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Anlagebetrug

Finanzagenten: das schwächste Glied der Betrugskette – und warum es für Geschädigte das wichtigste ist

Anlagebetrug braucht Konten. Weil die Täter selbst keine deutschen Konten eröffnen können, ohne sich zu enttarnen, rekrutieren sie Finanzagenten: Privatpersonen, die – als „Job im Homeoffice”, als Gefallen für den Online-Partner oder gegen Provision – Zahlungen auf ihrem Konto empfangen und weiterleiten. Diese Kontoinhaber sind das einzige Glied der Kette mit Klarnamen, Meldeadresse und pfändbarem Vermögen in Deutschland. Diese Seite erklärt beide Perspektiven – denn beide landen bei uns.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

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Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen zum Festpreis, welche Rückholwege realistisch sind und was sich nicht lohnt.

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Für Geschädigte: der greifbarste Anspruchsgegner

Wer auf das Konto eines Finanzagenten überwiesen hat, hat gegen diesen regelmäßig zivilrechtliche Ansprüche – aus Bereicherungsrecht und, bei zumindest leichtfertiger Mitwirkung an der Geldwäsche, aus Schadensersatz (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 261 StGB als Schutzgesetz).

Der praktische Weg: Die Empfänger-IBAN aus Ihren Überweisungen führt über die Ermittlungsakte zum Kontoinhaber – Name und Anschrift liefert die Akteneinsicht (§ 406e StPO).

Deshalb gehört die Auswertung der Empfängerkonten zum Kern unserer schriftlichen Chancen-Prüfung im Rückholpaket: Ob sich ein Vorgehen lohnt, hängt davon ab, wer der Kontoinhaber ist und ob bei ihm etwas zu holen ist – genau das prüfen wir, bevor Sie weiteres Geld in die Durchsetzung investieren.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Sowohl Betrugsopfer, die gegen Finanzagenten vorgehen wollen, als auch Kontoinhaber, die selbst als Finanzagenten in Verdacht geraten sind

Grundproblem: Täter rekrutieren Privatpersonen, um Zahlungen über deren Konto zu empfangen und weiterzuleiten – diese Kontoinhaber sind das einzige Glied der Kette mit Klarnamen und pfändbarem Vermögen in Deutschland

Für Geschädigte: Gegen den Finanzagenten bestehen regelmäßig zivilrechtliche Ansprüche aus Bereicherungsrecht oder Schadensersatz bei zumindest leichtfertiger Mitwirkung – Name und Anschrift liefert die Akteneinsicht über die Empfänger-IBAN

Für Kontoinhaber: "Ich wusste nicht, wofür" schützt nicht automatisch – bereits leichtfertiges Handeln kann als Geldwäsche strafbar sein; typische Folgen sind Kontosperrung, Durchsuchung und zivilrechtliche Inanspruchnahme – wichtig ist, gegenüber Polizei oder Bank keine Angaben zum Sachverhalt ohne anwaltliche Beratung zu machen

Typische Rekrutierungsmaschen: Vermeintliche "Homeoffice-Jobs" als Zahlungsabwickler, die Bitte des Online-Partners um Kontonutzung (Pig Butchering), Kontovermietung gegen Provision, sowie gezielte Anwerbung von Studenten und Neubürgern – oft unter Missbrauch echter Firmennamen

Strategische Bedeutung für Rückholung: Der Finanzagent ist die Sollbruchstelle der Betrugskette – deutsche Zuständigkeit und bekannte Identität ermöglichen hier oft die einzige realistische Durchsetzung, während Auslandsvollstreckung meist scheitert; ist der Agent jedoch mittellos, lohnt sich eine Klage nicht

Für Kontoinhaber: „Ich wusste nicht, wofür” schützt nicht automatisch

Wer sein Konto für fremde Zahlungen zur Verfügung stellt, riskiert ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche – strafbar ist auch die leichtfertige Begehung (§ 261 Abs. 6 StGB): Wer bei einem „Job”, der nur aus Geldempfangen und Weiterleiten gegen Provision besteht, die kriminelle Herkunft grob außer Acht lässt, kann sich strafbar machen, ohne sichere Kenntnis zu haben.

