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Recovery-Scam: Warum sich nach dem Betrug die nächsten Betrüger melden – und woran Sie sie erkennen

Wenige Wochen nach dem Verlust klingelt das Telefon: Eine „internationale Rückhol-Agentur”, eine „Behörde” oder ein „Anwalt” habe Ihr Geld lokalisiert – eingefroren auf einem Konto, bereit zur Auszahlung. Nötig sei nur noch eine Bearbeitungsgebühr, eine „Freigabe-Kaution” oder Ihre Wallet-Verifizierung. Das ist kein Zufall und keine Rettung: Ihre Daten stehen auf Opferlisten, die unter Tätergruppen gehandelt werden. Der Recovery-Scam ist die zweite Monetarisierungsstufe desselben Geschäftsmodells.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

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Die vier häufigsten Varianten

Die „Recovery-Agentur”: professionelle Website, „Erfolgsquoten”, Vorkasse für „Forensik” oder „Anwaltskosten” – nach Zahlung Funkstille oder neue Gebührenforderungen.

‍Die falsche Behörde: Anrufer geben sich als BaFin, Europol, Interpol oder Staatsanwaltschaft aus und verlangen Zahlungen zur „Freigabe” gesicherter Gelder. Echte Behörden verlangen niemals Zahlungen für die Herausgabe von Vermögenswerten. Die BaFin warnt ausdrücklich vor Anrufern und E-Mails, die Betrugsopfern Hilfe beim Rückholen anbieten, und hat klargestellt, dass betrügerische Rückhol-Portale ihren Namen missbrauchen.

Wie konkret das aussieht, zeigen zwei amtliche Warnungen vom Mai 2026: Die BaFin warnt vor dem Anbieter „DEX Capital” (dexcpt.com), der Anleger gezielt anspricht, um ausgebliebene Auszahlungen anderer Handelsplattformen angeblich „zurückzuführen” – ausgezahlt wird auch nach Begleichung der verlangten Provision nichts. Und sie stellt klar, dass die von Betrügern angeführte „International Financial Market Supervisory Authority” schlicht nicht existiert – es gibt keine solche Aufsichtsbehörde.

‍Der falsche Anwalt: erfundene oder gestohlene Anwaltsidentitäten, oft „im Ausland zugelassen”. Echte deutsche Rechtsanwälte finden Sie im amtlichen Anwaltsverzeichnis.

‍Die eigene Plattform im neuen Gewand: Die Täter melden sich selbst – als „Liquidator”, „Aufkäufer” der Plattform oder „Ethical Hacker”, der Zugriff auf die Täter-Wallet habe.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Opfer von Anlagebetrug, die nach dem ersten Verlust erneut kontaktiert werden – mit Rückhol-Versprechen gegen Vorkasse

Grundprinzip: Der Recovery-Scam ist die zweite Monetarisierungsstufe desselben Geschäftsmodells – Opferdaten werden unter Tätergruppen weiterverkauft

Vier häufigste Varianten: Professionelle "Recovery-Agenturen" mit gefälschten Erfolgsquoten, falsche Behörden (BaFin, Europol, Interpol), gefälschte Anwaltsidentitäten sowie die ursprünglichen Täter selbst in neuer Rolle (als "Liquidator" oder "Ethical Hacker")

Wichtigste Erkennungszeichen: Vorkasse für ein Ergebnis, Erfolgsgarantien, unaufgeforderte Kontaktaufnahme, Zahlung in Krypto oder an Privatkonten, Zeitdruck, fehlendes Impressum oder überprüfbare Zulassung

Warum es funktioniert: Die Täter kennen bereits die Falldetails aus der ersten Betrugsphase und wirken dadurch glaubwürdig – Detailwissen beweist aber nur Datenbesitz, keine Legitimität

Wichtige Klarstellung: Echte Behörden verlangen niemals Zahlungen für die Herausgabe von Vermögenswerten; das "Lokalisieren" von Geldern auf der Blockchain ist etwas anderes als tatsächlicher Zugriff, den nur Ermittlungsbehörden und Gerichte haben

Bei bereits erfolgter Zahlung an eine Recovery-Agentur: Gleiche Regeln wie beim Erstbetrug – keine weiteren Zahlungen, alles sichern, Bank informieren, Anzeige entsprechend erweitern

Die sichersten Erkennungszeichen

Vorkasse für ein Rückhol-Ergebnis. Erfolgsgarantien oder Quoten („94 % Erfolgsrate”). Kontaktaufnahme durch den Anbieter – seriöse Kanzleien und Behörden rufen Betrugsopfer nicht unaufgefordert an, denn sie wissen gar nicht, dass Sie Opfer sind. Zahlung in Krypto oder an Privatkonten. Druck und Fristen („das Konto wird morgen freigegeben”). Kein Impressum, keine überprüfbare Zulassung, Kommunikation nur über Messenger.

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tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

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Warum gerade Betrugsopfer erneut zahlen

Der Recovery-Scam funktioniert, weil er an der Hoffnung ansetzt, den Verlust ungeschehen zu machen – und weil die Täter Ihre Falldetails kennen (aus der ersten Betrugsphase) und dadurch glaubwürdig wirken. Dass jemand Ihre Einzahlungsbeträge und Plattformdaten nennt, beweist keine Legitimität, sondern den Besitz Ihrer Daten.

So sieht seriöse Hilfe aus

Seriöse Hilfe verspricht Prüfung, kein Ergebnis. Sie ist überprüfbar (amtliches Anwaltsverzeichnis, Impressum, erreichbare Kanzlei) und transparent bepreist – bei uns:

‍Erstberatung 249,90 € mit schriftlichem Ergebnis inklusive der Antwort „lohnt sich nicht”, wenn das die Wahrheit ist, und Rückholpaket 2.495 € pauschal mit exakt definiertem Leistungsumfang (Strafanzeige, Akteneinsicht, Deckungsanfrage, schriftliche Chancen-Prüfung).

Der Weg führt über Ermittlungsakte und Vermögenssicherung – nicht über angeblich „lokalisierte” Gelder. → Strafanzeige bei Anlagebetrug

Sie haben bereits an eine Recovery-Agentur gezahlt?

Dann gilt dasselbe wie beim Erstbetrug: keine weiteren Zahlungen, alles sichern, Bank informieren, Anzeige erweitern. Die Recovery-Zahlung ist eine eigene Betrugstat mit eigenen – oft frischen – Zahlungsspuren.

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Häufige Fragen

Transaktionen nachzuvollziehen ist tatsächlich möglich (→ Krypto-Tracing). Aber: Lokalisieren ist nicht Zurückholen. Zugriff auf Guthaben bekommen nur Ermittlungsbehörden und Gerichte – niemand, der Ihnen gegen Vorkasse eine Auszahlung verspricht.

Die BaFin ruft Betrugsopfer nicht an, um Rückzahlungen gegen Gebühr anzubieten. Legen Sie auf und prüfen Sie Warnmeldungen direkt auf bafin.de.

Eintrag im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis, Kanzleianschrift, erreichbares Sekretariat, Vergütungsvereinbarung in Textform vor Beauftragung – und niemals ein Erfolgsversprechen (§ 43b BRAO).

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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