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Strafrecht

Hausdurchsuchung in Ihrer Wohnung: Was Sie tun sollten, während die Polizei im Flur steht

Es klingelt früh, draußen stehen Beamte mit einem Beschluss: Die Wohnungsdurchsuchung ist der massivste Grundrechtseingriff, den die meisten Menschen je erleben – verhindern können Sie sie nicht, steuern können Sie eine Menge: was Sie sagen (nichts), was Sie unterschreiben (fast nichts), was protokolliert wird (Ihr Widerspruch) und was danach passiert (die Verteidigung). Diese Seite ist Ihr ruhiger Leitfaden – fürs nächste Mal hoffentlich nie, für Angehörige und für den Fall, dass die Beamten gerade gegangen sind.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Schildern Sie uns kurz, was passiert ist – wir melden uns diskret zurück und sagen Ihnen, wie Ihr Fall wirklich steht.

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Ihre Rechte während der Durchsuchung – kompakt

Sie dürfen:

  • den Beschluss lesen (Wogegen richtet er sich? Was darf gesucht werden? Ist er älter als sechs Monate? Dann ist er nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig verbraucht),
  • der Durchsuchung ausdrücklich widersprechen (verhindert nichts, sichert aber die spätere Überprüfung),
  • eine Person Ihres Vertrauens anrufen,
  • die Durchsuchung begleiten und beobachten,
  • die Versiegelung strittiger Unterlagen anregen
  • das Protokoll VOR Unterschrift lesen – oder die Unterschrift verweigern.

Sie müssen NICHT:

  • aussagen,
  • Passwörter oder PINs nennen – dazu sind Sie nicht verpflichtet (nemo tenetur),
  • aktiv suchen helfen
  • Einverständniserklärungen („freiwillige Nachschau”, „freiwillige Herausgabe”) unterschreiben.

Der Klassiker: Die „freiwillige” Herausgabe beseitigt Ihren Widerspruch – deshalb: Herausgabe nur unter Protest, gegen Quittung.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Privatpersonen und Angehörige, die von einer Wohnungsdurchsuchung betroffen sind oder waren

Grundprinzip: Die Durchsuchung selbst lässt sich nicht verhindern, aber ihr Verlauf steuern – durch Schweigen, Nicht-Unterschreiben und protokollierten Widerspruch

Rechte während der Durchsuchung: Beschluss lesen (bei Alter über sechs Monaten oft verbraucht), Widerspruch einlegen, Vertrauensperson anrufen, Versiegelung strittiger Unterlagen anregen, Protokoll vor Unterschrift lesen – keine Pflicht zur Aussage, Passwortnennung oder aktiven Mithilfe

Wichtige Falle: "Freiwillige" Herausgabe beseitigt den späteren Widerspruch – Herausgabe deshalb nur unter Protest und gegen Quittung

Smartphone als Sonderfall: Die PIN muss nicht genannt werden, Fingerabdruck/Face-ID-Nutzung durch Beamte ist rechtlich umstritten; die Auswertung darf sich nur auf verfahrensrelevante Daten beziehen, wird in der Praxis aber oft zu breit durchgeführt – Chats sollten nach Bekanntwerden des Verfahrens keinesfalls gelöscht werden

Nach der Durchsuchung: Der Beschluss selbst ist die erste Information über den Ermittlungsstand – darauf aufbauend folgen Prüfung auf Verhältnismäßigkeit, Beschwerde gegen die Beschlagnahme, Herausgabeanträge für nicht mehr benötigte Gegenstände

Bei Angehörigen und Zeugen: Auch Nichtverdächtige können durchsucht werden, wenn Beweismittel bei ihnen vermutet werden – dieselben Rechte gelten, Angehörige haben zusätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht

Das Handy: der wunde Punkt jeder Durchsuchung

Nichts trifft Betroffene härter als die Mitnahme des Smartphones – das halbe Leben in Beamtenhand.

Die Regeln: Die PIN müssen Sie nicht nennen; ob Beamte Ihren Finger oder Ihr Gesicht zum Entsperren nutzen dürfen, ist rechtlich umstritten. Die Auswertung darf sich nur auf verfahrensrelevante Daten richten – in der Praxis wird breit kopiert, was die spätere Verwertungsrüge eröffnet.

Was wir tun: Herausgabeanträge (oft genügt den Ermittlern die Datenkopie – das Gerät kommt zurück), Beschwerde bei überschießender Beschlagnahme, Verwertungsfragen im Verfahren.

Was Sie nie tun sollten: nach Bekanntwerden des Verfahrens Chats löschen – aus einem Verdacht werden zwei.

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tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

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Nach der Durchsuchung: Beschwerde, Herausgabe, Verteidigung

Die Durchsuchung verrät den Ermittlungsstand – der Beschluss ist Ihre erste Akteneinsicht.

Darauf bauen wir auf: Prüfung von Beschluss und Durchführung (Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit, nächtliche Durchsuchung, Zufallsfunde), Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Beschlagnahme (§ 98 Abs. 2 StPO), Herausgabe der Gegenstände, die nicht (mehr) benötigt werden – und die eigentliche Verteidigung im zugrunde liegenden Verfahren, denn die Durchsuchung ist nie das Ende, sondern die Mitte eines Ermittlungsverfahrens.

Auch hier gilt die Grundregel aller Grundregeln: keine Angaben zur Sache, bis die Akte gelesen ist.

Wenn es Angehörige trifft – oder Sie nur Zeuge sind

Durchsucht wird auch bei Nichtverdächtigen (§ 103 StPO), etwa wenn Beweismittel bei Ihnen vermutet werden – die Hürden sind höher, die Rechte dieselben.

Und oft stehen Partner, Eltern oder Mitbewohner daneben, deren Zimmer gleich mit durchsucht werden: Auch sie müssen nichts sagen (Angehörige haben zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht, § 52 StPO) und sollten eigene Gegenstände bei der Mitnahme reklamieren lassen.

Für die Familie gilt derselbe ruhige Dreiklang: beobachten, widersprechen, anwaltlich melden.

So gehen wir für Sie vor

  • Sofortkontakt – auch noch während der Maßnahme: Wir sprechen mit dem Einsatzleiter und strukturieren Ihre nächsten Schritte.
  • Beschluss und Durchführung auf Fehler prüfen; Beschwerde und § 98 II-Antrag, wo sie tragen.
  • Geräte und Unterlagen zurückholen: Herausgabeanträge, Datenkopie statt Dauerbeschlagnahme.
  • Die eigentliche Verteidigung führen: Akteneinsicht, Strategie, Verfahrensbeendigung.

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Häufige Fragen

Grundsätzlich nur bei Gefahr im Verzug – und die wird von Gerichten streng geprüft. Fehlt beides, ist die Durchsuchung rechtswidrig; das klären wir nachträglich, denn vor Ort hilft Widerstand nicht, sondern nur der protokollierte Widerspruch.

Die PIN müssen Sie nicht nennen – niemand darf Sie zur aktiven Selbstbelastung zwingen. Bei Fingerabdruck und Face-ID ist die Rechtslage umstritten; sagen Sie ruhig und klar, dass Sie nicht freiwillig entsperren, und lassen Sie den Widerspruch protokollieren.

Mitgenommen werden darf, was als Beweismittel in Betracht kommt – auch von Dritten. Aber: Eigentum reklamieren, Widerspruch protokollieren lassen, Quittung verlangen. Für Drittbetroffene bestehen eigene Herausgabe- und Beschwerderechte, die wir parallel geltend machen.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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