Erstberatung bei Anlagebetrug & Kryptobetrug: ein Gespräch, ein Fixpreis, ein ehrliches Ergebnis
Sie wurden schon einmal getäuscht – deshalb bekommen Sie bei uns keine Verkaufsshow, sondern ein Ergebnis: In einem festen Termin zum festen Preis von 249,90 € brutto analysieren wir Ihren Fall und sagen Ihnen konkret, welche Rückholwege bestehen, was davon sich bei Ihrer Schadenshöhe wirtschaftlich lohnt – und was nicht.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.
So läuft die Erstberatung ab
Vor dem Termin: Sie buchen online, zahlen per Karte und laden – wenn vorhanden – Ihre Unterlagen sicher hoch (Zahlungsbelege, Plattformname, Screenshots, Chatverläufe).
Im Termin (mündlich, per Telefon oder Microsoft Teams): Wir rekonstruieren Ihre Zahlungswege – Überweisung, Kreditkarte, Krypto – und ordnen Ihren Fall ein: Welche Masche liegt vor, wer ist greifbar, welche Fristen laufen.
Am Ende des Gesprächs kennen Sie Ihre Rückholwege, Ihre Kosten-Nutzen-Rechnung und Ihre nächsten Schritte – als klare mündliche Handlungsempfehlung.
Das wichtigste zusammengefasst
Zielgruppe: Opfer von Anlage- oder Kryptobetrug, die eine Ersteinschätzung ihres Falls suchen
Grundkonzept: Feste Erstberatung zum Fixpreis (249,90 €) statt kostenloser "Verkaufsshow" – Ziel ist ein verwertbares Ergebnis, auch wenn die ehrliche Antwort "lohnt sich nicht" lautet
Ablauf: Online-Buchung mit Zahlung, optionaler Upload von Unterlagen (Zahlungsbelege, Screenshots, Chatverläufe), dann mündliches Gespräch per Telefon oder Microsoft Teams mit klarer Handlungsempfehlung am Ende
Geprüfte Rückholwege: Chargeback-Möglichkeiten bei Kartenzahlung, Ansprüche gegen die eigene Bank (bei nicht autorisierten Zahlungen oder Warnpflichtverletzungen), Greifbarkeit von Empfängerkonten, Nachvollziehbarkeit von Krypto-Transaktionen, Nutzen einer Strafanzeige mit Vermögensarrest
Geschäftsmodell-Begründung: Die Bezahlung der Erstberatung sichert Unabhängigkeit – anders als kostenlose Ersteinschätzungen, die vom nachfolgenden Mandat leben
Nach der Beratung: Freie Entscheidung – entweder eigenständige Umsetzung der Empfehlungen oder Beauftragung des Rückholpakets zum Pauschalpreis (2.495 €) mit Strafanzeige, Akteneinsicht und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
Was wir konkret prüfen
- Chargeback-Möglichkeiten bei Kartenzahlung und deren Fristen
- Ansprüche gegen Ihre eigene Bank – bei nicht autorisierten Zahlungen aus § 675u BGB, bei autorisierten Zahlungen wegen möglicher Warn- und Prüfpflichtverletzungen
- Die Greifbarkeit von Empfängerkonten und Finanzagenten im Inland
- Bei Kryptozahlungen: die Nachvollziehbarkeit der Transaktionen und die Erreichbarkeit regulierter Börsen
- Die Erfolgsaussichten und den Nutzen einer Strafanzeige mit Akteneinsicht und Vermögensarrest-Anregung
- Und ehrlich: ob sich das alles bei Ihrer Summe lohnt
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.
Warum kostet die Erstberatung etwas?
Weil Sie ein verwertbares Ergebnis bekommen statt eines Verkaufsgesprächs – inklusive der Empfehlung „lohnt sich nicht”, wenn das die Wahrheit ist. Anbieter mit „kostenloser Ersteinschätzung” verdienen ihr Geld anders: mit dem Mandat, das danach kommen muss. Wir nicht.
Was passiert nach der Erstberatung?
Sie entscheiden frei. Entweder Sie setzen die empfohlenen Schritte selbst um – die Handlungsempfehlungen aus dem Gespräch sind dafür gemacht. Oder Sie beauftragen uns mit dem Rückholpaket zum Pauschalpreis von 2.495 €: Strafanzeige, Akteneinsicht, Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung und schriftliche Prüfung der Realisierungschancen. Kein Druck, keine Folgepflicht.
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Häufige Fragen
Nein. Das ist der letzte Akt der Masche: Es gibt keine Auszahlung, jede weitere Überweisung ist verloren. Buchen Sie den Termin, bevor weiteres Geld fließt.
Ja, die Buchung zeigt die tatsächlich freien Termine unserer Anwälte – häufig noch am selben oder nächsten Werktag.
Die Erstberatung ist eine eigenständige, abgeschlossene Leistung mit eigenem Ergebnis; eine Anrechnung auf spätere Vergütungen erfolgt nicht (§ 34 Abs. 2 RVG). Alle Folgepreise nennen wir Ihnen vorab.
Idealerweise: Zahlungsbelege, Name und Webadresse der Plattform, Screenshots und Chatverläufe, ggf. ein polizeiliches Aktenzeichen. Es geht aber auch ohne – dann arbeiten wir mit Ihrer Schilderung.
Fälle, die für uns sprechen
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