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Inkasso und Forderungsmanagement

Inkasso beauftragen: Anwalt oder Inkassobüro? Rechtslage, Kosten – und unsere Einschätzung, ehrlich gekennzeichnet

Wer eine offene Forderung durchsetzen will, hat zwei seriöse Wege: registrierte Inkassodienstleister und Rechtsanwälte – beide gesetzlich geregelt, beide arbeiten im Verzugsfall weitgehend auf Kosten des Schuldners, und welcher Weg passt, hängt von der Forderung ab, nicht von Werbeversprechen. Diese Seite erklärt zunächst neutral die Rechtslage und die Kosten, gefolgt von unserer klar gekennzeichneten Einschätzung aus der anwaltlichen Praxis.

Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

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Die Rechtslage: Was Inkassodienstleister und Rechtsanwälte jeweils dürfen

Registrierte Inkassodienstleister sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassen und beaufsichtigt (§ 10 RDG). Sie ziehen Forderungen außergerichtlich ein und können ihre Auftraggeber im gerichtlichen Mahnverfahren vertreten (§ 79 Abs. 2 ZPO) – also bis zum Vollstreckungsbescheid. Viele Anbieter arbeiten mit hochgradig automatisierten Prozessen, die auf große Stückzahlen gleichartiger Forderungen ausgelegt sind.

‍Rechtsanwälte decken kraft ihrer Zulassung die gesamte Kette ab: außergerichtliches Mahnschreiben, gerichtliches Mahnverfahren, das streitige Klageverfahren vor allen Zivilgerichten – vor dem Landgericht (Streitwert über 5.000 €) besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO) –, Zwangsvollstreckung und Vertretung in der Insolvenz des Schuldners.

Der strukturelle Unterschied ist damit schlicht der gesetzliche Zuschnitt: Das streitige Gerichtsverfahren ist Anwälten vorbehalten. Wird eine Forderung bestritten, führt der Weg dorthin – unabhängig davon, wo sie begonnen wurde.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Unternehmen, die entscheiden müssen, ob sie ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt beauftragen

Rechtlicher Unterschied: Inkassodienstleister dürfen außergerichtlich einziehen und das Mahnverfahren betreiben (§ 10 RDG, § 79 ZPO); das streitige Gerichtsverfahren ist ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten – vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang

Kostenregelung: Beide Wege sind im Verzugsfall grundsätzlich vom Schuldner zu erstatten, wobei Inkassokosten gesetzlich auf die Höhe der Anwaltsvergütung gedeckelt sind (§ 13e RDG)

Praxis-Einschätzung der Kanzlei (explizit als Meinung gekennzeichnet): Für viele gleichartige Kleinstforderungen (Mengengeschäft, Abos) sind automatisierte Inkasso-Strecken effizient; für bestrittene, höherwertige oder komplexe Forderungen ist der anwaltliche Weg vorzugswürdig, da bei drohendem Rechtsstreit alles aus einer Hand läuft

Wichtiger Kostenmechanismus: Geht ein Fall vom Mahnschreiben ins Gerichtsverfahren über, wird die außergerichtliche Gebühr teilweise auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet – es entstehen keine vollständig doppelten Kosten

Praxiserfahrung: Ein präzise beziffertes anwaltliches Mahnschreiben mit konkreter Klageandrohung führt nach Erfahrung der Kanzlei häufig bereits zur außergerichtlichen Zahlung

Die Kosten: Was gilt bei wem – und was erstattet der Schuldner

Im Verzug sind Rechtsverfolgungskosten Verzugsschaden des Schuldners (§§ 280, 286 BGB) – das gilt für Inkassokosten wie für Anwaltskosten. Der Gesetzgeber hat beide gleichgestellt und zugleich gedeckelt: Erstattungsfähig sind Inkassokosten höchstens in der Höhe, in der einem Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung zustünde (§ 13e RDG). Die Anwaltsvergütung selbst richtet sich nach dem RVG (außergerichtlich regelmäßig eine 1,3-Geschäftsgebühr aus dem Forderungswert) oder einer transparenten Vergütungsvereinbarung.

