Erstberatung beim Anwalt – was sie kostet, wie sie online abläuft, was Sie danach wissen
Die häufigste Frage vor dem ersten Anwaltskontakt ist nicht juristisch, sondern wirtschaftlich: Was kostet mich das? Und die zweithäufigste: Muss ich dafür ins Büro? Wir beantworten beides ohne Kleingedrucktes – mit einem transparenten Festpreis für die Erstberatung und einem Termin, den Sie online buchen und per Video oder Telefon wahrnehmen, bundesweit. Diese Seite erklärt die Kosten (und warum „kostenlos“ selten das beste Angebot ist), den Ablauf und was eine gute Erstberatung leisten muss: eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage, Ihrer Optionen und der nächsten Schritte – mit klaren Zahlen, bevor Sie sich zu mehr verpflichten.
Online-Erstberatung buchen
Buchen Sie Ihren persönlichen Termin per Video oder Telefon. Wir analysieren Ihre Unterlagen vorab und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Rechtslage – transparent, bundesweit und ohne versteckte Kosten.
Was kostet die Erstberatung beim Anwalt – die ehrliche Antwort
Die gesetzliche Regel zuerst: Für die Erstberatung eines Verbrauchers begrenzt § 34 RVG die Gebühr auf höchstens 190 € netto, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Unternehmen fallen nicht unter diese Deckelung. In der Praxis vereinbaren Kanzleien meist einen Festpreis – und genau das tun wir: Festpreis für einen strukturierten Online-Termin
Was Sie dafür bekommen: eine erste juristische Ersteinordnung Ihres konkreten Falls, die realistischen Handlungsoptionen mit Chancen und Risiken, eine Kosten- und ggf. Rechtsschutz-Perspektive für die nächsten Schritte – und die klare Aussage, wenn sich ein Vorgehen NICHT lohnt. Diese Ehrlichkeit ist der eigentliche Gegenwert: Ein gut investierter Termin erspart oft ein schlecht investiertes Mandat.
Warum „kostenlose Erstberatung“ selten die beste Wahl ist
„Kostenlos“ klingt gut und ist oft teuer erkauft: Eine unentgeltliche Erstberatung finanziert sich selten aus Menschenliebe, sondern aus dem Interesse am Anschlussmandat – die Einschätzung fällt dann tendenziell so aus, dass sich das Weitermachen lohnt. Ein transparenter Festpreis dreht den Anreiz um: Unser Ergebnis darf lauten „klagen Sie nicht“ oder „das regeln Sie selbst“, ohne dass uns das etwas kostet – Sie zahlen für Rat, nicht für einen Verkaufstermin. Dazu kommt die Qualitätsfrage: Für 0 € bekommt man 0 € Vorbereitung; unsere Erstberatung ist ein terminierter, vorbereiteter Slot mit Aktenblick, nicht ein Türspalt-Gespräch. Und schließlich die Klarheit: fester Preis, vorab bekannt, online bezahlt – keine Gebührenüberraschung, kein „das klären wir später“.
Anwalt online – wie die Beratung per Video und Telefon abläuft
Rechtsberatung braucht heute kein Wartezimmer:
(1) Sie schildern Ihr Anliegen kurz über das Formular und wählen im Kalender einen Termin (Video oder Telefon); (2) Sie laden vorab relevante Unterlagen sicher hoch – so ist der Anwalt vorbereitet und Ihre Zeit gehört der Sache, nicht dem Sortieren
(3) im Termin erhalten Sie die Einschätzung (soweit möglich) und den Fahrplan
Die Bezahlung läuft vorab und sicher online, der Termin ist damit verbindlich reserviert. Für Sie heißt das: Beratung von überall, ohne Anfahrt, ohne Parkplatzsuche – in derselben Qualität wie vor Ort, weil die Fälle dieselben sind und die Anwälte auch. Technisch genügt ein Browser oder ein Telefon; besondere Software brauchen Sie nicht.
Wird die Erstberatung angerechnet? Und wer zahlt am Ende?
