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Vertragsrecht

Handwerker-Pfusch und Rechnungsstreit: Ihre Rechte als Auftraggeber – ohne die klassischen Eigentore

Das neue Bad tropft in die Küche, die "Komplettsanierung" endet im Chaos, und die Rechnung liegt über dem Kostenvoranschlag: Werkvertragsstreitigkeiten eskalieren schnell, auch weil Auftraggeber im Frust die immer gleichen Eigentore schießen – Fremdhandwerker ranlassen, die ganze Rechnung verweigern oder pauschal "Pfusch!" rufen statt Mängel zu benennen. Wir führen Sie daran vorbei: Mängelrechte durchsetzen, überhöhte Forderungen abwehren, und wo nötig mit Sachverständigem und Gericht.

Christina Bender
Rechtsanwältin
Andreas Klickow
Rechtsanwalt

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Mängel durchsetzen: Nacherfüllung, Ersatzvornahme, Vorschuss

Der Fahrplan des Auftraggebers:

(1) Mängel dokumentieren (Fotos, Protokoll, Zeugen) und konkret rügen;

(2) Frist zur Nacherfüllung – der Handwerker darf und muss zuerst selbst ran;

(3) nach fruchtlosem Ablauf: Ersatzvornahme durch einen Drittbetrieb auf seine Kosten – und der starke Hebel: der VORSCHUSS auf die Mängelbeseitigungskosten, als Kostenvorschuss einklagbar, bevor Sie in Vorleistung gehen (§ 637 Abs. 3 BGB); alternativ Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – Rücktritt und Schadensersatz (Folgeschäden: der Wasserschaden unter dem undichten Bad gehört dem Verursacher).

Bei strittiger Technik: selbstständiges Beweisverfahren, bevor saniert wird.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Auftraggeber (Bauherren, Wohnungseigentümer), die mit mangelhafter Handwerkerleistung oder überhöhten Rechnungen konfrontiert sind

Häufige Eigentore: Fremdhandwerker vorschnell ranlassen (zerstört Beweise und Nacherfüllungsrecht), komplette Rechnung verweigern (bringt den Auftraggeber in Verzug), pauschal "Pfusch" rufen statt konkrete Mängel zu benennen

Richtige Reihenfolge: Mängel dokumentieren und konkret rügen → Frist zur Nacherfüllung setzen → erst nach fruchtlosem Ablauf Ersatzvornahme durch Drittbetrieb oder Kostenvorschuss einklagen

Rechnung abwehren: Zurückbehalt ist möglich, aber begrenzt (meist das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten) – die komplette Zahlung zu verweigern bei kleinen Mängeln dreht den Verzug gegen den Auftraggeber

Abnahme als Wendepunkt: Vor der Abnahme muss der Handwerker die Mangelfreiheit beweisen, danach der Auftraggeber – deshalb sollten erkannte Mängel im Abnahmeprotokoll vorbehalten werden; auch stillschweigende Nutzung kann als Abnahme gelten

Wichtiger Hinweis zur Kostenvoranschlag-Überschreitung: Der Handwerker muss wesentliche Überschreitungen unverzüglich anzeigen, sonst drohen ihm Schadensersatz- und Kündigungsfolgen

Transparenzhinweis der Kanzlei: Vertritt auch Handwerksbetriebe bei Werklohnforderungen, kennt daher beide Seiten der Argumentation – Konfliktprüfung verhindert Doppelvertretung im selben Fall

Rechnung abwehren: Zurückbehalt mit Maß, Kostenvoranschlag mit Grenzen

Bei Mängeln dürfen Sie einen Teil des Werklohns zurückbehalten – in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten (§ 641 III BGB) – nicht aber die ganze Rechnung bei kleinen Mängeln: Das dreht den Verzug gegen Sie.

Beim überschrittenen Kostenvoranschlag gilt: Er ist keine Garantie, aber wesentliche Überschreitungen muss der Handwerker unverzüglich anzeigen – unterlässt er das, drohen ihm Schadensersatz und Kündigungsrechte des Kunden.

Und Stundenlohn-Rechnungen ohne nachvollziehbare Aufstellung sind angreifbar: Prüffähigkeit ist keine Höflichkeit, sondern Fälligkeitsvoraussetzung im Streitfall.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Käufer, Besteller und Geschädigte bei Mängeln, Rücktritt und Schadensersatz – vom Gebrauchtwagenkauf bis zum Handwerkerstreit. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozesskostenrisiko.

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Der Abnahme-Moment: die wichtigste Unterschrift des Projekts

Mit der Abnahme dreht sich die Beweislast: Vorher muss der Handwerker die Mangelfreiheit beweisen – vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Unternehmer, nach der Abnahme bei Ihnen (§ 640 BGB); deshalb ist die Abnahme der strategische Moment.

Deshalb: Abnahme nur nach echter Prüfung, erkannte Mängel im Protokoll VORBEHALTEN (sonst verlieren Sie insoweit Rechte), bei gravierenden Mängeln Abnahme verweigern – aber begründet, denn die eine unberechtigte Verweigerung trotz Fristsetzung und Angabe der Mängel führt zur Abnahmefiktion (§ 640 Abs. 2 BGB).

Und Vorsicht vor der stillen Abnahme durch Nutzung: Wer im neuen Bad monatelang duscht und schweigt, hat konkludent abgenommen. Das Abnahmeprotokoll mit Vorbehalten ist Ihr wichtigstes Dokument – wir liefern die Vorlage.

Transparenz: Wir kennen auch die andere Seite

Offenheit gehört zur Beratung: Unsere Kanzlei vertritt im Forderungsmanagement auch Handwerksbetriebe bei der Durchsetzung von Werklohn. Für Sie ist das ein Vorteil – wir wissen exakt, wie Betriebe und ihre Anwälte argumentieren, wo ihre Akten Lücken haben und wann sie vergleichen. Selbstverständlich gilt die strikte Konfliktprüfung im Einzelfall (§ 43a Abs. 4 BRAO): Niemals vertreten wir beide Seiten desselben Streits – aber auf Ihrer Seite verhandelt jemand, der die Playbooks beider kennt.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.

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Häufige Fragen

Der Standard-Konter – und ein Beweisproblem, das vor der Abnahme ihn trifft, nach der Abnahme oft den Sachverständigen braucht. Deshalb: nichts verändern, dokumentieren, im Zweifel Beweisverfahren – Ursachenstreit gewinnt, wer die Spuren gesichert hat.

Erst nach fruchtloser Fristsetzung zur Nacherfüllung – sonst zahlen Sie doppelt: den Neuen und (per Urteil) den Alten. Die eine Woche für das richtige Schreiben ist die beste Investition des ganzen Streits.

Berechtigte Frage: Wir prüfen Bonität und Sicherungswege (Bürgschaften, Versicherung des Betriebs, Gesellschafterhaftung) VOR der Eskalation – und bei Insolvenzanzeichen die schnelle Sicherung. Ein Titel gegen eine leere GmbH heizt nur den Aktenschrank.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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