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Inkasso und Forderungsmanagement

Patient zahlt nicht? Honorarforderungen für Ärzte und Zahnärzte

Die Behandlung ist erbracht, das Implantat sitzt, die Rechnung nach GOZ ist raus – und der Patient wartet "erst mal auf die Erstattung", bestreitet Faktoren oder meldet sich gar nicht mehr. Privatliquidationen sind rechtlich stark, scheitern aber oft an den Formanforderungen von GOÄ/GOZ und der Scheu, Patienten zu mahnen – beides lösen wir formsicher und in einem Ton, der Ihre Praxisreputation schützt.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

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Die Patienten-Einwände – und die GOÄ/GOZ-Antworten

„Ich warte auf die Erstattung”: Ihr Honoraranspruch besteht gegen den Patienten – dessen Erstattungsverhältnis zur PKV oder Beihilfe ist nicht Ihr Risiko; wir stellen das freundlich, aber fällig.

„Der Faktor ist zu hoch”: Steigerungsfaktoren über dem Schwellenwert brauchen die nachvollziehbare Begründung in der Rechnung bei Überschreitung des Schwellenwerts (§ 12 GOÄ bzw. § 5 GOZ i. V. m. § 10 GOZ) – ist sie da, trägt der Einwand nicht; fehlt sie, heilen wir nach.

„Über die Kosten wurde ich nicht aufgeklärt”: Bei Verlangensleistungen und absehbarer Nicht-Erstattung greifen Textform-Pflichten (§ 630c Abs. 3 BGB, § 2 GOZ) – der Punkt entscheidet viele Zahnarzt-Fälle, deshalb prüfen wir Ihre HKP- und Vereinbarungspraxis gleich mit.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Ärzte und Zahnärzte, deren Patienten Privatliquidationen nach GOÄ/GOZ nicht bezahlen

Grundproblem: Forderungen scheitern seltener medizinisch, sondern an Formanforderungen der Gebührenordnung und der Scheu, Patienten zu mahnen

Wichtigster berufsrechtlicher Punkt: Die Weitergabe von Abrechnungsdaten berührt die Schweigepflicht (§ 203 StGB) – eine wirksame Einwilligung oder gesetzliche Grundlage muss vor der ersten Forderungsübergabe geprüft werden

Typische Patienten-Einwände: "Warte auf Erstattung" (Erstattungsverhältnis zur PKV ist nicht das Risiko des Behandlers), "Faktor zu hoch" (braucht nachvollziehbare Begründung bei Überschreitung des Schwellenwerts), "Nicht über Kosten aufgeklärt" (Textform-Pflichten bei Verlangensleistungen)

Formsichere Rechnung entscheidet: Die Fälligkeit hängt an der korrekten Rechnung nach § 12 GOÄ/§ 10 GOZ – häufigste Verteidigungslinie ist formal, nicht medizinisch, daher wird die Rechnung vor der Mahnung geprüft

Diskretion als Praxisschutz: Gestufte, geräuscharme Eskalation (freundliche Erstansprache, Ratenlösungen, unöffentliches Mahnverfahren) schützt die Praxisreputation – Drohungen mit Behandlungsabbruch oder öffentlichen Bewertungskonflikten werden vermieden

Wichtiger Grundsatz: Schuldner der Rechnung ist der Patient, nicht dessen Versicherung – Erstattungskürzungen der PKV ändern nichts an der Fälligkeit

Formsichere Rechnung = durchsetzbare Rechnung

Die Fälligkeit der Privatliquidation hängt an der formgerechten Rechnung (§ 12 GOÄ / § 10 GOZ: Nummern, Bezeichnungen, Faktoren, Begründungen) – die häufigste Verteidigungslinie säumiger Patienten ist deshalb formal, nicht medizinisch.

Unser Standard: Rechnungs-Check vor der Mahnung, Nachbesserung wo nötig, dann die anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Ratenoption – im Praxiston, nicht im Vollstreckungston.

Beispiel: Implantatbehandlung 9.400 €, Patient bestreitet den 3,5-fachen Faktor – Begründung lag vor, anwaltliche Aufforderung mit Erläuterung, Zahlung binnen drei Wochen ohne Verfahren. [CMS: Beispiel-Kasten]

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.

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Diskretion, Bewertungen, Mengengeschäft

Praxen leben von Empfehlungen – deshalb eskalieren wir gestuft: freundlich-bestimmte Erstansprache, Ratenlösungen für zahlungswillige Patienten, Mahnbescheid für die anderen (unöffentlich, effizient), Klage nur, wo es sein muss. Drohungen mit Behandlungsabbruch oder Bewertungs-Scharmützel vermeiden wir aus Prinzip.

Für Praxen mit laufenden Außenständen (Zahnmedizin, Privatpraxen, IGeL-Volumen) bauen wir die standardisierte Strecke als Dauermandat mit Schweigepflicht-festen Prozessen – Werkzeuge: Mahnverfahren und Forderungen gegen Privatkunden.

So läuft der Forderungseinzug bei uns

1. Einreichen: Rechnung und Kurzinfo hochladen – wir prüfen Forderung, Verjährung und Schuldner-Situation.

2. Anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, Verzugszinsen und Kostenerstattung – löst einen erheblichen Teil der Fälle.

3. Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage – je nach Einwandlage der schnellste Weg zum Titel.

4. Zwangsvollstreckung: Konto- und Lohnpfändung, Vermögensauskunft – bis das Geld da ist.

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Häufige Fragen

Nein: Schuldner Ihres Honorars ist der Patient, nicht seine Versicherung. Erstattungskürzungen sind sein Verhältnis zur PKV – wir helfen ihm gern mit einer Ratenlösung, aber die Rechnung bleibt fällig.

Ja, mit sauberer Grundlage: wirksame Einwilligung im Behandlungsvertrag oder die engen gesetzlichen Ausnahmen (§ 203 StGB, berufsrechtliche Offenbarungsbefugnisse). Genau diese Grundlage prüfen und schaffen wir zuerst – danach läuft der Einzug rechtssicher.

Der Klassiker nach der dritten Mahnung: Wir nehmen ihn ernst genug, um ihn zu prüfen – und nüchtern genug, um Schutzbehauptungen zu erkennen. Ohne konkreten Fehler und Schaden bleibt es beim Honoraranspruch.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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