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Erbrecht & Steuerrecht

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament – und warum das Ergebnis fast nie das ist, was die Familie erwartet

Stirbt jemand ohne Testament, verteilt ein Ordnungssystem aus dem Jahr 1900 den Nachlass – Patchwork-Familien, unverheiratete Partner und das Familienheim kennt es nicht. Wer seine tatsächliche Erbquote kennt, verhandelt aus einer ganz anderen Position.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Das Ordnungssystem: Verwandte erben in Rangfolge

Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen ein (§§ 1924–1929 BGB) – und eine nähere Ordnung schließt alle ferneren vollständig aus.

‍Erste Ordnung: die Abkömmlinge des Verstorbenen – Kinder zu gleichen Teilen; ein vorverstorbenes Kind wird durch seine eigenen Kinder ersetzt (Eintrittsprinzip).

‍Zweite Ordnung: die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge – also Geschwister und Nichten/Neffen; sie erben nur, wenn keine Abkömmlinge existieren.

‍Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins). Gibt es überhaupt keine Verwandten und keinen Ehegatten, erbt am Ende der Staat (§ 1936 BGB).

Wichtig: Adoptierte Kinder stehen leiblichen grundsätzlich gleich; nichteheliche Kinder erben seit Langem uneingeschränkt – Stiefkinder dagegen sind keine Verwandten und erben gesetzlich nichts.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Menschen ohne Testament, die wissen wollen, wer erbt – oder ihre gesetzliche Quote kennen möchten

Grundprinzip: Verwandte erben in Rangfolge (§§ 1924-1929 BGB) – erste Ordnung sind Abkömmlinge, zweite Ordnung Eltern/Geschwister, dritte Ordnung

Sonderfälle bei Verwandten: Adoptierte Kinder stehen leiblichen gleich, nichteheliche Kinder erben uneingeschränkt, Stiefkinder erben gesetzlich nichts

Ehegattenerbrecht: Der Ehegatte ist kein Verwandter, erbt nach eigener Regel neben den Ordnungen – ein Viertel neben Kindern, die Hälfte neben Eltern/Geschwistern, plus ein weiteres Viertel Zugewinnausgleich bei Zugewinngemeinschaft

Typisches Ergebnis: Bei verheirateten Paaren mit Kindern erbt der Ehegatte die Hälfte, Kinder teilen sich den Rest; bei Kinderlosigkeit erbt der Partner nur drei Viertel und bildet eine Erbengemeinschaft mit der Schwiegerfamilie

Wichtigste Lücke: Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteil – sie gehen ohne Testament komplett leer aus

Häufige Irrtümer: Der Ehepartner erbt nicht automatisch alles; enterbte Kinder behalten den Pflichtteil; ohne Testament wird es meist komplizierter statt einfacher, da Erbengemeinschaften und Erbscheinsverfahren entstehen

Praktische Bedeutung: Die gesetzliche Quote ist die Rechengrundlage für Erbschein, Auseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche – wer das gesetzliche Ergebnis nicht will, braucht ein Testament als einzige Korrekturmöglichkeit

Das Ehegattenerbrecht: Warum der Ehepartner fast nie „alles” erbt

Der Ehegatte ist kein Verwandter – er erbt nach eigener Regel neben den Ordnungen (§ 1931 BGB): neben Kindern ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister) die Hälfte. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kommt pauschal ein weiteres Viertel als Zugewinnausgleich hinzu (§ 1371 Abs. 1 BGB). Das Standardergebnis der deutschen Durchschnittsfamilie lautet also: Ehegatte ½, Kinder teilen sich die andere Hälfte. Bei einem kinderlosen Ehepaar erbt der Partner neben den Schwiegereltern oder Schwägern drei Viertel – und bildet mit ihnen eine Erbengemeinschaft am eigenen Haus. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt Entsprechendes; für unverheiratete Partner gilt: null – dazu unten.

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tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.

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Konkrete Quoten – die vier häufigsten Konstellationen

Verheiratet (Zugewinngemeinschaft), zwei Kinder: Ehegatte ½, jedes Kind ¼. Verheiratet, kinderlos, ein Elternteil des Verstorbenen lebt noch, ein Geschwister: Ehegatte ¾, Elternteil ⅛, Geschwister ⅛. Unverheiratet, zwei Kinder: jedes Kind ½ – der Partner nichts. Ledig, kinderlos, Eltern verstorben, zwei Geschwister: jedes Geschwister ½. In jeder Konstellation mit mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – mit allen Blockade-Risiken, die das mit sich bringt. → Erbengemeinschaft

Die fünf teuersten Irrtümer

„Mein Ehepartner erbt automatisch alles.” Falsch – ohne Testament erben Kinder oder sogar Schwiegerfamilie mit, notfalls am Familienheim.

‍„Wir sind seit 20 Jahren zusammen, das zählt.” Nein: Der nichteheliche Partner hat kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteil – ohne Testament geht er vollständig leer aus, Mietwohnung und Hausrat-Fragen inklusive.

‍„Der Staat erbt doch sowieso nicht.” Er erbt als letzter gesetzlicher Erbe tatsächlich – und vorher erben entfernte Cousins, die der Verstorbene nie kannte.

‍„Enterbt heißt, das Kind bekommt nichts.” Der Pflichtteil bleibt: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld (→ /erbrecht/pflichtteil/).

‍„Ohne Testament ist wenigstens alles einfach.” Das Gegenteil ist der Fall: Gerade die gesetzliche Erbfolge erzwingt Erbengemeinschaften und Erbscheinsverfahren, die ein gutes Testament vermieden hätte. → Erbschein

Was die gesetzliche Erbfolge für Sie bedeutet – zwei Blickrichtungen

Vorausschauend: Wenn das gesetzliche Ergebnis oben nicht Ihrem Willen entspricht – und bei Patchwork, Unternehmern, Immobilieneigentümern und unverheirateten Paaren tut es das fast nie –, ist das Testament kein Kann, sondern die einzige Korrekturmöglichkeit. → Testament & Berliner Testament

‍Nach dem Erbfall: Ihre gesetzliche Quote ist die Rechengrundlage für alles Weitere – Erbschein, Auseinandersetzung, Pflichtteilsansprüche. Wir stellen die Erbfolge fest (einschließlich der Urkundenkette, die das Nachlassgericht verlangt), berechnen Ihre Quote und vertreten Sie in der Erbengemeinschaft.

Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten

Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.

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Häufige Fragen

Neben dem Ehegatten die Erben der zweiten Ordnung: erst die Eltern, an deren Stelle Geschwister und deren Kinder. Der Ehegatte erbt dann drei Viertel – und teilt den Rest mit der Schwiegerfamilie.

Nur wenn weder Abkömmlinge des Verstorbenen existieren noch beide Eltern leben – Geschwister treten an die Stelle vorverstorbener Eltern. Neben Kindern des Verstorbenen erben Geschwister nie.

Ohne das Zugewinn-Viertel: neben einem oder zwei Kindern erben Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB), neben drei und mehr Kindern bleibt es beim Viertel des Ehegatten.

Nach dem Erbfall nicht mehr im eigentlichen Sinn – aber gestalten lässt sich trotzdem: durch Ausschlagung (→ Erbe ausschlagen), Erbteilsübertragungen und Auseinandersetzungsvereinbarungen, häufig auch mit steuerlicher Zielsetzung.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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