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Strafrecht

Nebenklage: Vom Zeugen zum Verfahrensbeteiligten – Ihre Rechte als Verletzter

Wer Opfer einer Straftat wurde, erlebt das Strafverfahren oft als zweite Ohnmacht: Man ist "nur Zeuge", erfährt nichts, sitzt vor der Tür – die Nebenklage ändert das, denn bei bestimmten Delikten werden Sie Verfahrensbeteiligter mit eigenen Rechten wie durchgehender Anwesenheit, Akteneinsicht, Frage- und Antragsrechten. Wir vertreten Verletzte konsequent – im Strafverfahren und bei der finanziellen Seite, vom Adhäsionsantrag bis zum Schmerzensgeld.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Was die Nebenklage Ihnen konkret bringt

Als Nebenkläger sind Sie nicht mehr Objekt der Beweisaufnahme, sondern Subjekt des Verfahrens: Sie (bzw. Ihr Beistand) sind während der gesamten Hauptverhandlung anwesend – auch vor Ihrer eigenen Aussage –, erhalten Akteneinsicht, können Fragen an Angeklagte und Zeugen stellen, Beweisanträge stellen, Erklärungen abgeben und in bestimmten Grenzen Rechtsmittel einlegen (§ 400 StPO: nicht allein zum Strafmaß).

Praktisch ebenso wichtig: Sie erfahren, was passiert – Termine, Einstellungen, Deals laufen nicht mehr an Ihnen vorbei. Bei bestimmten Delikten wird Ihnen der anwaltliche Beistand auf Staatskosten beigeordnet (§ 397a StPO – bei schweren Katalogtaten).

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Opfer von Straftaten (v.a. Sexual-, Gewaltdelikte, Nachstellung), die als Nebenkläger auftreten möchten

Grundprinzip: Als Nebenkläger wird man vom passiven Zeugen zum aktiven Verfahrensbeteiligten – mit durchgehender Anwesenheit, Akteneinsicht, Frage- und Antragsrechten

Praktischer Vorteil: Man erfährt aktiv, was im Verfahren passiert (Termine, Einstellungen, Absprachen) – bei bestimmten schweren Katalogtaten wird der anwaltliche Beistand sogar auf Staatskosten beigeordnet

Schutzinstrumente bei der Aussage: Ausschluss der Öffentlichkeit, Entfernung des Angeklagten während der Aussage, Videovernehmung und psychosoziale Prozessbegleitung sind möglich, müssen aber aktiv beantragt und begründet werden

Finanzielle Ansprüche: Schmerzensgeld und Schadensersatz lassen sich direkt im Strafprozess (Adhäsionsverfahren) oder per Zivilklage durchsetzen, zusätzlich kommen Ansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht und gegen Versicherer in Betracht

Ehrliche Grenzen: Die Nebenklage macht niemanden zum "zweiten Staatsanwalt" – über Anklage und Strafmaß entscheiden weiterhin Staatsanwaltschaft und Gericht, Einstellungen können auch gegen den Willen des Verletzten erfolgen

Kostenfrage: Bei Beiordnung nach § 397a StPO entstehen keine Kosten; ansonsten trägt bei Verurteilung meist der Täter die notwendigen Auslagen des Nebenklägers

Schutz im Verfahren: die Aussage ohne zweite Traumatisierung

Die Konfrontation mit dem Angeklagten ist für viele Verletzte die größte Hürde. Das Gesetz kennt Schutzinstrumente – Ausschluss der Öffentlichkeit, Entfernung des Angeklagten während der Aussage, audiovisuelle Vernehmung, Begleitung durch Vertrauenspersonen und psychosoziale Prozessbegleitung (§ 171b GVG, §§ 247, 247a StPO, psychosoziale Prozessbegleitung § 406g StPO) –, aber sie werden nicht automatisch gewährt: Sie müssen beantragt und begründet werden.

Genau das ist Kernaufgabe der Nebenklagevertretung: Wir bereiten Ihre Aussage vor, beantragen die Schutzmaßnahmen und sind bei jeder Minute der Vernehmung an Ihrer Seite.

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tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

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Geld ist nicht alles – aber es steht Ihnen zu

Parallel zur Strafverfolgung setzen wir Ihre finanziellen Ansprüche durch: Schmerzensgeld und Schadensersatz im Adhäsionsverfahren (direkt im Strafprozess, §§ 403 ff. StPO – der Titel kommt mit dem Urteil) oder in der Zivilklage, Ansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) und gegen Versicherer. Die Beweise des Strafverfahrens arbeiten dabei für Sie.

Wichtig zu wissen: Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachungsangebote der Verteidigung sind verhandelbar – aber nur mit jemandem an Ihrer Seite, der ihren wahren Wert kennt.

Ehrlichkeit gehört dazu: Was die Nebenklage nicht kann

Die Nebenklage macht Sie nicht zum zweiten Staatsanwalt: Über Anklage und Strafmaß entscheiden weiter Staatsanwaltschaft und Gericht; Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO können gegen Ihren Willen erfolgen , und ein Verfahren garantiert weder Verurteilung noch Genugtuung.

Was sie garantiert: dass Ihre Stimme im Verfahren vorkommt, Ihre Rechte gewahrt und Ihre Ansprüche verfolgt werden. Diese ehrliche Erwartungssteuerung gehört bei uns zum ersten Gespräch – Sie sollen wissen, wofür Sie kämpfen.

So gehen wir für Sie vor

  • Nebenklage erklären und Beiordnung prüfen (§ 397a StPO) – wo möglich, auf Staatskosten.
  • Aussage vorbereiten und Schutzmaßnahmen beantragen – keine Vernehmung ohne Begleitung.
  • Finanzielle Ansprüche parallel führen: Adhäsion, Zivilklage, Entschädigungsrecht, Versicherer.
  • Sie fortlaufend informieren – das Verfahren läuft nicht mehr ohne Sie.

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Häufige Fragen

Verletzte bestimmter Katalogtaten – insbesondere Sexual- und Gewaltdelikte, Nachstellung, schwere Körperverletzungen; bei Tötungsdelikten die nahen Angehörigen (§ 395 Abs. 2 StPO). Ob Ihr Fall darunter fällt, klären wir im ersten Gespräch – ebenso die Beiordnung auf Staatskosten.

Bei Beiordnung nach § 397a StPO: nichts. Sonst trägt bei Verurteilung regelmäßig der Täter Ihre notwendigen Auslagen; Rechtsschutzversicherungen decken teils ebenfalls. Wir klären die Kostenfrage transparent, bevor Sie sich entscheiden.

Nicht zwingend: Für Ihre Aussage kann der Angeklagte entfernt, die Öffentlichkeit ausgeschlossen oder per Video vernommen werden – auf Antrag. Und außerhalb Ihrer Aussage entscheiden Sie selbst, wie viel Anwesenheit Sie wollen; Ihr Beistand ist immer da.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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