Der Widerspruch ist keine Niederlage, sondern eine Weiche: Das Verfahren geht auf Antrag ins streitige Verfahren beim zuständigen Gericht über – und weil wir als Rechtsanwälte beides führen, verliert Ihre Forderung dabei keinen Tag: Die Anspruchsbegründung liegt vorbereitet, die Beweise sind gesichert. Taktisch wichtig: Ein pauschal eingelegter Widerspruch ohne Substanz sagt viel über die Verteidigungslinie des Schuldners – oft ist er reine Zeitschinderei, die vor Gericht schnell zusammenfällt.

Genau deshalb gehört schon die Antragstellung in eine Hand, die den Prozess denkt.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.

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Kosten und Kostenerstattung

Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens sind bewusst niedrig (streitwertabhängig, Minimum ca. 36 €); Anwaltsgebühren kommen nach RVG hinzu – und beides gehört im Verzugsfall regelmäßig zu den erstattungsfähigen Verzugsschäden, wird also mit tituliert und vom Schuldner beigetrieben.

Zur Kostenfrage der ehrliche Regelfall: Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, sind die Kosten der anwaltlichen Beauftragung regelmäßig als Verzugsschaden von ihm zu erstatten (§§ 280, 286 BGB) – eine Garantie im Einzelfall ist das nicht (etwa bei Zahlungsunfähigkeit), aber es ist der gesetzliche Normalfall des Forderungseinzugs. Sie erhalten vor Beauftragung eine transparente Kostenübersicht.

Wann das Mahnverfahren NICHT der richtige Weg ist

Ehrliche Abgrenzung: Bei absehbar bestrittenen Forderungen (Mängelrügen, Aufrechnung, Vertragsstreit) verlängert das Mahnverfahren nur den Weg – dann ist die direkte Klage schneller und günstiger. Ebenso bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners (keine Zustellung, keine öffentliche Zustellung (im Mahnverfahren ausgeschlossen, § 688 Abs. 2 Nr. 3 ZPO – dann Klageweg)) und bei Auslandsschuldnern, wo das Europäische Mahnverfahren oder die Klage am richtigen Gerichtsstand zu prüfen sind. Diese Weichenstellung ist der eigentliche Wert der anwaltlichen Führung: Wir wählen das Verfahren nach Ihrer Forderung – nicht nach Formular.

So läuft der Forderungseinzug bei uns

1. Einreichen: Rechnung und Kurzinfo hochladen – wir prüfen Forderung, Verjährung und Schuldner-Situation.

2. Anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, Verzugszinsen und Kostenerstattung – löst einen erheblichen Teil der Fälle.

3. Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage – je nach Einwandlage der schnellste Weg zum Titel.

4. Zwangsvollstreckung: Konto- und Lohnpfändung, Vermögensauskunft – bis das Geld da ist.

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Häufige Fragen

Nein – das Mahngericht prüft keine Beweise. Aber: Spätestens bei Widerspruch brauchen Sie sie; deshalb sichern wir Rechnung, Vertrag und Leistungsnachweis von Anfang an, nicht erst im Streitfall.

Der beste Fall: Nach zwei Wochen beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, nach weiteren zwei Wochen ist er rechtskräftig – und die Vollstreckung beginnt. Schweigen schützt den Schuldner nicht, es beschleunigt Ihren Titel.

Können Sie – bei glatten Fällen funktioniert das. Der Anwalt lohnt, wenn Fehlerfolgen teuer sind (Verjährungsrettung!), Widerspruch droht oder es um mehr als einen Einzelfall geht. Und die Kosten trägt im Verzugsfall regelmäßig der Schuldner.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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