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Strafrecht

Strafverteidiger in Frankfurt am Main: Verteidigung dort, wo Ihr Verfahren geführt wird

Ein Strafverfahren ist immer auch ein lokales Verfahren – geführt von einer bestimmten Staatsanwaltschaft, verhandelt vor einem bestimmten Gericht, nach den Gepflogenheiten eines bestimmten Bezirks. Wer in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet beschuldigt wird, braucht eine Verteidigung, die diese Landschaft kennt – unsere Kanzlei sitzt in der Bleichstraße, wenige Gehminuten von den Frankfurter Gerichten, und verteidigt von hier aus in der Region und bundesweit.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Die Frankfurter Strafjustiz: wo Ihr Verfahren spielt

In Frankfurt konzentriert sich die hessische Strafjustiz: das Amtsgericht Frankfurt am Main mit seinen Strafabteilungen für die Masse der Verfahren (Strafbefehle, Einzelrichter- und Schöffensachen), das Landgericht Frankfurt am Main mit großen Strafkammern und Wirtschaftsstrafkammern für die schweren und komplexen Fälle, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Revisions- und Staatsschutzinstanz.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gehört zu den größten Deutschlands – mit Schwerpunktabteilungen unter anderem für Wirtschaftsstrafsachen; bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) angesiedelt, die bundesweit Cybercrime- und Darknet-Verfahren führt.

Für unsere Mandate heißt das konkret: kurze Wege zu Akteneinsicht und Terminen, Erfahrung mit den handelnden Behörden – und bei Cybertrading-, Krypto- und Internetverfahren sitzt die zuständige Zentralstelle direkt vor unserer Tür.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Personen, die in Frankfurt oder dem Rhein-Main-Gebiet strafrechtlich beschuldigt werden

Grundprinzip: Strafverfahren sind lokal geprägt – Kenntnis der zuständigen Staatsanwaltschaft, Gerichte und regionalen Verfahrenspraxis ist entscheidend

Frankfurter Strafjustiz: Amtsgericht für die Masse der Verfahren, Landgericht für schwere und komplexe Fälle inkl. Wirtschaftsstrafkammern, Oberlandesgericht als Revisionsinstanz; die Staatsanwaltschaft Frankfurt gehört zu den größten Deutschlands mit Schwerpunktabteilungen, zudem sitzt hier die bundesweit zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)

Leistungsspektrum: Von der ersten Vorladung bis zur Revision – allgemeines Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie besondere Schwerpunkte mit bundesweiter Praxis wie illegales Glücksspiel und Geldwäsche-Vorwürfe, die häufig über die ZIT laufen

Regionale Reichweite: Verteidigung auch vor den Gerichten des Umlands (Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, Bad Homburg, Gießen) sowie bundesweit bei Bedarf

Wichtigster Grundsatz: Keine Aussage ohne Akteneinsicht – bei polizeilicher Vorladung besteht weder Erscheinens- noch Aussagepflicht als Beschuldigter

Was wir in Frankfurt verteidigen

Von der ersten Vorladung bis zur Revision:

‍Allgemeines Strafrecht – Vorladung und Beschuldigtenvernehmung (→ /strafrecht/vorladung/), Strafbefehl und Einspruch (→ /strafrecht/strafbefehl/), Anklage und Hauptverhandlung (→ /strafrecht/anklage/), Hausdurchsuchung (→ /strafrecht/hausdurchsuchung/), Nebenklage und Opfervertretung (→ /strafrecht/nebenklage/).

‍Wirtschaftsstrafrecht – Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer, Betrug und Untreue, Steuerstrafrecht und Selbstanzeige, Insolvenzstrafrecht, Durchsuchung im Unternehmen (→ /wirtschaftsstrafrecht/).

Dazu unsere besonderen Schwerpunkte mit bundesweiter Praxis: illegales Glücksspiel (§ 285 StGB) und Geldwäsche-Vorwürfe (§ 261 StGB) – Verfahren, die häufig genau hier in Frankfurt und über die ZIT laufen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

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Auch im Umland: Rhein-Main komplett

Strafverteidigung endet nicht an der Stadtgrenze: Wir verteidigen regelmäßig vor den Amts- und Landgerichten der Region – Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, Bad Homburg, Gießen – und übernehmen Verfahren im gesamten Bundesgebiet, wenn es sinnvoll ist.

Die Frage ist nie, wo das Gericht sitzt, sondern ob die Verteidigung früh genug beginnt.

So arbeiten wir – und was es kostet

Der wichtigste Rat gilt in Frankfurt wie überall: keine Aussage ohne Akteneinsicht.‍

Als Beschuldigter müssen Sie zu einer polizeilichen Vorladung weder erscheinen noch aussagen – wir sagen den Termin professionell ab, nehmen Akteneinsicht und entscheiden dann gemeinsam über die Einlassung.

Wir arbeiten auf Grundlage einer transparenten Vergütungsvereinbarung nach Stundenhonorar: Satz vor Mandatierung schwarz auf weiß, spezifizierte Leistungsaufstellung, regelmäßige Zwischenstände.

Der Einstieg bleibt kalkulierbar: Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams, sofort online buchbar. Bei laufender Durchsuchung oder Festnahme: sofort anrufen – zu Bürozeiten (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–13 Uhr) erreichen Sie uns direkt.

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Häufige Fragen

In Fällen notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO) kann jeder Beschuldigte einen Verteidiger seines Vertrauens als Pflichtverteidiger benennen – sprechen Sie uns an, bevor das Gericht Ihnen jemanden beiordnet. Wichtig: Der Pflichtverteidiger ist kein Gratis-Anwalt; bei Verurteilung trägt die Kosten grundsätzlich der Verurteilte.

Die Erstberatung ist online buchbar und findet mündlich per Telefon oder Microsoft Teams statt – in dringenden Verfahrenslagen (Durchsuchung, Haftbefehl, laufende Frist) priorisieren wir entsprechend; rufen Sie an.

Nein – Frankfurt ist unser Standort und Schwerpunkt, verteidigt wird bundesweit. In unseren Spezialgebieten (Glücksspiel-Strafrecht, Geldwäsche, Cybertrading-Komplexe) führen wir regelmäßig Verfahren bei Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet.

Es gilt unsere Vergütungsvereinbarung nach Stundenhonorar, deren Satz Sie vor Mandatierung kennen – plus die Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) als kalkulierbarer Einstieg. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Strafverteidigung je nach Police teilweise; die Deckungsanfrage übernehmen wir.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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Öffnungszeiten
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+49 6196 65 05 0
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