Erstens – die Erstberatung steht für sich. Die gezahlte Erstberatungsgebühr rechnen wir nicht auf ein späteres Honorar an. Das hat einen einfachen Grund: Die Erstberatung ist keine Anzahlung auf ein Mandat, sondern eine eigenständige Leistung mit klarem Gegenwert. In einem fokussierten Termin erhalten Sie eine belastbare Einschätzung Ihrer Lage, konkrete Handlungsoptionen und eine ehrliche Kosten-Nutzen-Abwägung – unabhängig davon, ob daraus ein weiteres Mandat wird. Der Festpreis ist bewusst schlank kalkuliert und deckt genau diese Beratung, nicht mehr. Der Verzicht auf eine Anrechnung ist zugleich eine Frage der Unabhängigkeit: Weil die Beratung wirtschaftlich für sich trägt, ist unsere Empfehlung im Termin nicht davon getrieben, Sie in ein Folgemandat zu führen. Wenn es das Beste für Sie ist, nichts weiter zu unternehmen, sagen wir Ihnen genau das.
Zweitens – die weiteren Kosten tragen häufig nicht Sie. Führt die Erstberatung zu einem Mandat, stellt sich die Frage der Kostenerstattung – und in vielen Fällen zahlen Sie die weiteren Anwaltskosten nicht selbst. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage für Sie. Ist die Gegenseite im Verzug, schuldet sie regelmäßig die Kosten der weiteren Rechtsverfolgung als notwendiger Verzugsschaden. Die Erstberatung selbst ist von der Deckung allerdings häufig ausgenommen – ein weiterer Grund, sie schlank und mit klarem Festpreis zu halten. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen im Termin. Mit Zahlen.
Für welche Anliegen sich die Online-Erstberatung besonders eignet
Der Online-Termin ist ideal, wenn Sie eine fundierte Weichenstellung brauchen: die Einschätzung eines Bescheids oder Vertrags, die Frage „habe ich einen Anspruch und lohnt er sich?“, die Reaktion auf ein Anwalts- oder Behördenschreiben mit Frist, die Prüfung Ihrer Optionen vor einer wichtigen Entscheidung. Wir beraten schwerpunktmäßig in den Feldern, in denen unsere Kanzlei zu Hause ist – unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Vertrags- und Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Business Immigration, Erbrecht sowie – gemeinsam mit tes tax – steuerliche Fragen. Auch für die Frage, was kostet der Anwalt denn bei meinem Anliegen konkret, bietet sich eine Erstberatung an.
Häufige Fragen
Ein fester Pauschalpreis für den vorbereiteten Online-Termin – vorab bekannt, online bezahlt, ohne Zusatzkosten. Für Verbraucher liegt die gesetzliche Obergrenze der Erstberatung ohne Vereinbarung bei 190 € netto (§ 34 RVG) ]; mit unserem Festpreis wissen Sie vorher exakt, woran Sie sind. Klicken Sie sich für den aktuellen Preis durch.
Nein – die Erstberatungsgebühr rechnen wir nicht auf ein anschließendes Mandat an. Die Erstberatung ist eine eigenständige Leistung mit klarem Ergebnis: Einschätzung, Handlungsoptionen, Kosten-Nutzen. Der Festpreis ist bewusst schlank kalkuliert und deckt genau diesen Termin – keine versteckte Verrechnung, keine Vermischung mit einem späteren Honorar.
Ja – die anwaltliche Beratung und ihre Sorgfaltspflichten sind dieselben, ob per Video, Telefon oder im Büro. Der Unterschied ist nur der Kanal; die Verantwortung und die Qualität sind identisch.
Häufig ja – die verfügbaren Slots sehen Sie direkt im Kalender.
Dann sagen wir Ihnen das offen und schlagen den passenden Rahmen vor – die Erstberatung liefert die Weichenstellung und den realistischen Aufwand fürs Weitere. Sie gehen nie mit dem Gefühl heraus, für einen halben Rat gezahlt zu haben.
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