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Anlagebetrug

Strafanzeige bei Anlagebetrug: online Anzeige erstatten – und warum die Anzeige über Ihr Geld mitentscheidet

Wer durch Betrug Geld verloren hat, kann jederzeit und überall Strafanzeige erstatten – bei jeder Polizeidienststelle, jeder Staatsanwaltschaft, schriftlich, mündlich oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes (§ 158 StPO). Die Anzeige kostet nichts. Aber: Wie die Anzeige geschrieben ist, entscheidet mit, ob am Ende Geld für Sie gesichert wird oder das Verfahren als eine Akte unter Tausenden versandet.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

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Wo Sie Anzeige erstatten können

Onlinewache: Jedes Bundesland betreibt ein Online-Portal der Polizei; die Anzeige wird an die zuständige Dienststelle weitergeleitet. Schnell und niedrigschwellig – aber Freitextfelder verleiten zu unvollständigen Angaben.

‍Polizeidienststelle: persönlich, mit Protokoll.

‍Staatsanwaltschaft: schriftlich, direkt bei der Behörde, die über das Verfahren entscheidet.

‍Anwaltliche Anzeige: von uns gefertigt und – bei geeigneten Konstellationen – direkt bei einer auf Cybercrime spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingereicht.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Opfer von Anlagebetrug, die eine Strafanzeige erstatten wollen – selbst oder mit anwaltlicher Unterstützung

Grundprinzip: Eine Anzeige kann kostenlos bei jeder Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft oder über die Onlinewache erstattet werden – wie sie geschrieben ist, entscheidet aber mit über die Erfolgsaussichten

Wichtige Inhalte einer wirksamen Anzeige: Chronologische Schilderung, vollständige Zahlungsdaten (IBAN/Wallet, Transaktions-IDs), Plattformdaten, Beweismittel als Anlagenkonvolut und die korrekte rechtliche Einordnung (Betrug, Computerbetrug, Kapitalanlagebetrug, ggf. Geldwäsche)

Entscheidender Unterschied der anwaltlichen Anzeige: Konkrete Anregung von Vermögensarrest und Auskunftsersuchen an Zahlungsdienstleister, solange noch Guthaben vorhanden ist – plus Ankündigung der Akteneinsicht als Verletztenvertreter, ohne die jede zivilrechtliche Überlegung reine Spekulation bleibt

Wichtige Klarstellung: Die Anzeige allein bringt kein Geld zurück – sie ist der Türöffner, der Ermittlungswerkzeuge (Kontoabfragen, internationale Rechtshilfe) aktiviert und die Grundlage für Vermögensarrest sowie spätere zivilrechtliche Ansprüche liefert

Praktische Empfehlung: Bei kleineren Schäden (unter ca. 5.000 €) ist die Selbst-Anzeige mit bereitgestelltem Muster meist ausreichend; bei größeren Schäden lohnt sich die anwaltliche Anzeige mit Vermögenssicherung und Akteneinsicht

Was in die Anzeige gehört (und meistens fehlt)

Eine wirksame Anzeige bei Anlagebetrug enthält:

  • die chronologische Schilderung der Kontaktaufnahme und Einzahlungen;
  • sämtliche Zahlungsdaten (Datum, Betrag, Empfänger-IBAN oder Wallet-Adresse, Transaktions-IDs);
  • die Plattformdaten (Name, URLs, App, „Berater”-Namen und -Nummern);
  • die Beweismittel als Anlagenkonvolut (Belege, Chatverläufe, Screenshots des Handelskontos, Zahlungsaufforderungen);
  • und die rechtliche Einordnung (Betrug § 263 StGB, Computerbetrug § 263a StGB, bei öffentlichem Anlageangebot Kapitalanlagebetrug § 264a StGB, bei Weiterleitung über Drittkonten Geldwäsche § 261 StGB).

