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Erbrecht & Steuerrecht

Testament erstellen: Warum das Berliner Testament der beliebteste Fehler des deutschen Erbrechts ist – und wie es richtig geht

Ohne Testament erbt die gesetzliche Erbfolge – der Ehegatte landet in einer Erbengemeinschaft mit Kindern oder Schwiegereltern, das Haus gehört plötzlich allen. Deshalb kopieren Millionen Paare das „Berliner Testament", übernehmen aber dessen drei eingebaute Probleme; wir zeigen beides und entwickeln Gestaltungen, die Pflichtteil, Steuer und Lebenswirklichkeit zusammendenken – Anwälte für die Klauseln, Steuerberater für die Rechnung.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Das Berliner Testament: Beispiel – und die drei Fallen darin

So sieht der Klassiker aus: „Wir, [Namen], setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erben des Längstlebenden sind unsere Kinder zu gleichen Teilen. – Ort, Datum, Unterschrift beider Ehegatten (vollständig eigenhändig geschrieben!)”

FALLE 1 – PFLICHTTEIL: Die Kinder sind im ersten Erbgang enterbt und können sofort ihren Pflichtteil fordern – gegen den überlebenden Elternteil, im Zweifel gegen das Haus; Pflichtteilsstrafklauseln mildern, verhindern aber nicht.

FALLE 2 – STEUER: Der Freibetrag der Kinder (400.000 € je Kind und Elternteil) verfällt im ersten Erbgang ungenutzt – bei Immobilienvermögen im Rhein-Main-Niveau zahlt der zweite Erbgang dafür doppelt.

FALLE 3 – BINDUNG: Nach dem ersten Todesfall ist der Überlebende an die Schlusserbeneinsetzung gebunden – neue Lebenslagen (Pflege, neue Partnerschaft, entfremdete Kinder) ändern daran nichts mehr.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Ehepaare, die ein Testament erstellen wollen – häufig mit dem "Berliner Testament" als Standardlösung

Grundproblem: Ohne Testament passt die gesetzliche Erbfolge selten – Ehegatte landet in Erbengemeinschaft mit Kindern, Haus gehört plötzlich allen

Berliner Testament – drei eingebaute Fallen:

  • Pflichtteil: Kinder sind im ersten Erbgang enterbt und können sofort Pflichtteil fordern
  • Steuer: Kinder-Freibetrag (400.000 €) verfällt im ersten Erbgang ungenutzt, zweiter Erbgang zahlt doppelt
  • Bindung: Nach erstem Todesfall ist der Überlebende an die Schlusserbeneinsetzung gebunden, unabhängig von neuen Lebenslagen

Lösungswerkzeuge: Pflichtteilsmanagement (Strafklauseln, Verzicht gegen Abfindung), Steuer-Architektur (Vermächtnisse, Freibetragsnutzung), Flexibilität durch Öffnungsklauseln, ggf. Testamentsvollstreckung

Formfragen: Privates Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben sein, notarielles bringt Beratung und Beweiskraft; amtliche Verwahrung und Registrierung im Testamentsregister empfohlen

Beratungsablauf: Bestandsaufnahme → Gestaltungsvorschlag mit erbrechtlicher und steuerlicher Rechnung → Umsetzung → ergänzende Vorsorgedokumente

Die Werkzeuge der guten Gestaltung

Gegen jede Falle gibt es Handwerk:

PFLICHTTEILS-MANAGEMENT durch Strafklauseln, lebzeitige Zuwendungen mit Anrechnungsbestimmung, Vermächtnislösungen – und als Königsweg den notariellen Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung, der Frieden kauft statt ihn zu hoffen.

STEUER-ARCHITEKTUR durch Vermächtnisse an die Kinder schon im ersten Erbgang (Freibeträge nutzen, Supervermächtnis), Nutzung beider Elternteil-Freibeträge, vorweggenommene Erbfolge im Zehnjahres-Takt.

FLEXIBILITÄT durch Öffnungs- und Änderungsklauseln, Wiederverheiratungsklauseln mit Augenmaß. Dazu die Struktur-Werkzeuge: Vor- und Nacherbschaft (mächtig, aber steuerlich teuer – oft ist das Nießbrauchsvermächtnis klüger), Testamentsvollstreckung (bei Minderjährigen, Patchwork und Unternehmensvermögen fast Pflicht), Ersatzerben-Kaskaden.

Welche Werkzeuge IHR Fall braucht, entscheiden Vermögen, Familie und Ziele – nicht die Vorlage des Nachbarn.

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tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.

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Form und Verwahrung: Woran Testamente wirklich scheitern

Die banalen Killer zuerst: Das private Testament muss VOLLSTÄNDIG eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein – der ausgedruckte Text mit Unterschrift ist nichtig, der Computer-Entwurf „zur Sicherheit” stiftet Verwirrung; Ort und Datum gehören dazu. Das notarielle Testament kostet einmal Gebühren und bringt Beratung plus Beweiskraft. Für beide gilt: amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht und Registrierung im Zentralen Testamentsregister – das Testament in der Schublade, das die „falsche” Person zuerst findet, ist ein Klassiker mit Dunkelziffer. Und Patchwork-Konstellationen, Auslandsvermögen (EU-ErbVO, Rechtswahl!) und Unternehmensbeteiligungen gehören grundsätzlich in die beratene Gestaltung: → Unternehmensnachfolge

Unsere Testamentsberatung: Ablauf und Paket

So arbeiten wir:

(1) Bestandsaufnahme – Vermögen, Familie, Ziele, vorhandene Verfügungen (auch die alten! Widerrufsfragen);

(2) Gestaltungsvorschlag mit ZWEI Rechnungen: der erbrechtlichen (Wer bekommt was, Pflichtteilsrisiken beziffert) und der steuerlichen durch tes tax (Erbschaftsteuer-Prognose je Variante, Freibetrags-Nutzung);

(3) Umsetzung – eigenhändig mit unserem geprüften Text oder notariell koordiniert;

(4) das Drumherum: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bankvollmachten, Notfallordner.

Der Einstieg ist die Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €); die Gestaltung selbst rechnen wir nach transparentem Stundenhonorar ab – mit Aufwandseinschätzung vorab, bevor Sie sich binden. Ein Nachmittag Gestaltung erspart der Familie Jahre Streit – das ist keine Floskel, sondern unsere Prozessstatistik aus der Streitseite dieses Rechtsgebiets.

Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten

Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.

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Häufige Fragen

Gerade dann nicht: Haus plus zwei Kinder ist exakt die Konstellation, in der Pflichtteils- und Steuerfalle am härtesten zuschlagen. Das Beispiel oben zeigt die Struktur – ob sie für Sie trägt, kostet eine Beratung und erspart womöglich einen Notverkauf.

Zu Lebzeiten beider: ja, gemeinsam (Widerruf einseitig nur notariell zugestellt). Nach dem ersten Todesfall: regelmäßig nein – es sei denn, das Testament enthält Öffnungsklauseln. Genau deshalb gehören sie hinein.

Beides kann richtig sein: Eigenhändig ist flexibel und kostenlos, notariell bringt Beratung, Beweiskraft und erspart oft den Erbschein. Entscheidend ist der INHALT – die beste Form nützt nichts, wenn die Gestaltung die drei Fallen ignoriert.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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