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Vertragsrecht

Vertragsstrafe: fordern, abwehren oder herabsetzen lassen – die Rechtslage in beiden Rollen

Die Vertragsstrafe (§§ 339 ff. BGB) ist das schärfste Druckmittel des Vertragsrechts – pauschalierter Druck ohne Schadensnachweis – und wird genau deshalb oft überzogen vereinbart und noch öfter überzogen gefordert. Wir vertreten beide Seiten: Unternehmen, die berechtigte Strafen durchsetzen, und Betroffene, die unberechtigte oder überhöhte Forderungen abwehren.

Christina Bender
Rechtsanwältin
Andreas Klickow
Rechtsanwalt

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Wann die Vertragsstrafe überhaupt verwirkt ist

Voraussetzung ist stets die schuldhafte Pflichtverletzung – die Strafe ist verwirkt, wenn der Schuldner in Verzug kommt bzw. gegen die gesicherte Pflicht verstößt und dies zu vertreten hat (§ 339 BGB).

Der erste Prüfpunkt ist deshalb banal und wird ständig übersehen: Lag überhaupt Verschulden vor, und war die gesicherte Pflicht präzise genug bestimmt?

Der zweite: der Vorbehalt bei Annahme – wer die Hauptleistung annimmt (etwa das Bauwerk abnimmt), ohne sich die Strafe vorzubehalten, verliert sie (§ 341 Abs. 3 BGB). Dieser eine Satz bei der Abnahme entscheidet regelmäßig über fünfstellige Beträge.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Sowohl Unternehmen, die Vertragsstrafen durchsetzen wollen, als auch Betroffene, die sich gegen Forderungen wehren

Grundvoraussetzung: Eine Vertragsstrafe ist nur bei schuldhafter Pflichtverletzung und präzise bestimmter Pflicht verwirkt – wer die Hauptleistung ohne Vorbehalt annimmt (z.B. Bauabnahme), verliert den Anspruch auf die Strafe

Wirksamkeitskontrolle: In vorformulierten Verträgen unterliegt die Klausel der AGB-Kontrolle – gegenüber Verbrauchern sind manche Strafen gesetzlich verboten, unangemessen hohe oder verschuldensunabhängige Klauseln kippen ersatzlos (keine Rettung auf ein zulässiges Maß)

Herabsetzung möglich, aber begrenzt: Bei wirksamer, aber unverhältnismäßig hoher Strafe kann das Gericht herabsetzen – Kaufleute sind davon jedoch ausgeschlossen (§ 348 HGB) und an Individualvereinbarungen grundsätzlich gebunden

Wichtigste Konsequenz für B2B: Da Kaufleute keine richterliche Herabsetzung erwarten können, muss die Prüfung der Klausel vor der Unterschrift erfolgen

Verhältnis zu Schadensersatz: Die Strafe ist ein Mindestbetrag – ein weitergehender Schaden kann zusätzlich geltend gemacht werden, wobei die Strafe darauf angerechnet wird

Die Wirksamkeitskontrolle: Wo Klauseln kippen

In vorformulierten Verträgen unterliegt die Vertragsstrafenklausel der AGB-Kontrolle: Gegenüber Verbrauchern sind Vertragsstrafen für zentrale Fälle bereits gesetzlich verboten (§ 309 Nr. 6 BGB); im Übrigen kippen Klauseln, die der Höhe nach unangemessen sind, keine Obergrenze kennen oder verschuldensunabhängig strafen (§ 307 BGB) – im Bauvertrag hat die Rechtsprechung für Verzugsstrafen Obergrenzen um 5 % der Auftragssumme etabliert. Eine unwirksame Klausel fällt ersatzlos weg – sie wird nicht auf das gerade noch zulässige Maß gerettet. Das ist häufig der schnellste Weg aus einer Forderung.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Käufer, Besteller und Geschädigte bei Mängeln, Rücktritt und Schadensersatz – vom Gebrauchtwagenkauf bis zum Handwerkerstreit. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozesskostenrisiko.

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Herabsetzung – und die kaufmännische Ausnahme

Ist die Klausel wirksam, aber die Strafe unverhältnismäßig hoch, kann das Gericht sie auf Antrag herabsetzen (§ 343 BGB). Die wichtigste Ausnahme betrifft Unternehmen: Für Kaufleute ist die richterliche Herabsetzung ausgeschlossen (§ 348 HGB) – wer als Kaufmann eine Individualvereinbarung mit hoher Strafe unterschreibt, ist daran grundsätzlich gebunden; nur die AGB-Kontrolle und § 242 BGB bleiben als Korrektiv. Deshalb gilt im B2B: Die Verhandlung findet vor der Unterschrift statt – wir prüfen Vertragsstrafenklauseln, bevor sie teuer werden.

Vertragsstrafe und Schadensersatz

Die Strafe ist Mindestbetrag, kein Deckel: Ein weitergehender Schaden kann zusätzlich geltend gemacht werden (§ 340 Abs. 2 BGB) – umgekehrt wird die Strafe auf den Schadensersatz angerechnet. Wie sich Schäden darlegen und beziffern lassen.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.

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Häufige Fragen

Nicht ungeprüft: Verschulden, Bestimmtheit der Pflicht, Wirksamkeit der Klausel und Vorbehalt bei Annahme sind vier Hürden, an denen Forderungen regelmäßig scheitern – die Prüfung kostet einen Bruchteil der Strafe.

Bei Individualvereinbarungen grundsätzlich nicht (§ 348 HGB) – bei vorformulierten Klauseln greift aber die AGB-Kontrolle, und die kennt keine Kaufmanns-Ausnahme.

Ja – die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Vertragsstrafeversprechen; gerade hier gehören Reichweite und „Hamburger Brauch” vor Abgabe geprüft.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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