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

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Der Unterschied der anwaltlichen Anzeige: Vermögenssicherung

Der wirtschaftliche Kern liegt in dem, was eine Online-Anzeige regelmäßig nicht enthält: die konkrete Anregung, Vermögenswerte der Beschuldigten zu sichern – durch Vermögensarrest (§ 111e StPO) in Konten und Kryptoguthaben und durch Auskunftsersuchen an Zahlungsdienstleister und Börsen, solange dort noch Guthaben liegen. Dazu die Ankündigung der Akteneinsicht als Verletztenvertreter (§ 406e StPO), damit Sie erfahren, wohin Ihr Geld geflossen ist. Ohne Akteneinsicht bleibt jede zivilrechtliche Überlegung Spekulation. → Vertiefung: Vermögensarrest – so sichert der Staat das Geld der Täter

Kostenloses Muster: Strafanzeige wegen Betrugs

Sie möchten die Anzeige zunächst selbst erstatten? Dafür stellen wir Ihnen unser Muster zur Verfügung – strukturiert nach dem Aufbau, den Ermittlungsbehörden erwarten, mit Checkliste der Beweismittel und den passenden Formulierungen zur Anregung der Vermögenssicherung.

Bringt die Anzeige mein Geld zurück?

Die Anzeige allein nicht – sie ist der Türöffner.

„Betrug anzeigen, Geld zurück von der Polizei” funktioniert so nicht: Die Polizei holt Ihr Geld nicht zurück, und der Satz „Ihr Geld ist weg” am Anzeigenschalter ist eine Prognose, keine rechtliche Prüfung.

Was die Anzeige leistet: Sie startet Ermittlungswerkzeuge, die Ihnen privat nicht zur Verfügung stehen (Kontoabfragen, Auskunftsersuchen, internationale Rechtshilfe), sie ermöglicht Vermögensarrest und Einziehung (§§ 73 ff. StGB) zugunsten der Geschädigten, und über die Akteneinsicht liefert sie die Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche gegen Banken und Kontoinhaber. → Die Rückholwege im Überblick: Broker-Betrug: Geld zurück

Selbst anzeigen oder anwaltlich anzeigen lassen?

Ehrliche Orientierung: Bei kleineren Schäden (unter ca. 5.000 €) ist die Selbst-Anzeige mit unserem Muster meist der wirtschaftlich vernünftige Weg. Bei größeren Schäden zählt jeder Tag und jedes Detail – dann ist die anwaltliche Anzeige mit Arrest-Anregung, Akteneinsicht und schriftlicher Chancen-Prüfung das bessere Werkzeug:

‍Rückholpaket 2.495 € pauschal. Unsicher, was für Ihren Fall gilt? Erstberatung 249,90 €.

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Häufige Fragen

Dreifach: Ihrer Bank (Rückruf/Sperrung, nur zeitnah wirksam), der Polizei oder Staatsanwaltschaft (Strafanzeige) und – bei unerlaubten Finanzangeboten – der BaFin über deren Kontaktwege. Die BaFin ermittelt nicht strafrechtlich, ihre Hinweise fließen aber in Warnungen und aufsichtsrechtliche Maßnahmen ein.

Betrug wird als Offizialdelikt grundsätzlich von Amts wegen verfolgt. In bestimmten Konstellationen ist ein Strafantrag erforderlich oder ratsam; in der anwaltlichen Anzeige stellen wir ihn vorsorglich, soweit rechtlich geboten.

Ja, grundsätzlich. Für Ihre Rückholung ist das aber kontraproduktiv: Ohne Ihre Angaben als Geschädigter können weder Akteneinsicht noch Vermögensabschöpfung zu Ihren Gunsten funktionieren.

Die Staatsanwaltschaft prüft und ermittelt oder stellt ein (§ 170 StPO). Bei Einstellung ist nicht alles verloren: Die bis dahin entstandene Akte enthält oft trotzdem die entscheidenden Kontodaten für zivilrechtliche Schritte.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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