Typische Folgen: Kontokündigung und -sperrung, Hausdurchsuchung, zivilrechtliche Inanspruchnahme durch die Geschädigten – oft über Beträge, die längst weitergeleitet und verbraucht sind.

Wichtig: keine Angaben gegenüber Polizei oder Bank ohne anwaltliche Beratung; als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, und vorschnelle „Erklärungen” verbauen regelmäßig die Verteidigung. → Vertiefung in unserem Strafrechts-Bereich: Geldwäsche-Vorwurf und Kontosperrung.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater prüft alle Rückholwege bei Anlage- und Kryptobetrug – Strafanzeige, Bankhaftung, Krypto-Tracing, Vermögensarrest. Feste Preise, keine Erfolgsversprechen, ehrliche Einschätzung vor jedem Schritt.

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Die Rekrutierungsmaschen

  • „Finanztest-Jobs” und „Zahlungsabwickler”-Stellen auf Jobportalen (Arbeit: Zahlungen empfangen, abheben, per Krypto oder Transferdienst weiterleiten)
  • Der Online-Partner, der „vorübergehend kein eigenes Konto nutzen kann” (Pig Butchering)
  • „Kontovermietung” gegen fixe Provision
  • Studenten- und Neubürger-Anwerbung über soziale Medien.

Wie aktuell diese Masche ist, zeigen zwei BaFin-Warnungen vom Mai 2026: Unter „SKF-Beratung” (skf-beratung.com) und „SLS-Consulting” (sls-consulting.de) wurden Stellen als „Mitarbeiter in der Verwaltung – Homeoffice” ausgeschrieben – tatsächlich bestand der „Job” nach Einschätzung der Aufsicht im unerlaubten Erbringen von Zahlungs- und Kryptowerte-Dienstleistungen; die in den Arbeitsverträgen genannten echten Firmen hatten damit nichts zu tun (Identitätsmissbrauch).

Faustregel: Jede Tätigkeit, deren Kern das Durchleiten fremder Gelder über das Privatkonto ist, ist entweder Geldwäsche oder deren Vorbereitung.

Was das für die Rückholung strategisch bedeutet

Die Kette „Geschädigter → Finanzagent → Täterkonten im Ausland” hat eine Sollbruchstelle: Beim Finanzagenten liegen deutsche Zuständigkeit, bekannte Identität und häufig noch nicht weitergeleitete Restbeträge zusammen. Eine schnelle Strafanzeige mit Arrest-Anregung kann genau dort Vermögen sichern (Vermögensarrest) – und die zivilrechtliche Inanspruchnahme des Agenten ist oft der einzige Weg, der nicht an Auslandsvollstreckung scheitert.

Zugleich gilt Ehrlichkeit: Ist der Agent selbst mittellos und das Geld weitergeleitet, lohnt die Klage nicht – auch das ist ein Ergebnis unserer Prüfung, das Ihnen Kosten spart.

Was wir für Sie tun

Für Geschädigte: Erstberatung 249,90 € und Rückholpaket 2.495 € pauschal mit Auswertung der Empfängerkonten.

‍Für Kontoinhaber mit Geldwäsche-Vorwurf: Strafverteidigung über unseren Bereich Wirtschaftsstrafrecht – frühzeitig, bevor Aussagen gemacht werden.

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Häufige Fragen

Nicht zwingend. Ob er sich auf Entreicherung berufen kann, hängt von seinem Verschulden ab; bei Bösgläubigkeit oder Leichtfertigkeit haftet er regelmäßig trotz Weiterleitung. Das ist der Kern der rechtlichen Prüfung.

Beantworten Sie Identitätsfragen, aber machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt ohne Beratung – Ihre Erklärungen gegenüber der Bank landen regelmäßig in der Strafakte.

Drei Fragen: Fließt fremdes Geld über Ihr Privatkonto? Besteht Ihre Leistung im Weiterleiten? Wird Diskretion oder Krypto-Weiterleitung verlangt? Ein Ja genügt zum Ablehnen.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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