Transportrecht & Speditionsrecht: Wir kennen beide Seiten
Das Transportrecht hat zwei Perspektiven, und wir beherrschen beide: Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport- und Speditionsunternehmen – selbstverständlich nie im selben Konflikt. Verantwortet von unserem Transportrecht-Team um Rechtsanwalt Christian Schwarz.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Schildern Sie uns Ihren Transportschaden oder Ihre offene Forderung und erhalten Sie eine rasche Ersteinschätzung zu Haftung, Fristen und Ihren rechtlichen Optionen.
Warum die Doppelperspektive Ihr Vorteil ist
Beschädigte Ware und der Streit um Haftungsgrenzen auf der einen Seite – offene Frachtrechnungen, Bußgeldbescheide und Betrugsfälle von Frachtenbörsen auf der anderen: Das Transportrecht hat zwei Perspektiven, und wir beherrschen beide. tes rechtsanwälte steuerberater vertritt Auftraggeber und Verlader (Industrie, Handel, E-Commerce) ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – selbstverständlich nie im selben Konflikt: Jedes Mandat durchläuft unsere Konfliktprüfung. Genau diese Doppelperspektive ist Ihr Vorteil: Wer die Spielzüge der Gegenseite täglich selbst führt, erkennt sie im eigenen Fall sofort. Verantwortet wird der Bereich von unserem Transportrecht-Team um Rechtsanwalt Christian Schwarz (Schwerpunkt Transport- und Speditionsrecht).
Das wichtigste zusammengefasst
Für Auftraggeber & Verlader
Transportschaden & Warenverlust, internationaler Transport (CMR), Transportversicherung & Regress, ADSp & Speditionsvertrag, Forderungen der Spedition abwehren, Glossar Transportrecht.
Für Transport-, Speditions- & Logistikunternehmen
Inkasso von Frachtforderungen, Frachtenbörsen-Betrug & Phantomfrachtführer, Gefahrgut & ADR, Ladungssicherung. Weitere Themen in Vorbereitung.
Warum die Doppelperspektive den Unterschied macht
Der Frachtführer haftet grundsätzlich nur mit 8,33 SZR/kg – oft nur ein Bruchteil des Warenwerts. Wir durchbrechen diese Grenze für Auftraggeber über qualifiziertes Verschulden, treiben für Transportunternehmen Forderungen bei und verteidigen in Bußgeldverfahren – beide Playbooks aus einer Hand.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Fall schildern mit Unterlagen-Upload, Rückmeldung binnen 24 Stunden, sofortige Fristwahrung und Beweissicherung, dann außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung.
Für Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit
Kanzleisitz in Frankfurt und Liederbach, mitten in einer der größten Logistikregionen Europas. Mandanten bundesweit, keine Privatmandate.
Übersicht Themen
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.
Warum die Doppelperspektive den Unterschied macht
Das Transportrecht ist ein Haftungsrecht der kurzen Fristen und der Gewichtsgrenzen: Der Frachtführer haftet für Güterschäden grundsätzlich nur mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm (§ 431 HGB) – bei einer 200-kg-Palette Elektronik im Wert von 40.000 Euro sind das oft nur rund 2.000 Euro. Die meisten Kanzleien des Gebiets stehen fest auf einer Seite – meist bei Speditionen und deren Verkehrshaftungsversicherern. Wir führen beide Rollen: Für Auftraggeber durchbrechen wir Haftungsgrenzen über qualifiziertes Verschulden (§ 435 HGB, Art. 29 CMR), Organisationsverschulden und sekundäre Darlegungslast – die Werkzeuge, mit denen aus 2.000 Euro wieder 40.000 werden. Für Transportunternehmen treiben wir Frachtforderungen bei, verteidigen gegen überzogene Schadensersatzforderungen und in Bußgeldverfahren. Wer beide Playbooks kennt, verhandelt auf jeder Seite schärfer – und sagt Ihnen ehrlich, wo Ihr Fall wirklich steht.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- 1. Fall schildern: Formular mit Upload (Frachtbrief/CMR, Lieferschein, Schadensfotos, Schriftverkehr) oder direkt anrufen – wir sichten die Unterlagen und die Fristenlage sofort.
- 2. Rückmeldung: Sie erhalten binnen 24 Stunden unsere Rückmeldung zu Haftung, Fristen, realistischer Anspruchshöhe und Kosten.
- 3. Fristwahrung & Beweissicherung: Schadensanzeige, Havariekommissar, Dokumentation – wir sichern zuerst, was verloren gehen kann.
- 4. Durchsetzung: Außergerichtlich gegenüber Spediteur, Frachtführer und Versicherern; wo nötig Klage – bundesweit, auch mit internationalem Bezug (Gerichtsstand nach Art. 31 CMR häufig in Deutschland).
Für Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit
Unsere Kanzlei sitzt in Frankfurt am Main und Liederbach am Taunus – im Herzen einer der größten Logistikregionen Europas (Flughafen Frankfurt/CargoCity, Rhein-Main-Verteilzentren). Wir vertreten Mandanten aus Industrie und Handel bundesweit; transportrechtliche Verfahren führen wir vor allen deutschen Gerichten, den Schriftverkehr mit ausländischen Beteiligten koordinieren wir aus einer Hand. Keine Privatmandate: Umzugsschäden von Verbrauchern und Paketärger privater Empfänger übernehmen wir nicht – unsere Mandanten sind Unternehmen.
Kosten Transparenz vor Mandatierung
Sie erhalten vorab eine klare Übersicht über Vergütung (RVG nach Streitwert oder Stundenhonorar) und Prozesskostenrisiko. Bei berechtigten Ansprüchen trägt im Erfolgsfall regelmäßig die Gegenseite die Kosten; bestehende Transport- oder Rechtsschutzversicherungen binden wir über eine Deckungsanfrage ein.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.
Häufige Fragen
Nicht zwingend. Die Rügefristen betreffen zunächst die Beweislage, nicht automatisch den Anspruch; bei verdeckten Schäden, laufenden Verhandlungen oder qualifiziertem Verschulden bestehen oft noch Wege. Entscheidend ist, jetzt keine weitere Zeit zu verlieren – die Einjahresverjährung läuft.
Nein. Die Gewichtshaftung ist der Ausgangspunkt, nicht das Ende: Bei qualifiziertem Verschulden (§ 435 HGB) haftet der Frachtführer unbegrenzt – etwa bei krassen Organisationsmängeln, unerklärtem Verlust oder Missachtung elementarer Sorgfalt. Ob sich die Durchbrechung lohnt, klären wir kurzfristig nach Ihrer Anfrage.
Beides, aber nie im selben Konflikt: Vor jeder Mandatsannahme steht die Konfliktprüfung (§ 43a Abs. 4 BRAO). Die Doppelperspektive ist kein Widerspruch, sondern Methode – wie eine Kanzlei, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertritt: Man kennt die Argumente der Gegenseite, bevor sie fallen.
Oft nur teilweise: Selbstbehalte, Kürzungen wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen und Deckungslücken sind Alltag. Wir prüfen beides parallel – Deckungsanspruch gegen Ihren Versicherer und Haftungsanspruch gegen die Spedition – und verhindern, dass Sie zwischen beiden zerrieben werden.
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