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Überbrückungshilfe III Plus – Rückforderung nach der Schlussabrechnung?

Die Überbrückungshilfe III Plus verlängerte die Förderung für Juli bis Dezember 2021. Mit den Schlussabrechnungen (Paket 2) prüfen die Bewilligungsstellen erneut – Rückforderungen betreffen häufig Restart-Prämie, Eigenkapitalzuschuss und einzelne Fixkosten.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

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Das wichtigste zusammengefasst

Förderzeitraum: Juli bis Dezember 2021.

Antragsvoraussetzung: Corona-bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzmonat 2019.

Leistung: Fixkostenerstattung wie ÜH III; zusätzlich Restart-Prämie/Personalkostenhilfe für Wiedereinstellungen, Eigenkapitalzuschuss (bis September 2021) sowie förderfähige Kosten der 2G-/3G-Zugangskontrollen.

Fixkostenerstattung wie ÜH III (gestaffelt bis 100 Prozent) für Juli bis Dezember 2021.

Restart-Prämie/Personalkostenhilfe: degressiv gestaffelter Zuschlag auf die Personalkostenpauschale für Juli–September 2021.

Eigenkapitalzuschuss nur bis September 2021; förderfähige Kosten der 2G-/3G-Zugangskontrollen ab Herbst 2021.

Die Überbrückungshilfe III Plus begleitete die Wiedereröffnungsphase des zweiten Halbjahrs 2021 – mit der Restart-Prämie als Beschäftigungsanreiz und fortgeführtem Eigenkapitalzuschuss. In der Schlussabrechnung (Paket 2) zeigt sich die Kehrseite: Gerade die Zusatzmodule werden am häufigsten gekürzt, und das Rückfragen-Verfahren des Pakets 2 ist zur Mitwirkungsfalle geworden – die Rechtsprechung sanktioniert unbeantwortete Rückfragen bis zur Totalablehnung. Wer hier Post erhält, muss zweigleisig prüfen: die materiellen Kürzungen und die Wirksamkeit des Verfahrens, das zu ihnen führte.

Typische Rückforderungsgründe

  • Kürzung von Restart-Prämie oder Eigenkapitalzuschuss in der Schlussabrechnung
  • Aberkennung der Coronabedingtheit des Umsatzrückgangs
  • Nichtanerkennung einzelner Fixkosten (u. a. Abgrenzung Instandhaltung/Modernisierung)
  • Verbundene Unternehmen
  • Mitwirkungsversäumnisse bei Rückfragen im Schlussabrechnungsverfahren

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

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Wer ist besonders betroffen?

Die ÜH-III-Plus-Rückforderungen konzentrieren sich auf die Wiedereröffnungsbranchen des zweiten Halbjahrs 2021: Gastronomie und Hotellerie im Hochlauf, Clubs und Diskotheken (die teils erst spät oder gar nicht öffnen durften), Veranstaltungs- und Messewirtschaft im Stop-and-Go des Herbstes sowie Betriebe mit 2G-/3G-Kontrollaufwand. Typisch ist die Kombination: Die Grundförderung wird weitgehend bestätigt, aber Restart-Prämie, Eigenkapitalzuschuss und Kontrollkosten werden gekürzt – Positionen, die sich einzeln gut verteidigen lassen.

So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid

Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. Programmspezifisch kommen hinzu:

  • Restart-Prämie anhand der Lohnunterlagen nachrechnen – prozentuale Fehler multiplizieren sich über die Fördermonate.
  • Rückfragen-Kommunikation des prüfenden Dritten vollständig rekonstruieren: Wirksame Bekanntgabe und Bestimmtheit der Anforderungen sind Voraussetzung jeder Mitwirkungs-Sanktion.
  • Eigenkapitalzuschuss (bis September 2021) monatsscharf verteidigen.

Rechtsprechungslage: Für die Überbrückungshilfe III Plus gelten die ÜH-III-Linien fort; zusätzlich hat die Rechtsprechung Mitwirkungsversäumnisse im Paket-2-Verfahren hart sanktioniert – bis zur Totalablehnung – und die beihilferechtliche Überprüfung der Landesprogramme aufgenommen. Fundstellen in der Urteilssammlung.

Häufige Fehler der Bewilligungsstellen bei diesem Programm

  • Kürzung der Restart-Prämie auf falscher Referenzbasis: Der Personalaufwands-Vergleich wird mit unzutreffenden Ausgangswerten oder ohne die Kurzarbeits-Historie geführt.
  • Streichung der 2G-/3G-Kontrollkosten trotz behördlich angeordneter Zugangskontrollen – der unmittelbare Pandemie-Bezug liegt hier auf der Hand.
  • Totalablehnung wegen angeblicher Mitwirkungsverletzung, ohne dass die Rückfragen nachweisbar und hinreichend bestimmt bekanntgegeben wurden.

Kosten: transparent nach RVG

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Bescheid erhalten – so wehren Sie sich

Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch oder Klage je nach Bundesland). Ein fristgerechter Rechtsbehelf entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt ein knapper Rechtsbehelf; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.

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Häufige Fragen

Der schriftliche Erstkontakt ist kostenlos. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir prüfen die Ausgangslage, fordern bei Bedarf Unterlagen an und teilen Ihnen transparent mit, ob und zu welchen Konditionen eine Vertretung möglich ist. Ein Erstgespräch kann auf Wunsch auch telefonisch oder persönlich vereinbart werden. Dies wäre kostenpflichtig.

Ein Monat ab Bekanntgabe; Widerspruch oder Klage je nach Rechtsbehelfsbelehrung.

Nein – aufschiebende Wirkung nutzen (§ 80 Abs. 1 VwGO).

Formal sind es getrennte Programme mit getrennten Bescheiden und Fristen (Schlussabrechnung Paket 1 vs. 2) – inhaltlich überschneiden sich die Streitpunkte weitgehend. Wir prüfen beide zusammen und nutzen Synergien in der Begründung.

Grundsätzlich wird der Zugang beim prüfenden Dritten zugerechnet. Aber: Die Behörde muss diesen Zugang beweisen, die Anforderungen müssen bestimmt gewesen sein, und bei Versäumnissen des prüfenden Dritten kommen Wiedereinsetzung und Regress in Betracht. Wir prüfen alle drei Ebenen parallel.

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zu Coronahilfen – transparent nach RVG, mit kostenloser Ersteinschätzung vorab.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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