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Transportrecht

Transportrecht & Speditionsrecht: Wir kennen beide Seiten

Das Transportrecht hat zwei Perspektiven, und wir beherrschen beide: Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport- und Speditionsunternehmen – selbstverständlich nie im selben Konflikt. Verantwortet von unserem Transportrecht-Team um Rechtsanwalt Christian Schwarz.

Christian Schwarz
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns Ihren Transportschaden oder Ihre offene Forderung und erhalten Sie eine rasche Ersteinschätzung zu Haftung, Fristen und Ihren rechtlichen Optionen.

Prüfung der Rüge- und Verjährungsfristen (§ 438/439 HGB, Art. 30/32 CMR)
Einschätzung der realistischen Anspruchshöhe und Haftungsgrenzen
Individuelle Beratung durch unser Team
Absolut vertraulich und unverbindlich
Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
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Warum die Doppelperspektive Ihr Vorteil ist

Beschädigte Ware und der Streit um Haftungsgrenzen auf der einen Seite – offene Frachtrechnungen, Bußgeldbescheide und Betrugsfälle von Frachtenbörsen auf der anderen: Das Transportrecht hat zwei Perspektiven, und wir beherrschen beide. tes rechtsanwälte steuerberater vertritt Auftraggeber und Verlader (Industrie, Handel, E-Commerce) ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – selbstverständlich nie im selben Konflikt: Jedes Mandat durchläuft unsere Konfliktprüfung. Genau diese Doppelperspektive ist Ihr Vorteil: Wer die Spielzüge der Gegenseite täglich selbst führt, erkennt sie im eigenen Fall sofort. Verantwortet wird der Bereich von unserem Transportrecht-Team um Rechtsanwalt Christian Schwarz (Schwerpunkt Transport- und Speditionsrecht).

Das wichtigste zusammengefasst

Für Auftraggeber & Verlader
Transportschaden & Warenverlust, internationaler Transport (CMR), Transportversicherung & Regress, ADSp & Speditionsvertrag, Forderungen der Spedition abwehren, Glossar Transportrecht.

Für Transport-, Speditions- & Logistikunternehmen
Inkasso von Frachtforderungen, Frachtenbörsen-Betrug & Phantomfrachtführer, Gefahrgut & ADR, Ladungssicherung. Weitere Themen in Vorbereitung.

Warum die Doppelperspektive den Unterschied macht
Der Frachtführer haftet grundsätzlich nur mit 8,33 SZR/kg – oft nur ein Bruchteil des Warenwerts. Wir durchbrechen diese Grenze für Auftraggeber über qualifiziertes Verschulden, treiben für Transportunternehmen Forderungen bei und verteidigen in Bußgeldverfahren – beide Playbooks aus einer Hand.

So läuft die Zusammenarbeit ab
Fall schildern mit Unterlagen-Upload, Rückmeldung binnen 24 Stunden, sofortige Fristwahrung und Beweissicherung, dann außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung.

Für Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit
Kanzleisitz in Frankfurt und Liederbach, mitten in einer der größten Logistikregionen Europas. Mandanten bundesweit, keine Privatmandate.

Übersicht Themen

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.

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Warum die Doppelperspektive den Unterschied macht

