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Anlagebetrug

Erstberatung bei Anlagebetrug & Kryptobetrug: ein Gespräch, ein Fixpreis, ein ehrliches Ergebnis

Sie wurden schon einmal getäuscht – deshalb bekommen Sie bei uns keine Verkaufsshow, sondern ein Ergebnis: In einem festen Termin zum festen Preis von 249,90 € brutto analysieren wir Ihren Fall und sagen Ihnen konkret, welche Rückholwege bestehen, was davon sich bei Ihrer Schadenshöhe wirtschaftlich lohnt – und was nicht.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.

Rekonstruktion Ihrer Zahlungswege
Konkrete Rückholwege: Chargeback, Bankhaftung, Krypto-Tracing
Ehrliche Kosten-Nutzen-Einschätzung
Keine Vorkasse-„Recovery"-Masche – zugelassene Rechtsanwälte
Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
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249,90€ • Wunschtermin
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So läuft die Erstberatung ab

Vor dem Termin: Sie buchen online, zahlen per Karte und laden – wenn vorhanden – Ihre Unterlagen sicher hoch (Zahlungsbelege, Plattformname, Screenshots, Chatverläufe).

‍Im Termin (mündlich, per Telefon oder Microsoft Teams): Wir rekonstruieren Ihre Zahlungswege – Überweisung, Kreditkarte, Krypto – und ordnen Ihren Fall ein: Welche Masche liegt vor, wer ist greifbar, welche Fristen laufen.

‍Am Ende des Gesprächs kennen Sie Ihre Rückholwege, Ihre Kosten-Nutzen-Rechnung und Ihre nächsten Schritte – als klare mündliche Handlungsempfehlung.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Opfer von Anlage- oder Kryptobetrug, die eine Ersteinschätzung ihres Falls suchen

Grundkonzept: Feste Erstberatung zum Fixpreis (249,90 €) statt kostenloser "Verkaufsshow" – Ziel ist ein verwertbares Ergebnis, auch wenn die ehrliche Antwort "lohnt sich nicht" lautet

Ablauf: Online-Buchung mit Zahlung, optionaler Upload von Unterlagen (Zahlungsbelege, Screenshots, Chatverläufe), dann mündliches Gespräch per Telefon oder Microsoft Teams mit klarer Handlungsempfehlung am Ende

Geprüfte Rückholwege: Chargeback-Möglichkeiten bei Kartenzahlung, Ansprüche gegen die eigene Bank (bei nicht autorisierten Zahlungen oder Warnpflichtverletzungen), Greifbarkeit von Empfängerkonten, Nachvollziehbarkeit von Krypto-Transaktionen, Nutzen einer Strafanzeige mit Vermögensarrest

Geschäftsmodell-Begründung: Die Bezahlung der Erstberatung sichert Unabhängigkeit – anders als kostenlose Ersteinschätzungen, die vom nachfolgenden Mandat leben

Nach der Beratung: Freie Entscheidung – entweder eigenständige Umsetzung der Empfehlungen oder Beauftragung des Rückholpakets zum Pauschalpreis (2.495 €) mit Strafanzeige, Akteneinsicht und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

Was wir konkret prüfen

  • Chargeback-Möglichkeiten bei Kartenzahlung und deren Fristen
  • Ansprüche gegen Ihre eigene Bank – bei nicht autorisierten Zahlungen aus § 675u BGB, bei autorisierten Zahlungen wegen möglicher Warn- und Prüfpflichtverletzungen
  • Die Greifbarkeit von Empfängerkonten und Finanzagenten im Inland
  • Bei Kryptozahlungen: die Nachvollziehbarkeit der Transaktionen und die Erreichbarkeit regulierter Börsen
  • Die Erfolgsaussichten und den Nutzen einer Strafanzeige mit Akteneinsicht und Vermögensarrest-Anregung
  • Und ehrlich: ob sich das alles bei Ihrer Summe lohnt

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
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Warum kostet die Erstberatung etwas?

Weil Sie ein verwertbares Ergebnis bekommen statt eines Verkaufsgesprächs – inklusive der Empfehlung „lohnt sich nicht”, wenn das die Wahrheit ist. Anbieter mit „kostenloser Ersteinschätzung” verdienen ihr Geld anders: mit dem Mandat, das danach kommen muss. Wir nicht.

Was passiert nach der Erstberatung?

Sie entscheiden frei. Entweder Sie setzen die empfohlenen Schritte selbst um – die Handlungsempfehlungen aus dem Gespräch sind dafür gemacht. Oder Sie beauftragen uns mit dem Rückholpaket zum Pauschalpreis von 2.495 €: Strafanzeige, Akteneinsicht, Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung und schriftliche Prüfung der Realisierungschancen. Kein Druck, keine Folgepflicht.

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tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
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Häufige Fragen

Nein. Das ist der letzte Akt der Masche: Es gibt keine Auszahlung, jede weitere Überweisung ist verloren. Buchen Sie den Termin, bevor weiteres Geld fließt.

Ja, die Buchung zeigt die tatsächlich freien Termine unserer Anwälte – häufig noch am selben oder nächsten Werktag.

Die Erstberatung ist eine eigenständige, abgeschlossene Leistung mit eigenem Ergebnis; eine Anrechnung auf spätere Vergütungen erfolgt nicht (§ 34 Abs. 2 RVG). Alle Folgepreise nennen wir Ihnen vorab.

Idealerweise: Zahlungsbelege, Name und Webadresse der Plattform, Screenshots und Chatverläufe, ggf. ein polizeiliches Aktenzeichen. Es geht aber auch ohne – dann arbeiten wir mit Ihrer Schilderung.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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