Überbrückungshilfe III Plus – Rückforderung nach der Schlussabrechnung?
Die Überbrückungshilfe III Plus verlängerte die Förderung für Juli bis Dezember 2021. Mit den Schlussabrechnungen (Paket 2) prüfen die Bewilligungsstellen erneut – Rückforderungen betreffen häufig Restart-Prämie, Eigenkapitalzuschuss und einzelne Fixkosten.
Unverbindliche Einschätzung einholen
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung, ob wir Ihnen helfen können.
Das wichtigste zusammengefasst
Förderzeitraum: Juli bis Dezember 2021.
Antragsvoraussetzung: Corona-bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzmonat 2019.
Leistung: Fixkostenerstattung wie ÜH III; zusätzlich Restart-Prämie/Personalkostenhilfe für Wiedereinstellungen, Eigenkapitalzuschuss (bis September 2021) sowie förderfähige Kosten der 2G-/3G-Zugangskontrollen.
Fixkostenerstattung wie ÜH III (gestaffelt bis 100 Prozent) für Juli bis Dezember 2021.
Restart-Prämie/Personalkostenhilfe: degressiv gestaffelter Zuschlag auf die Personalkostenpauschale für Juli–September 2021.
Eigenkapitalzuschuss nur bis September 2021; förderfähige Kosten der 2G-/3G-Zugangskontrollen ab Herbst 2021.
Die Überbrückungshilfe III Plus begleitete die Wiedereröffnungsphase des zweiten Halbjahrs 2021 – mit der Restart-Prämie als Beschäftigungsanreiz und fortgeführtem Eigenkapitalzuschuss. In der Schlussabrechnung (Paket 2) zeigt sich die Kehrseite: Gerade die Zusatzmodule werden am häufigsten gekürzt, und das Rückfragen-Verfahren des Pakets 2 ist zur Mitwirkungsfalle geworden – die Rechtsprechung sanktioniert unbeantwortete Rückfragen bis zur Totalablehnung. Wer hier Post erhält, muss zweigleisig prüfen: die materiellen Kürzungen und die Wirksamkeit des Verfahrens, das zu ihnen führte.
Typische Rückforderungsgründe
- Kürzung von Restart-Prämie oder Eigenkapitalzuschuss in der Schlussabrechnung
- Aberkennung der Coronabedingtheit des Umsatzrückgangs
- Nichtanerkennung einzelner Fixkosten (u. a. Abgrenzung Instandhaltung/Modernisierung)
- Verbundene Unternehmen
- Mitwirkungsversäumnisse bei Rückfragen im Schlussabrechnungsverfahren
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.
Wer ist besonders betroffen?
Die ÜH-III-Plus-Rückforderungen konzentrieren sich auf die Wiedereröffnungsbranchen des zweiten Halbjahrs 2021: Gastronomie und Hotellerie im Hochlauf, Clubs und Diskotheken (die teils erst spät oder gar nicht öffnen durften), Veranstaltungs- und Messewirtschaft im Stop-and-Go des Herbstes sowie Betriebe mit 2G-/3G-Kontrollaufwand. Typisch ist die Kombination: Die Grundförderung wird weitgehend bestätigt, aber Restart-Prämie, Eigenkapitalzuschuss und Kontrollkosten werden gekürzt – Positionen, die sich einzeln gut verteidigen lassen.
So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid
Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. Programmspezifisch kommen hinzu:
- Restart-Prämie anhand der Lohnunterlagen nachrechnen – prozentuale Fehler multiplizieren sich über die Fördermonate.
- Rückfragen-Kommunikation des prüfenden Dritten vollständig rekonstruieren: Wirksame Bekanntgabe und Bestimmtheit der Anforderungen sind Voraussetzung jeder Mitwirkungs-Sanktion.
- Eigenkapitalzuschuss (bis September 2021) monatsscharf verteidigen.
Rechtsprechungslage: Für die Überbrückungshilfe III Plus gelten die ÜH-III-Linien fort; zusätzlich hat die Rechtsprechung Mitwirkungsversäumnisse im Paket-2-Verfahren hart sanktioniert – bis zur Totalablehnung – und die beihilferechtliche Überprüfung der Landesprogramme aufgenommen. Fundstellen in der Urteilssammlung.
Häufige Fehler der Bewilligungsstellen bei diesem Programm
- Kürzung der Restart-Prämie auf falscher Referenzbasis: Der Personalaufwands-Vergleich wird mit unzutreffenden Ausgangswerten oder ohne die Kurzarbeits-Historie geführt.
- Streichung der 2G-/3G-Kontrollkosten trotz behördlich angeordneter Zugangskontrollen – der unmittelbare Pandemie-Bezug liegt hier auf der Hand.
- Totalablehnung wegen angeblicher Mitwirkungsverletzung, ohne dass die Rückfragen nachweisbar und hinreichend bestimmt bekanntgegeben wurden.
Kosten: transparent nach RVG
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.
Bescheid erhalten – so wehren Sie sich
Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch oder Klage je nach Bundesland). Ein fristgerechter Rechtsbehelf entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt ein knapper Rechtsbehelf; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.
Häufige Fragen
Der schriftliche Erstkontakt ist kostenlos. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir prüfen die Ausgangslage, fordern bei Bedarf Unterlagen an und teilen Ihnen transparent mit, ob und zu welchen Konditionen eine Vertretung möglich ist. Ein Erstgespräch kann auf Wunsch auch telefonisch oder persönlich vereinbart werden. Dies wäre kostenpflichtig.
Ein Monat ab Bekanntgabe; Widerspruch oder Klage je nach Rechtsbehelfsbelehrung.
Nein – aufschiebende Wirkung nutzen (§ 80 Abs. 1 VwGO).
Formal sind es getrennte Programme mit getrennten Bescheiden und Fristen (Schlussabrechnung Paket 1 vs. 2) – inhaltlich überschneiden sich die Streitpunkte weitgehend. Wir prüfen beide zusammen und nutzen Synergien in der Begründung.
Grundsätzlich wird der Zugang beim prüfenden Dritten zugerechnet. Aber: Die Behörde muss diesen Zugang beweisen, die Anforderungen müssen bestimmt gewesen sein, und bei Versäumnissen des prüfenden Dritten kommen Wiedereinsetzung und Regress in Betracht. Wir prüfen alle drei Ebenen parallel.
tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zu Coronahilfen – transparent nach RVG, mit kostenloser Ersteinschätzung vorab.
Fälle, die für uns sprechen
Kostenloser Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns noch heute — wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Formular oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Kontaktformular
Oder direkt einen Termin buchen
Alternativen können Sie unter dem folgenden Link einen kostenpflichtigen, aber garantierten Wunschtermin ganz flexibel online buchen.
Jetzt einen Termin buchen
Unsere Standorte
Deutschland digital erreichbar.

Frankfurt

















