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Inkasso und Forderungsmanagement

Kunde zahlt das Projekt nicht? Forderungseinzug für Agenturen, IT

Das Projekt ist geliefert, die Website live, die Kampagne gelaufen – und plötzlich "entspricht das Ergebnis nicht den Erwartungen", der Ansprechpartner antwortet nicht mehr, oder es kommt die Wunderformel "wir nutzen es ja gar nicht". Dienstleistungs- und Agenturforderungen scheitern selten am Recht und oft an der Dokumentation – wer Beauftragung, Scope und Abnahme belegen kann, gewinnt, und wir sagen Ihnen vorher ehrlich, wo Ihre Dokumentationslücken liegen.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

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Buchen Sie direkt online ein kurzes, 10-minütiges Telefonat mit Jobst Ehrentraut. Wir prüfen Ihr Anliegen vorab und geben Ihnen eine erste, völlig unverbindliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten.

„Gefällt mir nicht” ist kein Zahlungsverweigerungsgrund

Der Kern-Unterschied: Beim Dienstvertrag (Beratung, Betreuung, Stunden) schulden Sie Tätigkeit, keine Gefallens-Garantie – die Vergütung ist mit der Leistung verdient, Punkt. Beim Werkvertrag (Website, Logo, Software) zählt der vereinbarte Erfolg – aber „Erwartungen” jenseits des Briefings sind keine Mängel, und wer das Werk nutzt (Website ist live!), hat regelmäßig konkludent abgenommen. Scope-Diskussionen („das war doch inklusive”) entscheidet die Auftrags- und Change-Dokumentation: Angebote, Tickets, Freigabe-Mails.

Wir übersetzen Ihre Projekthistorie in eine Anspruchsbegründung – meist ist mehr belegt, als Sie denken.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Agenturen, IT-Dienstleister, Berater und Freelancer, deren Kunden Projekthonorare nicht bezahlen

Grundproblem: Forderungen scheitern selten am Recht, sondern an fehlender Dokumentation von Beauftragung, Scope und Abnahme

Wichtige Unterscheidung: Beim Dienstvertrag ist die Tätigkeit geschuldet (keine Erfolgsgarantie), beim Werkvertrag der vereinbarte Erfolg – aber Erwartungen jenseits des Briefings sind keine Mängel, und Nutzung (z.B. Website live) gilt regelmäßig als konkludente Abnahme

Sofortmaßnahme bei Ghosting: Leistungsstand dokumentieren (Screenshots, Deployments, Zeiterfassung) und weitere Arbeit einstellen – wer bei offenen Rechnungen weiterarbeitet, finanziert das Schweigen des Kunden

Bei Projektabbruch: Auch nach freier Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen (§ 648 BGB) – erbrachte Teilleistungen und Meilensteine sind abrechenbar

Retainer/laufende Betreuung: Schleichender Zahlungsverfall wird durch standardisierte Prozesse (klare Verzugslogik, definierte Mahnstufen, Leistungseinstellungs-Klauseln) eingedämmt

Wichtiger Warnhinweis: Eigenmächtige "Selbsthilfe" wie das Offline-Nehmen einer Website kann selbst Schadensersatzansprüche auslösen – stattdessen gelten vertragliche Sperr-Klauseln und der reguläre rechtliche Weg als sauberer Ansatz

Teilleistungen, Abbruch, Ghosting: abrechnen, was verdient ist

Bricht der Kunde das Projekt ab oder taucht er ab, ist nicht alles verloren: Beim Werkvertrag bleibt nach freier Kündigung der Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB), erbrachte Teilleistungen und dokumentierte Stunden sind abrechenbar, vereinbarte Meilensteine erst recht.

Beispiel: Website-Projekt 24.000 €, nach Design-Freigabe und halber Umsetzung meldet sich der Kunde nicht mehr – Kündigungsschreiben, Abrechnung erbrachter Leistungen plus § 648-Anteil, Mahnbescheid, Zahlung nach Widerspruchsfrist.

Und fürs nächste Mal: Meilenstein-Zahlungen und Abnahmefiktionen in die AGB – wir liefern die Klauseln mit.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.

Kostenfrei • Rückmeldung nach Kapazität
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Retainer, Abos, laufende Betreuung: das Mengen-Modell

Agenturen und IT-Dienstleister mit monatlichen Retainern kennen den schleichenden Zahlungsverfall: erst 30 Tage, dann 60, dann „können wir pausieren?“.

Unsere Antwort ist die standardisierte Strecke: klare Verzugslogik in den Verträgen, anwaltliche Mahnstufe ab definiertem Alter, Leistungseinstellungs-Klauseln, bei Bedarf Mahnbescheid-Serien – als Dauermandat mit Reporting (Konditionen auf Anfrage).

Die Erfahrung aus dem Forderungsmanagement gilt auch hier: Kunden zahlen den pünktlich, der erwartbar konsequent ist. Werkzeuge im Detail: Mahnverfahren und Zahlungsverzug

So läuft der Forderungseinzug bei uns

1. Einreichen: Rechnung und Kurzinfo hochladen – wir prüfen Forderung, Verjährung und Schuldner-Situation.

2. Anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, Verzugszinsen und Kostenerstattung – löst einen erheblichen Teil der Fälle.

3. Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage – je nach Einwandlage der schnellste Weg zum Titel.

4. Zwangsvollstreckung: Konto- und Lohnpfändung, Vermögensauskunft – bis das Geld da ist.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.

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Häufige Fragen

Live-Schaltung und Nutzung sprechen für die Abnahme – danach trägt der Kunde die Beweislast für konkrete Mängel, und Geschmacksfragen jenseits des Briefings sind keine. Ein sehr titulierbarer Fall.

Häufig ja: Angebot plus Annahme plus Leistungsnachweis (Tickets, Deployments, Reports) ergibt die Kette Vertrag–Leistung–Fälligkeit. Wir sichten Ihre Projekthistorie und sagen Ihnen, was fehlt – bevor der Kunde es merkt.

Vorsicht – eigenmächtige „Selbsthilfe” an übergebenen Systemen kann Schadensersatz auslösen. Sauberer: Zurückbehaltung künftiger Leistungen, vertragliche Sperr-Klauseln und der schnelle Titel. Wir prüfen, was Ihr Vertrag hergibt.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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