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ERSTBERATUNG ONLINE

Erstberatung beim Anwalt – was sie kostet, wie sie online abläuft, was Sie danach wissen

Die häufigste Frage vor dem ersten Anwaltskontakt ist nicht juristisch, sondern wirtschaftlich: Was kostet mich das? Und die zweithäufigste: Muss ich dafür ins Büro? Wir beantworten beides ohne Kleingedrucktes – mit einem transparenten Festpreis für die Erstberatung und einem Termin, den Sie online buchen und per Video oder Telefon wahrnehmen, bundesweit. Diese Seite erklärt die Kosten (und warum „kostenlos“ selten das beste Angebot ist), den Ablauf und was eine gute Erstberatung leisten muss: eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage, Ihrer Optionen und der nächsten Schritte – mit klaren Zahlen, bevor Sie sich zu mehr verpflichten.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Buchen Sie Ihren persönlichen Termin per Video oder Telefon. Wir analysieren Ihre Unterlagen vorab und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Rechtslage – transparent, bundesweit und ohne versteckte Kosten.

Vorbereiteter Termin inklusive Prüfung Ihrer hochgeladenen Dokumente
Belastbare Einschätzung zu Chancen, Risiken und realistischem Fahrplan
Unabhängige Beratung – wir sagen Ihnen ehrlich, wenn sich Klagen nicht lohnt
Transparenter Festpreis ohne Gebührenüberraschung (Zahlung via Stripe)
Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
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249,90€ • Wunschtermin
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Was kostet die Erstberatung beim Anwalt – die ehrliche Antwort

Die gesetzliche Regel zuerst: Für die Erstberatung eines Verbrauchers begrenzt § 34 RVG die Gebühr auf höchstens 190 € netto, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.  Unternehmen fallen nicht unter diese Deckelung. In der Praxis vereinbaren Kanzleien meist einen Festpreis – und genau das tun wir: Festpreis für einen strukturierten Online-Termin

Was Sie dafür bekommen: eine erste  juristische Ersteinordnung Ihres konkreten Falls, die realistischen Handlungsoptionen mit Chancen und Risiken, eine Kosten- und ggf. Rechtsschutz-Perspektive für die nächsten Schritte – und die klare Aussage, wenn sich ein Vorgehen NICHT lohnt. Diese Ehrlichkeit ist der eigentliche Gegenwert: Ein gut investierter Termin erspart oft ein schlecht investiertes Mandat.

Warum „kostenlose Erstberatung“ selten die beste Wahl ist

„Kostenlos“ klingt gut und ist oft teuer erkauft: Eine unentgeltliche Erstberatung finanziert sich selten aus Menschenliebe, sondern aus dem Interesse am Anschlussmandat – die Einschätzung fällt dann tendenziell so aus, dass sich das Weitermachen lohnt. Ein transparenter Festpreis dreht den Anreiz um: Unser Ergebnis darf lauten „klagen Sie nicht“ oder „das regeln Sie selbst“, ohne dass uns das etwas kostet – Sie zahlen für Rat, nicht für einen Verkaufstermin. Dazu kommt die Qualitätsfrage: Für 0 € bekommt man 0 € Vorbereitung; unsere Erstberatung ist ein terminierter, vorbereiteter Slot mit Aktenblick, nicht ein Türspalt-Gespräch. Und schließlich die Klarheit: fester Preis, vorab bekannt, online bezahlt – keine Gebührenüberraschung, kein „das klären wir später“.

Anwalt online – wie die Beratung per Video und Telefon abläuft

Rechtsberatung braucht heute kein Wartezimmer:

(1) Sie schildern Ihr Anliegen kurz über das Formular und wählen im Kalender einen Termin (Video oder Telefon); (2) Sie laden vorab relevante Unterlagen sicher hoch – so ist der Anwalt vorbereitet und Ihre Zeit gehört der Sache, nicht dem Sortieren

(3) im Termin erhalten Sie die Einschätzung (soweit möglich) und den Fahrplan

Die Bezahlung läuft vorab und sicher online, der Termin ist damit verbindlich reserviert. Für Sie heißt das: Beratung von überall, ohne Anfahrt, ohne Parkplatzsuche – in derselben Qualität wie vor Ort, weil die Fälle dieselben sind und die Anwälte auch. Technisch genügt ein Browser oder ein Telefon; besondere Software brauchen Sie nicht.

