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Vertragsrecht

Wohnung vom Bauträger nicht fertig? Ihre Rechte bei Verzug, Mängeln und Bauträger-Krise

Der Einzugstermin ist zum zweiten Mal verschoben, die Miete läuft weiter, die Finanzierung kostet – und der Bauträger vertröstet: Kaum ein Vertrag trifft private Käufer härter als der Bauträgervertrag, wenn er kippt. Zugleich ist er stark reguliert: Beurkundungspflicht, Zahlung nur nach Baufortschritt (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV), werkvertragliche Mängelrechte. Wer seine Hebel kennt, ist dem Bauträger nicht ausgeliefert – hier sind sie.

Christina Bender
Rechtsanwältin
Andreas Klickow
Rechtsanwalt

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Fertigstellungstermin gerissen: Verzug und Verzugsschaden

Steht ein verbindlicher Fertigstellungstermin im Vertrag, gerät der Bauträger mit dessen Ablauf in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB); ohne festen Termin ist eine angemessene Fristsetzung der erste Schritt.

Ab Verzug ist Ihr Schaden ersatzfähig: fortlaufende Miete, Bereitstellungszinsen der Finanzierung, Einlagerungs- und Umzugsmehrkosten – dokumentieren Sie diese Posten ab dem ersten Tag.

Viele Verträge enthalten zudem eine Vertragsstrafe je Verzugswoche; ob sie wirksam ist und ob Sie sie sich bei der Abnahme vorbehalten müssen (§ 341 Abs. 3 BGB), gehört vor die Schlüsselübergabe geprüft.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Käufer von Bauträgerwohnungen bei Verzug, Mängeln oder Bauträger-Insolvenz

Grundlage: Der Bauträgervertrag ist stark reguliert – Beurkundungspflicht, Zahlung nur nach Baufortschritt (MaBV), werkvertragliche Mängelrechte

Verzug bei Fertigstellung: Bei verbindlichem Termin gerät der Bauträger automatisch in Verzug – ersatzfähig sind Miete, Bereitstellungszinsen und Umzugsmehrkosten; oft enthaltene Vertragsstrafen müssen bei der Abnahme vorbehalten werden

Stärkster Hebel: Zahlung darf nur nach tatsächlichem Baufortschritt erfolgen – wer trotz Baustillstand weiterzahlt, gibt sein wichtigstes Druckmittel auf; bei Mängeln kann das Doppelte der Beseitigungskosten zurückbehalten werden

Abnahme als Wendepunkt: Mit ihr beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist und die Beweislast dreht sich – Mängel sollten einzeln dokumentiert und Vertragsstrafen ausdrücklich vorbehalten werden

Bei Krisenzeichen: Schnelles Handeln zählt – Zahlungen stoppen, Grundbuch-Vormerkung prüfen, MaBV-Sicherheiten und Bürgschaften ziehen, in der Insolvenz Ansprüche anmelden

Mietgarantie/Mietpool: Garantiegeber ist oft eine separate, dünn kapitalisierte Gesellschaft – bei Ausfall drohen Leerstandsrisiken; Ansprüche gegen Vertrieb oder Bank sind zu prüfen

Haftung über den Bauträger hinaus: Bei Insolvenz bleiben Ansprüche gegen den Geschäftsführer (Insolvenzverschleppung, MaBV-widrige Ratenvereinnahmung), Bankbürgschaften und ggf. den Notar möglich

Ihr stärkster Hebel: Zahlung nur nach Baufortschritt

Der Bauträger darf Raten nur nach Baufortschritt gemäß MaBV verlangen – wer weiter zahlt, obwohl der Bau stockt oder Raten dem Fortschritt vorauslaufen, gibt seinen wichtigsten Druckhebel aus der Hand.

Bei Mängeln kommt das Leistungsverweigerungsrecht hinzu: Regelmäßig kann das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten von der Schlusszahlung zurückbehalten werden (§ 650m Abs. 2, § 641 Abs. 3 BGB).

Unsere Linie deshalb: keine Rate ohne Prüfung des Bautenstands, keine Schlusszahlung vor mängelfreier Abnahme.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Käufer, Besteller und Geschädigte bei Mängeln, Rücktritt und Schadensersatz – vom Gebrauchtwagenkauf bis zum Handwerkerstreit. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozesskostenrisiko.

