Neustarthilfe / Neustarthilfe Plus – Rückzahlung gefordert?
Die Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 unterstützten Solo-Selbstständige mit einem Vorschuss auf eine Betriebskostenpauschale. Die Endabrechnung war verpflichtend – wer sie versäumte oder dessen Umsätze sich besser entwickelten, erhält Rückforderungsbescheide.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung, ob wir Ihnen helfen können.
Das wichtigste zusammengefasst
Programme: Neustarthilfe (Jan–Jun 2021), Neustarthilfe Plus (Jul–Dez 2021), Neustarthilfe 2022 (Jan–Jun 2022).
Leistung: Vorschuss von grundsätzlich 50 % des Referenzumsatzes (aus 2019) bis zu programmspezifischen Höchstbeträgen.
Mechanik: Behaltensrecht abhängig vom tatsächlichen Umsatz im Förderzeitraum: Bei mehr als 40 % bzw. je nach Programmstufe anteiligem Umsatz gegenüber dem Referenzumsatz war anteilig zurückzuzahlen; die Endabrechnung war zwingend.
Vorschusshöhe: 50 Prozent des Referenzumsatzes bis zu programmspezifischen Höchstbeträgen (Neustarthilfe: bis 7.500 €; Plus und 2022 erhöht).
Behaltensrecht: volle Behaltensberechtigung bei Umsatz bis 40 Prozent des Referenzumsatzes im Förderzeitraum, darüber anteilige Rückzahlung.
Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III – dessen Ausübung und Dokumentation ist ein eigener Prüfungspunkt.
Die Neustarthilfe war als unbürokratische Pauschale für Solo-Selbstständige gedacht – ihre Rückabwicklung ist das Gegenteil: Die Endabrechnungsmechanik mit harten Fristen, die rein digitale Kommunikation und die Referenzumsatz-Arithmetik erzeugen massenhaft Rückforderungen gegen eine Zielgruppe, die sich am wenigsten wehren kann. Vier- bis fünfstellige Beträge bedeuten für Solo-Selbstständige oft Monate an Einkommen. Umso wichtiger ist die Kenntnis der eigenen Rechte: Die Beweislast für zugegangene Fristsetzungen liegt bei der Behörde, und die Berechnungen sind in beide Richtungen korrigierbar.
Typische Rückforderungsgründe
- Fehlende Endabrechnung – dann wird regelmäßig der volle Vorschuss zurückgefordert
- Streit um die Berechnung des Referenzumsatzes
- Bessere Umsatzentwicklung als prognostiziert (anteilige Rückzahlung)
- Zurechnung von Fristversäumnissen des prüfenden Dritten
- Zugangsprobleme bei rein elektronischer Kommunikation – Bescheide oder Rückfragen kamen nie an
Praxisrelevant: Gerichte haben klargestellt, dass die Behörde den Zugang ihrer elektronischen Nachrichten beweisen muss. Erhalten Sie eine Rückforderung, ohne je einen Bescheid oder eine Fristsetzung erhalten zu haben, lesen Sie unsere Seite „Mahnung ohne Bescheid“.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.
Wer ist besonders betroffen?
Die Neustarthilfe-Rückforderungen treffen die Solo-Selbstständigen im engeren Sinn: Künstler, Musiker und Bühnenschaffende, Dozenten und Trainer, Fotografen, Berater, Kursleiter und Ein-Personen-Dienstleister – daneben kleine Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter. Für diese Gruppe sind die typischen Rückforderungen von 5.000 bis 15.000 Euro existenzbedrohend, und die rein digitale Verfahrensführung (Portal, E-Mail) hat überdurchschnittlich viele Zugangs- und Fristprobleme erzeugt – die zugleich die besten Verteidigungsansätze liefern.
So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid
Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. Programmspezifisch kommen hinzu:
- Zugang aller Fristsetzungen und Bescheide prüfen: Bei rein digitaler Kommunikation trägt die Behörde die Beweislast – kann sie den Zugang nicht führen, lief keine Frist.
- Referenzumsatz eigenständig nachrechnen (Periodenzuordnung, Sonderregelungen für Elternzeit, Krankheit, Gründung) – er steuert das gesamte Behaltensrecht.
- Bei versäumter Endabrechnung: Wiedereinsetzung, Härtefallregelungen und Regress gegen den prüfenden Dritten parallel prüfen.
Rechtsprechungslage: Zur Neustarthilfe behandeln Gerichte die Endabrechnungsfrist teils als harte Ausschlussfrist und rechnen Versäumnisse des prüfenden Dritten zu; klägerfreundlich entschieden wurde dagegen zur Beweislast der Behörde für den Zugang ihrer E-Mails und zu Sonderregelungen bei außergewöhnlichen Umständen. Die Verjährung der Ersetzungsbefugnis ist streitig und nicht rechtskräftig geklärt. Fundstellen in der Urteilssammlung.
Häufige Fehler der Bewilligungsstellen bei diesem Programm
- Totalrückforderung wegen fehlender Endabrechnung, ohne den Zugang der Aufforderungen und Erinnerungen beweisen zu können – bei rein elektronischer Kommunikation trägt die Behörde die Beweislast.
- Referenzumsatz-Berechnung ohne Prüfung der Sonderregelungen (Elternzeit, Krankheit, Pflege, Gründung) – dabei hätten diese das Behaltensrecht oft vollständig gerettet.
- Rundungs- und Zuordnungsfehler bei der anteiligen Rückzahlungsberechnung, die sich bei pauschalierten Beträgen unmittelbar auswirken.
Kosten: transparent nach RVG
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.
Bescheid erhalten – so wehren Sie sich
Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch oder Klage je nach Bundesland). Ein fristgerechter Rechtsbehelf entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt ein knapper Rechtsbehelf; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.
Häufige Fragen
Nicht zwingend. Zwar wird dann regelmäßig der volle Vorschuss zurückgefordert; es lohnt aber die Prüfung, ob Fristsetzungen wirksam bekanntgegeben wurden und ob Wiedereinsetzung oder Härtefallregelungen greifen.
Das Behaltensrecht knüpft an starre Umsatzschwellen an. Die Berechnung des Referenzumsatzes und die Zuordnung der Umsätze sind häufig fehlerbehaftet – und damit angreifbar.
Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids; aufschiebende Wirkung nutzen.
Nein, nicht ungeprüft: Die Behörde muss den Zugang ihrer Aufforderungen beweisen. Gelingt das nicht, ist die Totalrückforderung angreifbar – genau diese Konstellation haben Gerichte bereits zugunsten der Betroffenen entschieden.
Im Kern nein, aber praktisch ja: Direktantragsteller mussten die Endabrechnung selbst über das Portal einreichen, und die gesamte Kommunikation lief an die eigene E-Mail-Adresse. Zugangsfragen stellen sich hier besonders häufig – und die Beweislast dafür liegt bei der Behörde, nicht bei Ihnen.
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zu Coronahilfen – transparent nach RVG, mit kostenloser Ersteinschätzung vorab.
Fälle, die für uns sprechen
Kostenloser Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Kontaktformular
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Unsere Standorte
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt

