Geht es nach dem Mahnschreiben vor Gericht, wird die außergerichtliche Gebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG); im Prozess trägt der unterlegene Schuldner Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltskosten (§ 91 ZPO).

Die Vergütungsmodelle der Inkassobranche sind vielfältig (etwa Mitgliedschafts- oder Erfolgsmodelle) – maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen des Anbieters; das ist keine Wertung, sondern der Hinweis, das Kleingedruckte zu lesen, und zwar auch unseres: Unsere Konditionen erhalten Sie vor Beauftragung schriftlich, zusammen mit einer ehrlichen Ersteinschätzung, ob die Forderung das Verfahren wirtschaftlich trägt.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.

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Unsere Einschätzung aus der Praxis – ausdrücklich eine Meinung, kein objektiver Vergleich

Nach unserer Erfahrung aus dem laufenden Forderungsmanagement – und das ist unsere anwaltliche Sicht, die ein Inkassodienstleister anders gewichten mag – lässt sich die Wahl an der Forderung festmachen:

‍Für sehr viele gleichartige Kleinstforderungen (Mengengeschäft, Abo-Modelle) halten wir automatisierte Strecken für einen effizienten Weg – solche Volumina bündeln auch wir als Sammelmandat (Konditionen auf Anfrage).

‍Für bestrittene, höherwertige oder rechtlich komplexe Forderungen – Werklohn mit Mängeleinwand, Honorare, vierstellige Beträge aufwärts – halten wir den anwaltlichen Weg für vorzugswürdig, aus einem einfachen Grund: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Fall im streitigen Verfahren landet, ist hoch, und dann zahlt sich aus, wenn Einwendungsprüfung, Prozessstrategie und Vollstreckung von Beginn an in einer Hand liegen – dieselbe Akte, dieselben Ansprechpartner, keine Übergabe an einer Verfahrensschwelle.

Und ein zweiter Erfahrungswert, den wir offen als solchen kennzeichnen: Auf ein anwaltliches Mahnschreiben, das Hauptforderung, Zinsen und Kosten präzise beziffert und die Klage konkret ankündigt, wird nach unserer Praxiserfahrung ein erheblicher Teil der Forderungen bereits außergerichtlich beglichen.

Prüfen Sie beide Wege – wir sagen Ihnen im kostenfreien Erstgespräch offen, ob Ihr Fall zu uns passt oder anders besser aufgehoben ist.

So läuft die Beauftragung bei uns – drei Schritte

Schritt 1 – Unterlagen einreichen: Rechnung, Vertrag/Auftrag, bisherige Mahnungen, Schuldnerdaten – digital, formlos.

‍Schritt 2 – Ersteinschätzung mit Kostenübersicht: in der Regel binnen eines Werktags (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–13 Uhr), inklusive der ehrlichen Antwort, ob sich der Einzug lohnt.

‍Schritt 3 – anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, Verzugszinsen und Kostenerstattung – bei Nichtzahlung nahtlos Mahn- oder Klageverfahren.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen beim Forderungseinzug – von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Befindet sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug, trägt er die Kosten regelmäßig selbst; vorab erhalten Sie eine klare Kostenübersicht.

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Häufige Fragen

Rechtlich vor allem der Verfahrensumfang: Inkassodienstleister ziehen außergerichtlich ein und betreiben das Mahnverfahren (§ 10 RDG, § 79 ZPO); das streitige Gerichtsverfahren ist Rechtsanwälten vorbehalten, vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Bei den erstattungsfähigen Kosten hat der Gesetzgeber beide auf die Höhe der gesetzlichen Anwaltsvergütung begrenzt (§ 13e RDG).

Gesetzliche Gebühren nach Forderungswert (RVG) oder Vergütungsvereinbarung – im Verzugsfall als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten. Vor Beauftragung erhalten Sie die Kostenübersicht und unsere Einschätzung zur Werthaltigkeit.

Nein – die außergerichtliche Geschäftsgebühr wird zur Hälfte (höchstens 0,75) auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG).

Jederzeit, insbesondere wenn nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid das streitige Verfahren ansteht. Bringen Sie die bisherige Korrespondenz mit; bereits entstandene Rechtsverfolgungskosten prüfen wir auf Erstattungsfähigkeit mit.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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