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Corona-hilfen

Überbrückungshilfe II – Rückforderung nach der Schlussabrechnung?

Die Überbrückungshilfe II war die zweite Phase der staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen (Förderzeitraum September bis Dezember 2020). Im Rahmen der Schlussabrechnungen werden die Fördervoraussetzungen erneut geprüft – häufig mit Rückforderungen als Folge.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

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Das Programm im Überblick

Förderzeitraum: September bis Dezember 2020; Antragstellung über prüfende Dritte.

Antragsvoraussetzung: Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 oder von mindestens 30 % im Durchschnitt dieser Monate.

Leistung: Erstattung förderfähiger Fixkosten, gestaffelt nach der Höhe des monatlichen Umsatzrückgangs; Auszahlung vorläufig auf Prognosebasis.

Erstattungsstaffel nach monatlichem Umsatzrückgang (drei Stufen) mit gegenüber ÜH I gelockerten ZugangsvoraussetzungenWegfall des KMU-Deckels der ÜH I bei den Höchstbeträgen – dadurch höhere Fördervolumina und heute höhere Rückforderungen..

Förderzeitraum September bis Dezember 2020 – die Monate November/Dezember stehen im Anrechnungskonflikt mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe.

Die Überbrückungshilfe II fiel mitten in die zweite Welle: Beantragt wurde im Herbst 2020, während parallel November- und Dezemberhilfe aufgelegt wurden – mit Anrechnungsregeln, die selbst prüfende Dritte vor erhebliche Koordinationsprobleme stellten. Die Schlussabrechnungen decken diese Überschneidungen jetzt schonungslos auf, und die Behörden lösen sie regelmäßig zulasten der Unternehmen auf. Dabei gilt: Die Anrechnungslogik muss zeitlich und sachlich stimmen, und Wahl- und Zuordnungsrechte der Antragsteller dürfen nicht nachträglich entwertet werden.

Typische Rückforderungsgründe

  • Anrechnung bzw. Doppelförderung mit der November-/Dezemberhilfe für überschneidende Zeiträume
  • Geänderte Berechnung des Umsatzeinbruchs in der Schlussabrechnung
  • Nichtanerkennung einzelner Fixkostenpositionen
  • Annahme verbundener Unternehmen (auch bei familiären Verflechtungen)
  • Nachträgliche Zweifel an der Antragsberechtigung

Wer ist besonders betroffen?

ÜH-II-Rückforderungen treffen vor allem die Branchen der zweiten Welle: Gastronomie und Hotellerie im Teil-Lockdown, Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft, Reisebranche, Fitness- und Freizeitbetriebe. Charakteristisch ist die Doppelbetroffenheit: Wer im November und Dezember 2020 zusätzlich Umsatzersatz aus der November-/Dezemberhilfe erhielt, steht heute im Zentrum der Anrechnungskonflikte – und erhält nicht selten mehrere, rechnerisch verzahnte Rückforderungsbescheide gleichzeitig.

So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid

Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. Programmspezifisch kommen hinzu:

  • Anrechnung der Novemberhilfe nachrechnen: Nur zeitlich und sachlich kongruente Leistungen dürfen angerechnet werden – pauschale Kürzungen sind angreifbar.
  • Verbund-Feststellungen (auch familiäre) anhand der Anhang-I-Kriterien sezieren: Marktabgrenzung und „gemeinsames Handeln“ müssen positiv belegt sein.
  • Verwaltungspraxis im Bewilligungszeitraum dokumentieren (FAQ-Fassungshistorie) – nachträgliche Verschärfungen tragen keine Rückforderung.

Rechtsprechungslage: Für die Überbrückungshilfe II hat die obergerichtliche Rechtsprechung die Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwaltungspraxis betont – auch zulasten von Antragstellern (etwa beim Beschäftigten-Erfordernis). Zugleich gelten die klägerfreundlichen Querschnittslinien zu Vorbehalt, Ermessen und Verbund fort. Fundstellen in der Urteilssammlung.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

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Häufige Fehler der Bewilligungsstellen bei diesem Programm

  • Doppelte bzw. zeitlich inkongruente Anrechnung der Novemberhilfe: Leistungen werden auf Monate oder Kosten angerechnet, die sie gar nicht betreffen.
  • Fehlerhafte Durchschnittsberechnung der 30-Prozent-Alternative (April–August 2020), etwa durch Einbeziehung untypischer Monate oder falscher Referenzwerte.
  • Verbund-Konsolidierung ohne saubere Anhang-I-Subsumtion – Umsätze verbundener Einheiten werden zusammengerechnet, ohne das „gemeinsame Handeln“ und die Marktabgrenzung positiv festzustellen.

Kosten: transparent nach RVG

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Bescheid erhalten – so wehren Sie sich

Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch oder Klage je nach Bundesland). Ein fristgerechter Rechtsbehelf entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt ein knapper Rechtsbehelf; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.

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Häufige Fragen

Für überschneidende Förderzeiträume galten Anrechnungsregeln; eine Doppelförderung derselben Kosten war ausgeschlossen. Genau hieraus resultieren viele Rückforderungen – die Berechnungen der Behörden sind aber überprüfbar.

Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch oder Klage je nach Bundesland).

Nein – fristgerechter Widerspruch bzw. Anfechtungsklage entfalten aufschiebende Wirkung.

Nur soweit es denselben Zeitraum und dieselben Kosten betrifft. Die Erstattungsbescheide der Agentur für Arbeit gehören in die Nachrechnung; pauschale Anrechnungen halten der Prüfung oft nicht stand.

Ja. Es sind selbstständige Bescheide mit eigenen Fristen; die Klage gegen den einen wahrt nicht die Frist gegen den anderen. Inhaltlich verzahnen wir beide Verfahren – die Anrechnungslogik lässt sich nur konsistent über beide Bescheide hinweg angreifen.

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zu Coronahilfen – transparent nach RVG, mit kostenloser Ersteinschätzung vorab.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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