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Strafrecht

Vorladung oder Anhörungsbogen von der Polizei erhalten? Erst lesen, dann durchatmen – dann anrufen

Ein amtlicher Brief, Ihr Name, ein Aktenzeichen, das Wort "Beschuldigter" oder "Anhörung": Kaum ein Schreiben löst mehr Angst aus als die polizeiliche Vorladung – die wichtigste Nachricht zuerst: Sie müssen einer Vorladung der Polizei nicht folgen und Sie müssen nichts sagen, niemals, in keinem Fall, ohne Nachteil. Fast alles, was Betroffene aus Nervosität falsch machen, passiert in den ersten Tagen nach diesem Brief – diese Seite erklärt ruhig, was das Schreiben bedeutet und was Sie jetzt tun sollten.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Beschuldigter oder Zeuge? Der wichtigste Unterschied im ganzen Verfahren

Lesen Sie das Schreiben genau:

Werden Sie als BESCHULDIGTER geladen, wird gegen Sie ermittelt – Sie haben ein umfassendes Schweigerecht, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Als ZEUGE müssen Sie bei Polizei nur erscheinen, wenn die Staatsanwaltschaft die Ladung veranlasst hat (§ 163 Abs. 3 StPO), und dürfen die Auskunft verweigern, wo Sie sich selbst oder Angehörige belasten würden (§ 55 StPO).

Vorsicht: Die Rolle kann kippen – aus dem „Zeugen” wird nach der Aussage der Beschuldigte. Auch als Zeuge gilt deshalb: Bei jedem Zusammenhang mit Ihrer eigenen Sphäre erst anwaltlich beraten lassen.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Privatpersonen, die eine polizeiliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben – oft in akuter Sorge um Job, Familie oder Führungszeugnis

Wichtigste Botschaft: Als Beschuldigter besteht keine Pflicht, einer Polizei-Vorladung zu folgen und keine Pflicht, etwas zu sagen – ohne dass daraus Nachteile entstehen

Beschuldigter vs. Zeuge: Beschuldigte haben umfassendes Schweigerecht, dessen Nutzung nicht gegen sie verwertet werden darf; Zeugen müssen bei polizeilicher Ladung nur erscheinen, wenn die Staatsanwaltschaft dies veranlasst hat, und können sich bei Selbstbelastung auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen – die Rolle kann jedoch nach einer Aussage kippen

Der Anhörungsbogen als Falle: Ist ein Angebot, keine Pflicht – nur Angaben zur Person müssen gemacht werden, zur Sache sollte geschwiegen werden, da das freiwillige Ausfüllen oft das fehlende Beweismittel liefert

Warum spontane Erklärungen schaden: Ohne Aktenkenntnis ist jede Aussage ein Schuss ins Dunkle – selbst wahre, entlastend gemeinte Angaben können Widersprüche erzeugen oder neue Ermittlungsansätze liefern

Konkretes Vorgehen: Sofortige Verteidigungsanzeige und Terminabsage durch die Kanzlei, Antrag auf Akteneinsicht, dann ehrliche Bewertung der Erfolgsaussichten (Einstellung mangels Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflage) – ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren endet ohne Anklage, besonders bei früher und disziplinierter Verteidigung

Der Anhörungsbogen: die harmlos aussehende Falle

Häufiger als die Vorladung kommt der schriftliche Anhörungsbogen: „Sie haben Gelegenheit, sich zu äußern.” Viele füllen ihn aus, um „das Missverständnis aufzuklären” – und liefern damit das Beweismittel, das der Akte noch fehlte.

Die Wahrheit: Der Bogen ist ein Angebot, keine Pflicht. Zurückschicken müssen Sie nur die Angaben zur Person (Name, Anschrift) (Pflichtangaben nur zur Person, § 111 OWiG); zur Sache schweigen Sie.

Was stattdessen geschieht: Wir zeigen die Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht – und entscheiden DANN, ob eine Äußerung Ihnen nützt.

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tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

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Warum „kurz erklären” der teuerste Fehler ist

Sie kennen die Akte nicht. Sie wissen nicht, was der Anzeigeerstatter behauptet hat, welche Beweise vorliegen, was die Ermittler schon wissen – und was nicht.

Jede spontane Erklärung ist ein Schuss im Dunkeln: Selbst wahre, entlastend gemeinte Angaben können Widersprüche erzeugen, Ermittlungsansätze liefern oder Sie auf eine Version festlegen, bevor die Beweislage klar ist.

Die Statistik der Verteidigerpraxis ist eindeutig: Verfahren werden durch frühe Aussagen fast nie besser, aber regelmäßig schlechter.

Erst die Akte, dann die Strategie – diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar.

Was wir konkret für Sie tun – und was es realistisch bringt

Nach Ihrer Anfrage übernehmen wir sofort:

  • Verteidigungsanzeige an die Behörde (ab jetzt läuft jede Kommunikation über uns),
  • Terminabsage,
  • Antrag auf Akteneinsicht (§ 147 StPO).

Mit der Akte bewerten wir ehrlich: Wie belastbar ist der Vorwurf, welche Erledigung ist realistisch – Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflage (§§ 153, 153a StPO), oder braucht es die aktive Verteidigung?

Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren endet ohne Anklage – die Chancen darauf steigen, je früher und je disziplinierter verteidigt wird.

So gehen wir für Sie vor

  • Sofort: Verteidigungsanzeige, Terminabsage, Kommunikationsübernahme – Sie müssen mit niemandem mehr sprechen.
  • Akteneinsicht beantragen und die Beweislage nüchtern bewerten.
  • Strategie festlegen: schweigen, schriftlich äußern oder auf Einstellung hinarbeiten – nach Aktenlage, nicht nach Bauchgefühl.
  • Sie laufend informieren – in verständlicher Sprache und mit ehrlicher Einschätzung.

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Häufige Fragen

Als Beschuldigter: nein – die polizeiliche Vorladung ist keine Pflicht, das Fernbleiben hat keine Nachteile. Anders bei Ladungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht. Wir sagen den Termin für Sie ab; das ist Alltag und fällt niemandem negativ auf.

Nein – das Schweigerecht ist Ihr Grundrecht und darf nicht gegen Sie gewertet werden. Ermittler erwarten anwaltliche Vertretung; sie ist das Zeichen, dass Sie das Verfahren ernst nehmen, nicht dass Sie schuldig sind.

Vom Ermittlungsverfahren selbst grundsätzlich nicht – es ist nicht öffentlich. Risiken entstehen erst durch Verurteilungen mit Registerfolgen oder besondere Konstellationen (Beamte, Waffenschein etc.). Genau deshalb lohnt der frühe Kampf um die Einstellung.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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