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Strafrecht

Strafbefehl erhalten? Sie haben zwei Wochen – und mehr Optionen, als Sie denken

Ein gelber Umschlag, ein Urteil ohne Verhandlung: Der Strafbefehl ist eine echte strafrechtliche Verurteilung, die das Gericht nach Aktenlage erlässt, ohne Sie je gehört zu haben – meist eine Geldstrafe in Tagessätzen, manchmal Fahrverbot oder Bewährungsstrafe. Er hat einen eingebauten Countdown: Ohne Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung wird er rechtskräftig, mit allen Folgen für Register, Führungszeugnis und Geldbeutel – diese Seite erklärt, was jetzt zu prüfen ist, auch wenn das Ergebnis manchmal lautet: annehmen.

Till Seitel
Rechtsanwalt

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Was im Strafbefehl steht – und was die Zahlen bedeuten

Die Geldstrafe besteht aus zwei Zahlen:

  • Anzahl der Tagessätze (misst die Schuld – ab 90 wird es registerkritisch, s. u.) und
  • Tagessatzhöhe (ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens, § 40 Abs. 2 StGB). Beispiel: 40 Tagessätze à 50 € = 2.000 €.

Wichtig: Die Tagessatzhöhe schätzt die Staatsanwaltschaft oft nur – nach Beruf, Wohnort, Vermutung. Wer weniger verdient (Elternzeit, Selbstständigen-Delle, Unterhaltspflichten), zahlt zu viel.

Dazu können treten: Fahrverbot, Einziehung, Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr (§ 407 Abs. 2 StPO: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung, wenn ein Verteidiger besteht).

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Personen, die einen Strafbefehl erhalten haben – akuter Handlungsdruck wegen der Zwei-Wochen-Frist

Grundprinzip: Der Strafbefehl ist eine echte strafrechtliche Verurteilung nach Aktenlage ohne mündliche Verhandlung – ohne Einspruch binnen zwei Wochen wird er wie ein Urteil rechtskräftig

Aufbau der Geldstrafe: Besteht aus Tagessätzen (misst die Schuld) und Tagessatzhöhe (ein Dreißigstel des Nettoeinkommens) – die Höhe wird von der Staatsanwaltschaft oft nur geschätzt und ist häufig zu hoch angesetzt

Führungszeugnis-Frage: Eine erstmalige Geldstrafe bis 90 Tagessätze erscheint nicht im Führungszeugnis, wird aber immer im Bundeszentralregister vermerkt – dies ist ein zentraler Ansatzpunkt für den Teileinspruch

Drei Einspruchswege: Voller Einspruch (führt zur Hauptverhandlung, mit Risiko), beschränkter Einspruch nur gegen die Tagessatzhöhe (Königsweg – Schuldspruch bleibt, Summe kann sinken), oder kein Einspruch (manchmal die ehrlichste Empfehlung bei erdrückender Beweislage und fairer Höhe)

Wichtiger Praxishinweis: Der Einspruch kann fristwahrend eingelegt und bis Beginn der Hauptverhandlung wieder zurückgenommen werden – die Prüfung kostet also nichts

Realistische Ergebnisse nach Einspruch: Einstellung gegen Auflage (kein Registereintrag), Reduzierung der Tagessätze unter registerrelevante Schwellen, Korrektur der Tagessatzhöhe oder Wegfall von Nebenfolgen wie Fahrverbot

Kommt der Strafbefehl ins Führungszeugnis? Die ehrliche Antwort

Der Strafbefehl steht immer im Bundeszentralregister – aber das sieht Ihr Arbeitgeber nicht. Ins FÜHRUNGSZEUGNIS kommt eine erstmalige Geldstrafe erst über 90 Tagessätzen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG); bis 90 Tagessätze gelten Sie im Rechtsverkehr weiter als nicht vorbestraft – solange keine weitere Verurteilung hinzukommt, denn dann erscheinen BEIDE.

Genau hier liegt der häufigste Grund für den Teileinspruch: Wer 90 Tagessätze bekommen hat, kämpft um jeden Satz darunter; wer schon eine Eintragung hat, rechnet anders. Sonderfälle (erweitertes Führungszeugnis, beamten- und waffenrechtliche Folgen, Fahrerlaubnis) prüfen wir individuell.

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tes rechtsanwälte steuerberater verteidigt bundesweit bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage und Hausdurchsuchung – digital in ganz Deutschland, persönlich in Frankfurt. Eine kurze Schilderung genügt, den Rest besprechen wir diskret.

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Der Einspruch: ganz, teilweise – oder gar nicht

Drei Wege:

(1) Voller Einspruch führt zur Hauptverhandlung – sinnvoll, wenn der Vorwurf nicht stimmt oder die Beweislage wackelt; Risiko: Das Gericht ist nicht an den Strafbefehl gebunden.

(2) Der unterschätzte Königsweg: Einspruch beschränkt auf die Tagessatzhöhe – dann wird nur über Ihr Einkommen verhandelt (oft im schriftlichen Verfahren), der Schuldspruch bleibt, die Summe sinkt; ideal, wenn die Höhe falsch geschätzt wurde.

(3) Kein Einspruch: manchmal die ehrliche Empfehlung – wenn Beweislage erdrückend, Tagessätze fair und Registerfolgen tragbar sind, erspart die Annahme eine öffentliche Hauptverhandlung.

Welcher Weg richtig ist, zeigt die Akteneinsicht – nicht das Bauchgefühl.

Nach dem Einspruch: was realistisch herauskommt

Der Einspruch ist kein Alles-oder-nichts: Häufige Ergebnisse sind die Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO – keine Verurteilung, kein Register!), die Reduzierung der Tagessätze unter registerrelevante Schwellen, die Korrektur der Tagessatzhöhe oder der Wegfall von Nebenfolgen (Fahrverbot!).

Und: Bis zum Beginn der Hauptverhandlung kann der Einspruch zurückgenommen werden – das fristwahrende Einlegen kostet also nur die Prüfung, nie die schlechtere Position.

Ratenzahlung der Geldstrafe ist übrigens unabhängig davon möglich.

So gehen wir für Sie vor

  • Fristwahrend Einspruch einlegen (sofort, formlos) – Prüfung danach, Rücknahme bleibt möglich.
  • Akteneinsicht nehmen: Beweislage, Tagessatz-Schätzung und Registerfolgen ehrlich bewerten.
  • Ziel wählen: Einstellung, Teileinspruch Tagessatzhöhe, Reduzierung unter 90 – oder begründete Annahme-Empfehlung.
  • Nebenfolgen managen: Fahrverbot, Ratenzahlung, berufsrechtliche Sonderfragen.

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Häufige Fragen

Eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren: Das Gericht erlässt ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Aktenlage, ohne Hauptverhandlung. Ohne Einspruch binnen zwei Wochen wirkt er wie ein rechtskräftiges Urteil – mit Registereintrag.

Bei einer ERSTEN Geldstrafe bis 90 Tagessätze: nein (§ 32 BZRG) – Sie dürfen sich weiter als nicht vorbestraft bezeichnen. Darüber oder bei weiteren Verurteilungen: ja. Im Bundeszentralregister steht er immer; das sehen aber nur Behörden.

Ehrliche Antwort: manchmal nicht – wenn Beweislage und Höhe stimmen, ist Annehmen die günstigste Lösung. Aber oft ist die Tagessatzhöhe falsch geschätzt oder eine Einstellung nach § 153a StPO drin (kein Registereintrag!). Genau das klärt die Prüfung, bevor die Frist es entscheidet.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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