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Überbrückungshilfe III – Rückforderung nach der Schlussabrechnung?

Die Überbrückungshilfe III war das zentrale Förderprogramm für Januar bis Juni 2021. Mit den Schlussabrechnungen (Paket 1) prüfen die Bewilligungsstellen Umsatzrückgänge, Fixkosten und Eigenkapitalzuschuss erneut – Rückforderungen sind die häufige Folge.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

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Das wichtigste zusammengefasst

Förderzeitraum: Januar bis Juni 2021.

Antragsvoraussetzung: Corona-bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 % im jeweiligen Fördermonat gegenüber dem Referenzmonat 2019.

Leistung: Erstattung förderfähiger Fixkosten bis zu 100 % (gestaffelt nach Umsatzrückgang), zzgl. Eigenkapitalzuschuss bei besonders langen Umsatzeinbrüchen; Sonderregeln u. a. für Hygienemaßnahmen und Digitalisierung.

Fixkostenerstattung gestaffelt bis 100 Prozent (bei Umsatzrückgang über 70 Prozent), monatliche Höchstbeträge deutlich erhöht.

Eigenkapitalzuschuss: gestaffelter Aufschlag ab drei Monaten mit mindestens 50 Prozent Umsatzrückgang.

Sonderkataloge: bauliche Hygienemaßnahmen, Digitalisierungsinvestitionen, Marketingkosten – jeweils mit engen, streitträchtigen Grenzen.

Die Überbrückungshilfe III war das mit Abstand volumenstärkste Programm – und ist heute das juristisch dichteste: Eigenkapitalzuschuss, erweiterte Hygiene- und Digitalkostenkataloge und die abgesenkte 30-Prozent-Hürde schufen Fördervolumina, um die es sich zu streiten lohnt. Die Schlussabrechnungen des Pakets 1 laufen in vollem Umfang, und die Bewilligungsstellen prüfen erkennbar strenger als bei der Bewilligung. Wer hier einen Bescheid erhält, sollte wissen: Kaum ein Programm bietet so viele dokumentierte Angriffspunkte – von der Coronabedingtheits-Rechtsprechung bis zur EuGH-Vorlage.

Typische Rückforderungsgründe

  • Aberkennung der Coronabedingtheit des Umsatzrückgangs
  • Nichtanerkennung von Hygiene-, Umbau- oder Modernisierungskosten (nur pandemiebedingt notwendige Maßnahmen gelten als förderfähig – die Abgrenzung ist streitig)
  • Kürzung oder Streichung des Eigenkapitalzuschusses
  • Annahme verbundener Unternehmen
  • Doppelförderung mit der Neustarthilfe
  • Mitwirkungsversäumnisse bei Rückfragen zur Schlussabrechnung – bis hin zur vollständigen Ablehnung

Hinweis aus der Rechtsprechung: Zur Überbrückungshilfe III sind zentrale Fragen weiterhin offen – von der Auslegung des Liquiditätsengpass-Begriffs (EuGH-Vorlage des VG Hamburg) bis zur Coronabedingtheit des Umsatzrückgangs, wo Gerichte teils zugunsten der Unternehmen entschieden haben. Details mit Fundstellen in unserer „Urteilssammlung Coronahilfen“.

Wer ist besonders betroffen?

Die ÜH-III-Rückforderungen treffen die volle Breite des Mittelstands: den stationären Einzelhandel (dem erstmals Wertverluste verderblicher und Saisonware erstattet wurden), körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetik, Gastronomie und Hotellerie im langen Winter-Lockdown 2021 sowie Reise- und Veranstaltungswirtschaft. Wegen der hohen Fördervolumina – Fixkostenerstattung bis 100 Prozent plus Eigenkapitalzuschuss – geht es hier regelmäßig um fünf- bis sechsstellige Beträge, entsprechend intensiv prüfen die Bewilligungsstellen.

So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid

Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. Programmspezifisch kommen hinzu:

  • Eigenkapitalzuschuss-Kaskade nachrechnen: Schon ein korrigierter Monat reißt die 50 %-Kette – umgekehrt stellt jede erfolgreiche Monatsverteidigung den Zuschuss wieder her.
  • Hygiene-/Umbaukosten mit dokumentiertem Pandemie-Bezug (Konzept, Anordnungen, zeitlicher Zusammenhang) verteidigen – die Abgrenzung zur Modernisierung ist wertend und angreifbar.
  • Verfahren mit Engpass-Bezug offenhalten, bis der EuGH entschieden hat.

Rechtsprechungslage: Die Überbrückungshilfe III ist das rechtlich dynamischste Programm – zugunsten der Unternehmen wurde entschieden, dass keine „ausschließliche“ Coronabedingtheit erforderlich ist und pauschale Aberkennungen ermessensfehlerhaft sind; behördenfreundlich fielen Entscheidungen zu Fixkosten/Eigenkapitalzuschuss und zur digitalen Bekanntgabe aus. Die Auslegung des Liquiditätsengpass-Begriffs liegt dem EuGH vor. Fundstellen in der Urteilssammlung.

Häufige Fehler der Bewilligungsstellen bei diesem Programm

  • Kaskadenfehler beim Eigenkapitalzuschuss: Eine einzelne Monatskorrektur reißt die 50-Prozent-Kette, und der Zuschuss wird für ganze Zeiträume gestrichen – ohne dass die Monatskorrektur selbst trägt.
  • Pauschale Streichung von Hygiene- und Umbaukosten als „Modernisierung“ ohne Würdigung des dokumentierten Pandemie-Bezugs.
  • Streichung von Wertverlusten und Digitalisierungskosten unter Verweis auf Deckel und Stichtage, deren Anwendung der damaligen FAQ-Praxis widerspricht.

Kosten: transparent nach RVG

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Bescheid erhalten – so wehren Sie sich

Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch oder Klage je nach Bundesland). Ein fristgerechter Rechtsbehelf entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt ein knapper Rechtsbehelf; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

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Häufige Fragen

Nur pandemiebedingt notwendige Maßnahmen; umfangreiche Renovierungen ohne klaren Corona-Bezug wurden von Gerichten als nicht förderfähig eingestuft. Die Abgrenzung ist einzelfallabhängig und häufig angreifbar.

Antworten Sie fristgerecht und vollständig – Mitwirkungsversäumnisse können zur vollständigen Ablehnung führen. Wir übernehmen die Kommunikation nachweisbar und fristgerecht.

Ein Monat ab Bekanntgabe; aufschiebende Wirkung stoppt die Zahlungspflicht.

Nicht zwingend: Zu prüfen ist, ob die Rückfragen wirksam bekanntgegeben und hinreichend bestimmt waren; parallel kommen Wiedereinsetzung und Regressfragen gegenüber dem prüfenden Dritten in Betracht. Schnelligkeit ist entscheidend.

Häufig ja: Die Wertverlust-Erstattung hatte enge, aber klare Voraussetzungen (Warenart, Einkaufszeitraum, Dokumentation). Streichungen erfolgen oft pauschal; mit Inventurlisten, Einkaufsbelegen und Abschriftennachweisen lässt sich die Position vielfach verteidigen. Maßgeblich ist die FAQ-Praxis des Bewilligungszeitraums.

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zu Coronahilfen – transparent nach RVG, mit kostenloser Ersteinschätzung vorab.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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