Wird die Erstberatung angerechnet? Und wer zahlt am Ende?

Erstens – die Erstberatung steht für sich. Die gezahlte Erstberatungsgebühr rechnen wir nicht auf ein späteres Honorar an. Das hat einen einfachen Grund: Die Erstberatung ist keine Anzahlung auf ein Mandat, sondern eine eigenständige Leistung mit klarem Gegenwert. In einem fokussierten Termin erhalten Sie eine belastbare Einschätzung Ihrer Lage, konkrete Handlungsoptionen und eine ehrliche Kosten-Nutzen-Abwägung – unabhängig davon, ob daraus ein weiteres Mandat wird. Der Festpreis ist bewusst schlank kalkuliert und deckt genau diese Beratung, nicht mehr. Der Verzicht auf eine Anrechnung ist zugleich eine Frage der Unabhängigkeit: Weil die Beratung wirtschaftlich für sich trägt, ist unsere Empfehlung im Termin nicht davon getrieben, Sie in ein Folgemandat zu führen. Wenn es das Beste für Sie ist, nichts weiter zu unternehmen, sagen wir Ihnen genau das.

Zweitens – die weiteren Kosten tragen häufig nicht Sie. Führt die Erstberatung zu einem Mandat, stellt sich die Frage der Kostenerstattung – und in vielen Fällen zahlen Sie die weiteren Anwaltskosten nicht selbst. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage für Sie. Ist die Gegenseite im Verzug, schuldet sie regelmäßig die Kosten der weiteren Rechtsverfolgung als notwendiger Verzugsschaden. Die Erstberatung selbst ist von der Deckung allerdings häufig ausgenommen – ein weiterer Grund, sie schlank und mit klarem Festpreis zu halten. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen im Termin. Mit Zahlen.

Für welche Anliegen sich die Online-Erstberatung besonders eignet

Der Online-Termin ist ideal, wenn Sie eine fundierte Weichenstellung brauchen: die Einschätzung eines Bescheids oder Vertrags, die Frage „habe ich einen Anspruch und lohnt er sich?“, die Reaktion auf ein Anwalts- oder Behördenschreiben mit Frist, die Prüfung Ihrer Optionen vor einer wichtigen Entscheidung. Wir beraten schwerpunktmäßig in den Feldern, in denen unsere Kanzlei zu Hause ist – unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Vertrags- und Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Business Immigration, Erbrecht sowie – gemeinsam mit tes tax – steuerliche Fragen. Auch für die Frage, was kostet der Anwalt denn bei meinem Anliegen konkret, bietet sich eine Erstberatung an.

Häufige Fragen

Ein fester Pauschalpreis für den vorbereiteten Online-Termin – vorab bekannt, online bezahlt, ohne Zusatzkosten. Für Verbraucher liegt die gesetzliche Obergrenze der Erstberatung ohne Vereinbarung bei 190 € netto (§ 34 RVG) ]; mit unserem Festpreis wissen Sie vorher exakt, woran Sie sind. Klicken Sie sich für den aktuellen Preis durch.

Nein – die Erstberatungsgebühr rechnen wir nicht auf ein anschließendes Mandat an. Die Erstberatung ist eine eigenständige Leistung mit klarem Ergebnis: Einschätzung, Handlungsoptionen, Kosten-Nutzen. Der Festpreis ist bewusst schlank kalkuliert und deckt genau diesen Termin – keine versteckte Verrechnung, keine Vermischung mit einem späteren Honorar. 

Ja – die anwaltliche Beratung und ihre Sorgfaltspflichten sind dieselben, ob per Video, Telefon oder im Büro. Der Unterschied ist nur der Kanal; die Verantwortung und die Qualität sind identisch.

Häufig ja – die verfügbaren Slots sehen Sie direkt im Kalender. 

Dann sagen wir Ihnen das offen und schlagen den passenden Rahmen vor – die Erstberatung liefert die Weichenstellung und den realistischen Aufwand fürs Weitere. Sie gehen nie mit dem Gefühl heraus, für einen halben Rat gezahlt zu haben.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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