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Subventionsbetrug bei Coronahilfen – Strafverteidigung bundesweit

Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Anhörungsbogen, Hausdurchsuchung oder Strafbefehl? Strafverfahren im Zusammenhang mit Coronahilfen richten sich häufig gegen Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer, denen unrichtige Angaben in Förderanträgen oder Schlussabrechnungen vorgeworfen werden. In dieser Lage entscheidet frühes, richtiges Verhalten über den Verlauf des Verfahrens.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

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Der Vorwurf: Subventionsbetrug (§ 264 StGB) und Betrug (§ 263 StGB)

Subventionsbetrug nach § 264 StGB ist ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt: Bereits unrichtige oder unvollständige subventionserhebliche Angaben im Antrag können strafbar sein – unabhängig davon, ob ein Schaden entstanden ist und ob die Hilfe überhaupt ausgezahlt wurde. Daneben oder alternativ prüfen die Staatsanwaltschaften regelmäßig Betrug nach § 263 StGB.

Strafrahmen: In besonders schweren Fällen – etwa bei Subventionen „großen Ausmaßes“ – droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren; eine bloße Geldstrafe ist dann nicht mehr vorgesehen. Gerade bei höheren Fördersummen oder mehreren Anträgen nehmen Ermittlungsbehörden ein großes Ausmaß häufig an.

Wichtig zur Einordnung: Die Corona-Förderprogramme waren dynamisch, wurden mehrfach geändert und waren in Auslegung und Antragslogik komplex. Viele Ermittlungsverfahren beruhen auf nachträglichen Bewertungsänderungen oder Schlussabrechnungsdifferenzen – nicht jede Abweichung ist strafbar. Die Abgrenzung zwischen vertretbarer Fehlinterpretation und vorsätzlichem Verhalten ist der Kern der Verteidigung.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

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Typische Ausgangssituationen

  • Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Zustellung eines Anhörungsbogens
  • Durchsuchung von Geschäfts- oder Privaträumen, Sicherstellung von Unterlagen und IT
  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der Schlussabrechnung oder nach Verdachtsmeldung der Bewilligungsstelle
  • Vorwurf unrichtiger Angaben zu Umsätzen, Fixkosten, Beschäftigtenzahlen oder zum Unternehmensverbund
  • Zustellung eines Strafbefehls

Strafbefehl erhalten? Zwei Wochen Frist

Ein Strafbefehl wird ohne Hauptverhandlung erlassen. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden – erst dann wird der Vorwurf gerichtlich in einer Hauptverhandlung überprüft. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil, inklusive Eintragungsfolgen. Lassen Sie einen Strafbefehl daher niemals unbeachtet.

Was Sie jetzt unbedingt beachten sollten

  • 1. Schweigen ist Ihr gutes Recht: Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch „klärende Gespräche“ können später gegen Sie verwendet werden.
  • 2. Keine eigenständige Kommunikation: Keine schriftlichen Stellungnahmen, keine telefonischen Erläuterungen, keine Rechtfertigungen per E-Mail – sämtliche Kommunikation läuft über die Verteidigung.
  • 3. Einlassung erst nach Akteneinsicht: Eine tragfähige Verteidigungsstrategie ist erst nach vollständiger Akteneinsicht möglich; vorherige Aussagen sind regelmäßig nachteilig.
  • 4. Unterlagen sichern, nichts verändern: Keine nachträglichen Änderungen an Anträgen oder Dokumenten, keine Vernichtung von Unterlagen – das kann eigenständige Vorwürfe begründen.

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Unsere Verteidigungsstrategie

  • Sofortige Mandatsübernahme: Verteidigungsanzeige, Antrag auf Akteneinsicht, Prüfung von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen.
  • Strafrechtliche und wirtschaftliche Analyse: Prüfung der Subventionsvoraussetzungen, Bewertung der subjektiven Tatseite (Vorsatz), Abgrenzung Fehlinterpretation/strafbares Verhalten, Auseinandersetzung mit dem Merkmal „großes Ausmaß“.
  • Strategische Verfahrenssteuerung: frühzeitige Einstellungsgespräche, Verteidigung gegen Zwangsmaßnahmen, Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung, Minimierung persönlicher und unternehmerischer Folgen.

Besonderheit unserer Kanzlei: Wir verbinden die Strafverteidigung mit unserer verwaltungsrechtlichen Expertise aus einer Vielzahl von Rückforderungsverfahren zu Coronahilfen. Verwaltungsverfahren und Strafverfahren beeinflussen sich wechselseitig – Angaben im einen Verfahren können im anderen verwertet werden. Beides muss aus einer Hand koordiniert werden.

Vergütung

Im Bereich der Strafverteidigung wegen Subventionsbetrugs sind wir ausschließlich auf Stundenhonorarbasis tätig – mit transparenter Aufwandsschätzung vor Mandatsübernahme. Hintergrund ist die regelmäßig hohe Komplexität der Subventionssachverhalte (Förderrichtlinien, betriebswirtschaftliche Nachweise, Schlussabrechnungen).

Häufige Fragen

Der Grundtatbestand des § 264 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor; in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das konkrete Risiko hängt u. a. von Fördersumme, Vorsatzgrad und Nachtatverhalten ab.

Nicht jede Abweichung ist strafbar. Die Programme waren komplex und wurden mehrfach geändert; die Abgrenzung zwischen vertretbarer Auslegung, Leichtfertigkeit und Vorsatz ist eine Kernfrage der Verteidigung und lässt sich erst nach Akteneinsicht seriös beantworten.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Vor jeder Einlassung sollte die Verteidigung Akteneinsicht nehmen. Reagieren Sie aber fristgerecht auf gerichtliche Ladungen und Strafbefehle.

Ja. Verdachtsmeldungen der Bewilligungsstellen lösen häufig Ermittlungen aus; umgekehrt können Angaben aus dem Rückforderungsverfahren strafrechtlich relevant werden. Beide Verfahren sollten koordiniert geführt werden – genau darauf sind wir spezialisiert.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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