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Corona-hilfen

Novemberhilfe – Rückforderung erhalten? Jetzt Bescheid prüfen

Die Novemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfe) kompensierte Umsatzausfälle durch die Corona-bedingten Schließungen im November 2020. Im Zuge der Schlussabrechnungen und Nachprüfungen kommt es vielfach zu Rückforderungen – insbesondere wegen angenommener Überkompensation.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

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Das Programm im Überblick

Förderzeitraum: November 2020 (Lockdown „light“).

Berechtigte: Direkt von Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen sowie indirekt Betroffene (wesentlicher Umsatzanteil mit geschlossenen Unternehmen).

Leistung: Zuschuss von grundsätzlich 75 % des Vergleichsumsatzes (i. d. R. November 2019), anteilig für die Schließungstage.

Zuschusshöhe: 75 Prozent des Vergleichsumsatzes (i. d. R. November 2019), tagesanteilig für die Schließungstage; für Gründer und Sonderfälle galten alternative Vergleichsmaßstäbe.

Erweiterte Novemberhilfe/Novemberhilfe plus für höhere Beträge mit beihilferechtlichen Besonderheiten.

Antragsberechtigung: direkt Betroffene (Schließungsanordnung) und indirekt Betroffene (mind. 80 % des Umsatzes mit direkt betroffenen Unternehmen).

Die Novemberhilfe war politisch als unbürokratischer Umsatzersatz versprochen – 75 Prozent des Vorjahresumsatzes, schnell ausgezahlt. Juristisch war sie damit die großzügigste und zugleich anfälligste Konstruktion der gesamten Hilfslandschaft: Der Umsatzersatz ohne Fixkostenbezug provoziert die Überkompensations-Prüfung geradezu. Dass ausgerechnet der ausdrücklich erwünschte Außer-Haus-Verkauf der Gastronomie nun zur Rückforderungsfalle wird, empfinden Betroffene zu Recht als widersprüchlich – und genau dieser Widerspruch ist der Kern der laufenden Gerichtsverfahren.

Typische Rückforderungsgründe

  • Überkompensation – etwa durch Einbeziehung von Außer-Haus-Verkäufen in der Gastronomie oder besser als erwartete Umsätze
  • Streit um die direkte/indirekte Betroffenheit
  • Anrechnung anderer Hilfen (Überbrückungshilfe II, Kurzarbeitergeld) für denselben Zeitraum
  • Geänderter Vergleichsumsatz in der Schlussabrechnung
  • Förderrechtliche Unzuverlässigkeit mit programmübergreifender Wirkung

Wer ist besonders betroffen?

Im Zentrum der Novemberhilfe-Rückforderungen steht die Gastronomie und Hotellerie als direkt geschlossene Branche – gefolgt von den indirekt Betroffenen: Brauereien und Getränkelieferanten, Wäschereien, Agenturen, Künstler und Dienstleister, die überwiegend für geschlossene Betriebe arbeiteten. Gerade die Gastronomie trifft die Anrechnungspraxis doppelt: Der ausdrücklich erlaubte Außer-Haus-Verkauf, mit dem Betriebe sich durch den Lockdown retteten, wird nun zur rechnerischen Grundlage der Überkompensations-Vorwürfe.

So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid

Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. Programmspezifisch kommen hinzu:

  • Überkompensations-Rechnung vollständig nachvollziehen: Vergleichsumsatz, angerechnete Positionen, Periodenzuordnung – Fehler zugunsten der Behörde sind häufig.
  • Betroffenheitsstatus (direkt/indirekt) anhand der damaligen Schließungsanordnungen und Umsatzstruktur belegen.
  • Verfahren offenhalten, solange die Außer-Haus-Frage obergerichtlich ungeklärt ist – wer vorschnell zahlt, verliert die Teilhabe an günstigen Klärungen.

Rechtsprechungslage: Die Überkompensations-Berechnung der Novemberhilfe – insbesondere die Einbeziehung der Außer-Haus-Umsätze der Gastronomie – wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt; mehrere Verfahren liegen in der Berufung, eine gefestigte Linie fehlt. Behördenfreundliche Entscheidungen (u. a. aus Hessen und Hamburg) stehen offenen Berufungsverfahren gegenüber. Fundstellen in der Urteilssammlung.

Häufige Fehler der Bewilligungsstellen bei diesem Programm

  • Pauschale Einbeziehung sämtlicher Außer-Haus-Umsätze in die Überkompensations-Rechnung, obwohl die Programme diesen Vertriebsweg offenhalten wollten und die Rechtsfrage obergerichtlich ungeklärt ist.
  • Fehlberechnung der Schwelle für indirekt Betroffene: Der erforderliche Umsatzanteil mit direkt betroffenen Unternehmen wird auf falscher Datenbasis oder mit falschem Referenzzeitraum ermittelt.
  • Falscher Vergleichsumsatz bei Gründern und Sonderkonstellationen – die programmeigenen Wahlrechte werden ignoriert.

Kosten: transparent nach RVG

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Bescheid erhalten – so wehren Sie sich

Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch oder Klage je nach Bundesland). Ein fristgerechter Rechtsbehelf entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt ein knapper Rechtsbehelf; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

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Häufige Fragen

Die Hilfe durfte den tatsächlichen Schaden nicht übersteigen. Rechnen Behörden nachträglich Außer-Haus-Umsätze oder andere Leistungen an, entsteht rechnerisch eine Überkompensation – die Berechnungsmethode ist aber in vielen Fällen angreifbar; die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich.

Die Dezemberhilfe folgt weitgehend denselben Regeln (eigene Seite: „Dezemberhilfe – Rückforderung“).

Ein Monat ab Bekanntgabe; Rechtsbehelfsbelehrung beachten. Aufschiebende Wirkung stoppt die Zahlungspflicht.

Genau diese Spannung ist der Kern des Streits: Die Programme wollten den Außer-Haus-Verkauf offenhalten, die Anrechnungspraxis entwertet ihn nachträglich. Die Frage ist gerichtlich nicht abschließend geklärt – ein Grund mehr, den Bescheid nicht ungeprüft zu akzeptieren.

Nicht zwingend, aber die Lage ist heikel: Teilzahlungen können als Anerkenntnis gewertet werden und Einreden schwächen. Zahlen Sie nichts weiter, dokumentieren Sie den Zahlungskontext und lassen Sie umgehend prüfen, ob die Forderung dem Grunde nach besteht – auch gezahlte Beträge können je nach Konstellation zurückgefordert werden.

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zu Coronahilfen – transparent nach RVG, mit kostenloser Ersteinschätzung vorab.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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