Das Transportrecht ist ein Haftungsrecht der kurzen Fristen und der Gewichtsgrenzen: Der Frachtführer haftet für Güterschäden grundsätzlich nur mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm (§ 431 HGB) – bei einer 200-kg-Palette Elektronik im Wert von 40.000 Euro sind das oft nur rund 2.000 Euro. Die meisten Kanzleien des Gebiets stehen fest auf einer Seite – meist bei Speditionen und deren Verkehrshaftungsversicherern. Wir führen beide Rollen: Für Auftraggeber durchbrechen wir Haftungsgrenzen über qualifiziertes Verschulden (§ 435 HGB, Art. 29 CMR), Organisationsverschulden und sekundäre Darlegungslast – die Werkzeuge, mit denen aus 2.000 Euro wieder 40.000 werden. Für Transportunternehmen treiben wir Frachtforderungen bei, verteidigen gegen überzogene Schadensersatzforderungen und in Bußgeldverfahren. Wer beide Playbooks kennt, verhandelt auf jeder Seite schärfer – und sagt Ihnen ehrlich, wo Ihr Fall wirklich steht.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  • 1. Fall schildern: Formular mit Upload (Frachtbrief/CMR, Lieferschein, Schadensfotos, Schriftverkehr) oder direkt anrufen – wir sichten die Unterlagen und die Fristenlage sofort.
  • 2. Rückmeldung: Sie erhalten binnen 24 Stunden unsere Rückmeldung zu Haftung, Fristen, realistischer Anspruchshöhe und Kosten.
  • 3. Fristwahrung & Beweissicherung: Schadensanzeige, Havariekommissar, Dokumentation – wir sichern zuerst, was verloren gehen kann.
  • 4. Durchsetzung: Außergerichtlich gegenüber Spediteur, Frachtführer und Versicherern; wo nötig Klage – bundesweit, auch mit internationalem Bezug (Gerichtsstand nach Art. 31 CMR häufig in Deutschland).

Für Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit

Unsere Kanzlei sitzt in Frankfurt am Main und Liederbach am Taunus – im Herzen einer der größten Logistikregionen Europas (Flughafen Frankfurt/CargoCity, Rhein-Main-Verteilzentren). Wir vertreten Mandanten aus Industrie und Handel bundesweit; transportrechtliche Verfahren führen wir vor allen deutschen Gerichten, den Schriftverkehr mit ausländischen Beteiligten koordinieren wir aus einer Hand. Keine Privatmandate: Umzugsschäden von Verbrauchern und Paketärger privater Empfänger übernehmen wir nicht – unsere Mandanten sind Unternehmen.

Kosten Transparenz vor Mandatierung

Sie erhalten vorab eine klare Übersicht über Vergütung (RVG nach Streitwert oder Stundenhonorar) und Prozesskostenrisiko. Bei berechtigten Ansprüchen trägt im Erfolgsfall regelmäßig die Gegenseite die Kosten; bestehende Transport- oder Rechtsschutzversicherungen binden wir über eine Deckungsanfrage ein.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
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Häufige Fragen

Nicht zwingend. Die Rügefristen betreffen zunächst die Beweislage, nicht automatisch den Anspruch; bei verdeckten Schäden, laufenden Verhandlungen oder qualifiziertem Verschulden bestehen oft noch Wege. Entscheidend ist, jetzt keine weitere Zeit zu verlieren – die Einjahresverjährung läuft.

Nein. Die Gewichtshaftung ist der Ausgangspunkt, nicht das Ende: Bei qualifiziertem Verschulden (§ 435 HGB) haftet der Frachtführer unbegrenzt – etwa bei krassen Organisationsmängeln, unerklärtem Verlust oder Missachtung elementarer Sorgfalt. Ob sich die Durchbrechung lohnt, klären wir kurzfristig nach Ihrer Anfrage.

Beides, aber nie im selben Konflikt: Vor jeder Mandatsannahme steht die Konfliktprüfung (§ 43a Abs. 4 BRAO). Die Doppelperspektive ist kein Widerspruch, sondern Methode – wie eine Kanzlei, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertritt: Man kennt die Argumente der Gegenseite, bevor sie fallen.

Oft nur teilweise: Selbstbehalte, Kürzungen wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen und Deckungslücken sind Alltag. Wir prüfen beides parallel – Deckungsanspruch gegen Ihren Versicherer und Haftungsanspruch gegen die Spedition – und verhindern, dass Sie zwischen beiden zerrieben werden.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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Frankfurt

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Telefon
Öffnungszeiten
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Mo – Fr, 9:00 – 18:00 Uhr
Tiefgarage im Haus verfügbar
Bleichstraße 64-66, 60313 Frankfurt am Main

Liederbach

Zweigstelle · Rhein-Main-Region
Telefon
Öffnungszeiten
ÖPNV
+49 6196 65 05 0
Mo – Do, 9:00 – 17:00 Uhr
S-Bahn S2, Haltestelle Liederbach
Höchster Straße 72, 65812 Liederbach

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