Wallet gehackt, Krypto gestohlen: die ersten 48 Stunden entscheiden – das ist jetzt zu tun
Ihre Wallet wurde leergeräumt oder Ihr Börsenkonto übernommen – meist beginnt es mit einer Phishing-Mail, einem gefälschten "Support-Mitarbeiter" oder einer bösartigen Wallet-Verbindung, die Sie im Vertrauen bestätigt haben. Anders als beim Plattform-Betrug haben Sie hier nicht freiwillig "investiert" – die Vermögenswerte wurden Ihnen entzogen, was die rechtliche Lage teilweise zu Ihren Gunsten ändert.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.
Sofortmaßnahmen – in dieser Reihenfolge
1. Restbestände retten. Ist die Seed-Phrase kompromittiert, ist die gesamte Wallet dauerhaft verloren – transferieren Sie verbliebene Bestände sofort in eine neue Wallet mit neuer Seed-Phrase (nicht nur ein neues Passwort). Bei Börsenkonten: Passwort und Zwei-Faktor-Verfahren zurücksetzen, API-Schlüssel löschen, Auszahlungen sperren lassen.
2. Bösartige Approvals widerrufen. Wurden Token über eine bösartige Vertragsfreigabe abgezogen, widerrufen Sie sämtliche Freigaben der betroffenen Wallet – sonst fließt auch künftiges Guthaben ab.
3. Alles dokumentieren. Transaktions-IDs der Abflüsse, Empfängeradressen, die Phishing-Nachricht bzw. -Website, Zeitpunkte.
4. Börse informieren. Melden Sie den Diebstahl der Börse, von der die Bestände stammen bzw. zu der die Spur führt – Empfängeradressen können intern geflaggt, Auszahlungen angehalten werden.
5. Strafanzeige mit On-Chain-Daten. → Strafanzeige
Das wichtigste zusammengefasst
Zielgruppe: Opfer von Wallet-Hacks oder Krypto-Diebstahl (Phishing, kompromittierte Seed-Phrase, bösartige Freigaben)
Wichtiger Unterschied zum Plattform-Betrug: Hier wurden Vermögenswerte entzogen, nicht freiwillig investiert – das verbessert die rechtliche Ausgangslage
Sofortmaßnahmen in klarer Reihenfolge: Restbestände sofort in neue Wallet mit neuer Seed-Phrase retten, bösartige Vertragsfreigaben (Approvals) widerrufen, alles dokumentieren (Transaktions-IDs, Adressen, Phishing-Nachweis), betroffene Börse informieren, dann Strafanzeige mit On-Chain-Daten
Rechtliche Hebel: Tracing und Einfrieren gestohlener Bestände bei regulierten Börsen (bei USDT zusätzlich Einfrieren durch den Emittenten), Vermögensarrest bei identifizierten Tätern, sowie mögliche Haftung der Börse bei auffälligen Umständen (ungewöhnlicher Login, sofortige Vollauszahlung)
Realistische Einschätzung: Bei Self-Custody-Wallets mit sofortiger Verschleierung über Mixer sind Chancen begrenzt; gute Aussichten bestehen, wenn die Beute schnell auf regulierte Börsen fließt oder USDT betroffen ist
Wichtige Klarstellung: Blockchain-Transaktionen sind nicht rückgängig zu machen – "Zurückholen" bedeutet, die Beute an einer kontrollierbaren Stelle zu sichern, nicht die Transaktion umzukehren; auch selbst eingegebene Seed-Phrasen ändern nichts an der Strafbarkeit der Täter
Die rechtlichen Hebel
Tracing und Einfrieren: Gestohlene Bestände sind auf der Blockchain nachverfolgbar; landen sie auf einer regulierten Börse, können Ermittlungsbehörden Auskunft verlangen und Guthaben sichern lassen – bei USDT kommt das Einfrieren durch den Emittenten hinzu. → Krypto-Tracing, USDT-Betrug
Vermögensarrest: Bei identifizierten Beschuldigten sichert der Arrest (§ 111e StPO) deren Vermögen für die spätere Entschädigung.
Haftung der Börse: Wurde Ihr Börsenkonto trotz auffälliger Umstände leergeräumt (Login aus neuem Land, sofortige Vollauszahlung, deaktivierte Sicherheitsmechanismen), kommt je nach Vertragsstatut und Sachverhalt eine Haftung des Anbieters in Betracht – das ist Einzelfallprüfung, die wir Ihnen ehrlich einordnen.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.
Realistische Einordnung
Auch hier keine Schönfärberei: Bei Self-Custody-Wallets ohne Börsenbezug und sofortiger Verschleierung über Mixer sind die Chancen begrenzt. Gut stehen sie, wenn die Beute schnell auf regulierte Börsen fließt, USDT betroffen ist oder ein Börsenkonto mit Anbieter-Verantwortung im Spiel ist.
Was in Ihrem Fall gilt, lässt sich anhand der Transaktionskette konkret beantworten – nicht pauschal.
Was wir für Sie tun
Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – Analyse Ihrer Transaktionskette, realistische Hebel, nächste Schritte, schriftlich.
Rückholpaket 2.495 € pauschal – Strafanzeige mit vollständiger On-Chain-Dokumentation, Akteneinsicht, Deckungsanfrage, schriftliche Chancen-Prüfung.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.
Häufige Fragen
Nein, Transaktionen sind endgültig. Zurückholen heißt hier: die Beute an einer kontrollierbaren Stelle (Börse, Emittent, identifizierter Täter) sichern – nicht die Transaktion umkehren.
Strafrechtlich ist das für die Täter irrelevant: Phishing bleibt Betrug bzw. Computerbetrug (§§ 263, 263a StGB). Für zivilrechtliche Ansprüche gegen Anbieter kann Mitverschulden eine Rolle spielen – ein Grund mehr, den Hergang präzise aufzuarbeiten statt vorschnell aufzugeben.
Unter etwa 5.000 € meist nur die Selbst-Anzeige mit unserem Muster plus Börsen-Meldung. Ehrliche Grenzen gehören zu unserer Beratung.
Fälle, die für uns sprechen
Kostenloser Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Kontaktformular
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Unsere Standorte
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt















