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Vertragsrecht

Schadensersatz durchsetzen: Haftung ist die halbe Miete – die Bezifferung gewinnt den Fall

Die meisten Schadensersatz-Fälle scheitern nicht an der Haftungsfrage, sondern an der vollständigen, belegten Bezifferung – wer nur den offensichtlichen Schaden fordert, verschenkt Folgeschäden, Nutzungsausfall und Aufwendungen, wer unbelegt fordert, verliert vor Gericht. Wir arbeiten beide Hälften: die Anspruchsgrundlage (Vertrag oder Delikt) und die Schadensrechnung, die einer Beweisaufnahme standhält.

Christina Bender
Rechtsanwältin
Andreas Klickow
Rechtsanwalt

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Schildern Sie uns Ihren Fall zu Kaufvertrag, Werkvertrag oder Schadensersatz und erhalten Sie eine rasche Ersteinschätzung zu Ihren Ansprüchen und rechtlichen Optionen.

Prüfung von Fristen und Nacherfüllungsvoraussetzungen (§ 323 BGB)
Einschätzung der realistischen Anspruchshöhe und Beweislage
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Die Anspruchsprüfung: Vertrag schlägt Delikt – meist

Erste Weiche: Gibt es einen Vertrag? Dann ist der Weg über die Pflichtverletzung (§ 280 BGB) fast immer der stärkere – mit Beweiserleichterung beim Vertretenmüssen (die Gegenseite muss sich entlasten!) und Haftung für Erfüllungsgehilfen. Ohne Vertrag: Delikt (§ 823 BGB) – Eigentums- und Rechtsgutverletzungen, Verkehrssicherungspflichten, Schutzgesetze. Häufig laufen beide parallel, mit unterschiedlichen Verjährungen und Beweisregeln. Dazu die Nebenschuldner, die vergessen werden: Versicherer der Gegenseite (Direktanspruch prüfen), Aufsichtspflichtige, Geschäftsherren.

Wir prüfen die volle Haftungskette – nicht nur den offensichtlichen Gegner.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Geschädigte, die Schadensersatzansprüche aus Vertragsbruch, Pflichtverletzung oder Delikt durchsetzen wollen

Kernaussage: Die meisten Fälle scheitern nicht an der Haftungsfrage, sondern an der unvollständigen oder unbelegten Bezifferung des Schadens

Anspruchsprüfung: Bei bestehendem Vertrag ist der Weg über die Pflichtverletzung (§ 280 BGB) meist stärker wegen Beweiserleichterung; ohne Vertrag greift das Deliktsrecht (§ 823 BGB) – oft laufen beide parallel mit unterschiedlichen Verjährungsfristen

Vollständige Schadensrechnung: Über den Hauptschaden hinaus gehören Nutzungsausfall, Folgeschäden, entgangener Gewinn (muss konkret dargelegt werden), Gutachterkosten und Verzugszinsen dazu – Mitverschulden sollte proaktiv adressiert werden

Wichtigste Regel: Vor jeder Reparatur oder Veränderung muss die Beweissicherung erfolgen (Fotos, Gutachten), da Beweise schneller altern als die Verjährungsfrist

Durchsetzungsablauf: Anspruchsschreiben mit Haftungsbegründung und belegter Schadensrechnung → Verhandlung → Klage mit vorbereiteter Beweisführung → Vollstreckung (mit vorheriger Bonitätsprüfung der Gegenseite)

Sonderfälle: Beraterhaftung, DSGVO-Schadensersatz, Schäden durch Straftaten und Vertrauensschäden bei abgebrochenen Verhandlungen haben jeweils eigene rechtliche Mechanik

Die Schadensrechnung: vollständig, belegt, mit Zinsen

Unsere Bezifferungs-Checkliste geht über den Hauptschaden hinaus: Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten (Gutachten statt Kostenvoranschlag, wo es zählt), Nutzungsausfall und Vorhaltekosten, Folgeschäden (der Wasserschaden NACH dem Montagefehler), vergebliche Aufwendungen, entgangener Gewinn (belegbar über Aufträge und BWA – hier rechnen unsere Steuerberater mit – entgangener Gewinn ist ersatzfähig, muss aber konkret dargelegt werden (§ 252 BGB)), Gutachter- und Rechtsverfolgungskosten, Verzugszinsen ab dem richtigen Tag.

Und die Gegenrechnung ehrlich: Mitverschulden, Vorteilsausgleich, Abzüge neu für alt – wer sie selbst adressiert, verhandelt glaubwürdiger als wer sie verdrängt.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Käufer, Besteller und Geschädigte bei Mängeln, Rücktritt und Schadensersatz – vom Gebrauchtwagenkauf bis zum Handwerkerstreit. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozesskostenrisiko.

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Durchsetzung: vom belegten Anspruchsschreiben bis zur Vollstreckung

Der Ablauf:

(1) Anspruchsschreiben mit Haftungsbegründung, aufgeschlüsselter Schadensrechnung, Belegen und Frist – die Qualität dieses Schreibens entscheidet, ob die Gegenseite (oder ihr Versicherer) zahlt, verhandelt oder mauert;

(2) Verhandlung mit Abfindungsvergleich, wo er sich rechnet;

(3) Klage mit vorbereiteter Beweisführung (Zeugen, Sachverständige, Urkunden) – bei technischen Ursachen ggf. vorab das selbstständige Beweisverfahren;

(4) Vollstreckung samt Bonitätsblick auf die Gegenseite VOR dem Prozess: Ein Titel gegen Zahlungsunfähige ist Papier – diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Sonderfälle mit eigener Mechanik

Einige Fallgruppen haben Sonderregeln, die Laien-Rechnungen sprengen: Beraterhaftung (Steuerberater, Anleger – Verjährungs- und Kausalitätsbesonderheiten; für Kapitalanlage-Schäden, DSGVO-Schadensersatz nach Datenpannen (immaterieller Schaden, EuGH-Linie in Bewegung), Schäden durch Straftaten (Adhäsionsverfahren im Strafprozess, Ansprüche überleben die Restschuldbefreiung (§ 302 Nr. 1 InsO – Anmeldung mit Deliktsattribut) – Brücke zu → /wirtschaftsstrafrecht/geschaedigte-unternehmen/), Vertrauensschäden bei abgebrochenen Vertragsverhandlungen. Die Einordnung in die richtige Fallgruppe ist Minute eins der Ersteinschätzung.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.

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Häufige Fragen

Für die Haftung ein guter Start, für das Geld nicht: Streit entsteht fast immer über die HÖHE. Sichern Sie das Eingeständnis schriftlich und lassen Sie die Bezifferung professionell aufstellen – dort wird gewonnen oder verschenkt.

Nein – Sie können fiktiv auf Gutachtenbasis oder konkret nach Reparatur abrechnen, mit jeweils eigenen Regeln. Wichtig ist die Beweissicherung VOR jeder Veränderung: Erst Gutachten, dann Werkstatt.

Dann wird gequotelt, nicht genullt: Auch mit 30 % Mitverschulden bleiben 70 % Anspruch. Die Quote ist Verhandlungsmasse – realistisch einordnen, sauber argumentieren, nicht vorab kapitulieren.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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