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Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg zurückgezahlt? Rückerstattung jetzt prüfen lassen

Baden-Württemberg hat über die L-Bank rund 245.000 Soforthilfen bewilligt und ab 2022 in einem Massenverfahren Widerrufs- und Erstattungsbescheide erlassen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in Musterverfahren vom 08.10.2025 zentrale Bescheidkonstellationen für rechtswidrig erklärt – insbesondere für Anträge aus der Frühphase (vor dem 08.04.2020).

Wer bereits zurückgezahlt hat, kann je nach Fallkonstellation zu Unrecht geleistete Beträge zurückfordern. Wer noch einen offenen Bescheid hat, sollte ihn jetzt erst recht prüfen lassen.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

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Was der VGH Baden-Württemberg entschieden hat

In sechs Musterverfahren (u. a. Az. 14 S 1869/24) hat der VGH die Berufungen der L-Bank in der „ersten Fallgruppe“ zurückgewiesen: Die Widerrufs- und Rückforderungsbescheide waren rechtswidrig, weil die Zweckbestimmung der frühen Bewilligungen unbestimmt war und Vertrauensschutz greift. Für spätere Antragskonstellationen fiel die Bewertung differenziert aus – ein Bescheid gegen einen Fahrschulbetreiber hatte Bestand. Die Entscheidungen sind rechtskräftig. Wichtig: Neue, korrekt begründete Schlussbescheide bleiben grundsätzlich möglich; deshalb kommt es auf die konkrete Fallgruppe an (alle Fundstellen in unserer „Urteilssammlung Coronahilfen“.

Wer kann eine Rückerstattung prüfen lassen?

  • Empfänger, die auf einen L-Bank-Widerrufsbescheid hin zurückgezahlt haben, insbesondere bei Anträgen vor dem 08.04.2020
  • Empfänger, die ohne Bescheid „freiwillig“ nach Aufforderung zurückgezahlt haben
  • Empfänger mit noch offenem Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen die L-Bank

Ob ein Erstattungsanspruch besteht, hängt von Fallgruppe, Bestandskraft des Bescheids und Verjährungsfragen ab – das prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen (Bewilligungsbescheid, Widerrufs-/Erstattungsbescheid, Zahlungsnachweis).

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

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Die Fallgruppen der VGH-Rechtsprechung im Überblick

  • Frühe Anträge (vor dem 08.04.2020): Widerrufs- und Rückforderungsbescheide dieser Fallgruppe hat der VGH für rechtswidrig erklärt – unbestimmte Zweckbestimmung, Vertrauensschutz. Hier sind die Rückerstattungschancen am größten.
  • Spätere Anträge (ab Geltung der Verwaltungsvorschrift vom 08.04.2020): Differenzierte Bewertung – je nach Bescheidformulierung und tatsächlichem Liquiditätsengpass hatten Klagen teils Erfolg, teils nicht. Einzelfallprüfung zwingend.
  • Zahlung ohne Bescheid oder nach Aufforderung: Wer ohne Widerrufsbescheid „freiwillig“ zurückgezahlt hat, hat besondere Rückforderungsansätze – hier fehlt es oft schon an einem Rechtsgrund für das Behalten.

So gehen wir vor

  • 1. Kostenlose Ersteinschätzung: Fallgruppen-Zuordnung anhand Antragsdatum und Bescheidlage.
  • 2. Anspruchsprüfung: Bestandskraft, Vertrauensschutz, Verjährung; Bezifferung des erstattungsfähigen Betrags.
  • 3. Antragstellung/Durchsetzung: Wir stellen den Antrag bei der L-Bank und setzen den Anspruch – falls nötig – gerichtlich durch.

Häufige Fragen

Nicht zwingend. Maßgeblich sind Fallgruppe und Bestandskraft; die VGH-Urteile eröffnen je nach Konstellation Ansätze für eine Rückerstattung. Verjährungsfragen machen eine zügige Prüfung ratsam.

Nichts zurückzahlen, Verfahren fortführen und auf die Musterentscheidungen Bezug nehmen. Wir übernehmen die Begründung.

Ja, auch Erstattungsansprüche der Empfänger unterliegen Verjährungsfristen – deshalb sollte die Prüfung nicht aufgeschoben werden. Welche Frist ab wann läuft, hängt von der Fallgruppe und dem Zahlungszeitpunkt ab; das klären wir in der Ersteinschätzung.

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Die Ersteinschätzung ist kostenlos; danach erhalten Sie eine transparente Gebührenübersicht nach RVG.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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