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Anlagebetrug

Wallet gehackt, Krypto gestohlen: die ersten 48 Stunden entscheiden – das ist jetzt zu tun

Ihre Wallet wurde leergeräumt oder Ihr Börsenkonto übernommen – meist beginnt es mit einer Phishing-Mail, einem gefälschten "Support-Mitarbeiter" oder einer bösartigen Wallet-Verbindung, die Sie im Vertrauen bestätigt haben. Anders als beim Plattform-Betrug haben Sie hier nicht freiwillig "investiert" – die Vermögenswerte wurden Ihnen entzogen, was die rechtliche Lage teilweise zu Ihren Gunsten ändert.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Unverbindliche Einschätzung einholen

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.

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Konkrete Rückholwege: Chargeback, Bankhaftung, Krypto-Tracing
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Sofortmaßnahmen – in dieser Reihenfolge

1. Restbestände retten. Ist die Seed-Phrase kompromittiert, ist die gesamte Wallet dauerhaft verloren – transferieren Sie verbliebene Bestände sofort in eine neue Wallet mit neuer Seed-Phrase (nicht nur ein neues Passwort). Bei Börsenkonten: Passwort und Zwei-Faktor-Verfahren zurücksetzen, API-Schlüssel löschen, Auszahlungen sperren lassen.

‍2. Bösartige Approvals widerrufen. Wurden Token über eine bösartige Vertragsfreigabe abgezogen, widerrufen Sie sämtliche Freigaben der betroffenen Wallet – sonst fließt auch künftiges Guthaben ab.

‍3. Alles dokumentieren. Transaktions-IDs der Abflüsse, Empfängeradressen, die Phishing-Nachricht bzw. -Website, Zeitpunkte.

‍4. Börse informieren. Melden Sie den Diebstahl der Börse, von der die Bestände stammen bzw. zu der die Spur führt – Empfängeradressen können intern geflaggt, Auszahlungen angehalten werden.

‍5. Strafanzeige mit On-Chain-Daten. → Strafanzeige

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Opfer von Wallet-Hacks oder Krypto-Diebstahl (Phishing, kompromittierte Seed-Phrase, bösartige Freigaben)

Wichtiger Unterschied zum Plattform-Betrug: Hier wurden Vermögenswerte entzogen, nicht freiwillig investiert – das verbessert die rechtliche Ausgangslage

Sofortmaßnahmen in klarer Reihenfolge: Restbestände sofort in neue Wallet mit neuer Seed-Phrase retten, bösartige Vertragsfreigaben (Approvals) widerrufen, alles dokumentieren (Transaktions-IDs, Adressen, Phishing-Nachweis), betroffene Börse informieren, dann Strafanzeige mit On-Chain-Daten

Rechtliche Hebel: Tracing und Einfrieren gestohlener Bestände bei regulierten Börsen (bei USDT zusätzlich Einfrieren durch den Emittenten), Vermögensarrest bei identifizierten Tätern, sowie mögliche Haftung der Börse bei auffälligen Umständen (ungewöhnlicher Login, sofortige Vollauszahlung)

Realistische Einschätzung: Bei Self-Custody-Wallets mit sofortiger Verschleierung über Mixer sind Chancen begrenzt; gute Aussichten bestehen, wenn die Beute schnell auf regulierte Börsen fließt oder USDT betroffen ist

Wichtige Klarstellung: Blockchain-Transaktionen sind nicht rückgängig zu machen – "Zurückholen" bedeutet, die Beute an einer kontrollierbaren Stelle zu sichern, nicht die Transaktion umzukehren; auch selbst eingegebene Seed-Phrasen ändern nichts an der Strafbarkeit der Täter

Die rechtlichen Hebel

Tracing und Einfrieren: Gestohlene Bestände sind auf der Blockchain nachverfolgbar; landen sie auf einer regulierten Börse, können Ermittlungsbehörden Auskunft verlangen und Guthaben sichern lassen – bei USDT kommt das Einfrieren durch den Emittenten hinzu. → Krypto-Tracing, USDT-Betrug

‍Vermögensarrest: Bei identifizierten Beschuldigten sichert der Arrest (§ 111e StPO) deren Vermögen für die spätere Entschädigung.

‍Haftung der Börse: Wurde Ihr Börsenkonto trotz auffälliger Umstände leergeräumt (Login aus neuem Land, sofortige Vollauszahlung, deaktivierte Sicherheitsmechanismen), kommt je nach Vertragsstatut und Sachverhalt eine Haftung des Anbieters in Betracht – das ist Einzelfallprüfung, die wir Ihnen ehrlich einordnen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

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Realistische Einordnung

Auch hier keine Schönfärberei: Bei Self-Custody-Wallets ohne Börsenbezug und sofortiger Verschleierung über Mixer sind die Chancen begrenzt. Gut stehen sie, wenn die Beute schnell auf regulierte Börsen fließt, USDT betroffen ist oder ein Börsenkonto mit Anbieter-Verantwortung im Spiel ist.

Was in Ihrem Fall gilt, lässt sich anhand der Transaktionskette konkret beantworten – nicht pauschal.

Was wir für Sie tun

Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – Analyse Ihrer Transaktionskette, realistische Hebel, nächste Schritte, schriftlich.

‍Rückholpaket 2.495 € pauschal – Strafanzeige mit vollständiger On-Chain-Dokumentation, Akteneinsicht, Deckungsanfrage, schriftliche Chancen-Prüfung.

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Häufige Fragen

Nein, Transaktionen sind endgültig. Zurückholen heißt hier: die Beute an einer kontrollierbaren Stelle (Börse, Emittent, identifizierter Täter) sichern – nicht die Transaktion umkehren.

Strafrechtlich ist das für die Täter irrelevant: Phishing bleibt Betrug bzw. Computerbetrug (§§ 263, 263a StGB). Für zivilrechtliche Ansprüche gegen Anbieter kann Mitverschulden eine Rolle spielen – ein Grund mehr, den Hergang präzise aufzuarbeiten statt vorschnell aufzugeben.

Unter etwa 5.000 € meist nur die Selbst-Anzeige mit unserem Muster plus Börsen-Meldung. Ehrliche Grenzen gehören zu unserer Beratung.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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