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Abnahme des Neubaus: der strategische Moment

Mit der Abnahme dreht sich die Beweislast, Gewährleistungsfristen beginnen (fünf Jahre für das Bauwerk, § 634a BGB) und vorbehaltlose Annahme kostet Rechte.

Zur Abnahme gehören:

  • Begehung mit Protokoll (bei erkennbaren Mängeln mit Sachverständigem),
  • jeder Mangel einzeln dokumentiert,
  • Vertragsstrafen-Vorbehalt erklärt,
  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum getrennt gedacht

– Letzteres wird oft Jahre später über die Eigentümergemeinschaft verfolgt.

Rücktritt und die Bauträger-Krise

Bleibt die Fertigstellung trotz Fristsetzung aus, kommen Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung in Betracht (§§ 323, 280 ff. BGB) – wirtschaftlich die letzte Stufe, denn die Rückabwicklung setzt einen leistungsfähigen Bauträger voraus. Genau deshalb zählt bei Krisenzeichen (Baustillstand, Handwerker berichten von offenen Rechnungen, Ratenforderungen ohne Fortschritt) Geschwindigkeit: Zahlungen sofort stoppen, Vormerkung im Grundbuch prüfen, Fertigstellungssicherheiten und Bürgschaften (MaBV) ziehen, in der Insolvenz Ansprüche anmelden und die Optionen zwischen Eigenfertigstellung und Rückabwicklung rechnen.

Hier verbinden sich Bau-, Insolvenz- und Finanzierungsfragen – und hier begleiten wir mit Rechtsanwälten und Steuerberatern beide Seiten der Rechnung.

Mietgarantie und Mietpool: Wenn die Kapitalanlage-Rechnung kippt

Neubauwohnungen werden Kapitalanlegern häufig mit Mietgarantie oder Mietpool verkauft – die Rendite-Rechnung steht und fällt mit diesem Versprechen.

Die Praxis: Garantiegeber ist oft nicht der Bauträger selbst, sondern eine eigens gegründete Gesellschaft mit dünner Kapitaldecke; fällt sie aus, trägt der Käufer die Leerstands- und Mietausfallrisiken allein. Wir prüfen, wer die Garantie tatsächlich schuldet, wie lange sie trägt, ob Prospekt- und Beratungsangaben zur erzielbaren Miete haltbar waren – und ob bei geplatzter Kalkulation Ansprüche gegen Vermittler, Vertrieb oder finanzierende Bank bestehen. Wurde die Wohnung als überteuerte „Rendite-Immobilie” mit geschönten Zahlen verkauft, überschneidet sich das mit unserem Schwerpunkt Kapitalanlagerecht – sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung und Aufklärungspflichtverletzungen der Bank sind dort tägliche Praxis.

Haftung in der Bauträger-Insolvenz: Wer außer dem Bauträger noch einstehen kann

Die Insolvenz der Bauträger-GmbH ist nicht zwingend das Ende der Ansprüche – sie verschiebt nur die Zielrichtung:

  • ‍Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB) oder wenn Raten entgegen der MaBV vereinnahmt wurden – die MaBV ist Schutzgesetz zugunsten des Erwerbers;
  • ‍Bürgschaften und Sicherheiten nach § 650v BGB/MaBV (Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft der Bank – prüfen, bevor Fristen ablaufen);
  • ‍Notarhaftung, wenn Raten fällig gestellt und gezahlt wurden, obwohl die Fälligkeitsvoraussetzungen (Vormerkung, Freistellungserklärung, Baugenehmigung) nicht vorlagen;
  • und die Freistellungserklärung der Globalgläubiger-Bank (§ 3 MaBV), die Ihr Eigentum von der Grundschuld des Bauträgers freihält – ihr Fehlen ist ein Haftungsfall, ihr Vorhandensein Ihr Rettungsanker.

Welche dieser Schienen trägt, hängt vom Einzelfall ab; wir prüfen sie systematisch in dieser Reihenfolge.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.

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Häufige Fragen

Nur, wenn der Bautenstand die Rate nach dem MaBV-Zahlungsplan trägt. Zahlung ohne Fortschritt schwächt Ihre Position – lassen Sie den Stand prüfen, bevor Sie überweisen.

Nach erfolgloser Fristsetzung grundsätzlich ja (§ 323 BGB) – ob es wirtschaftlich klug ist, hängt von Baufortschritt, Grundbuchlage und Bonität des Bauträgers ab. Das rechnen wir mit Ihnen durch, bevor Sie erklären.

Ab Verzug sind sie als Verzugsschaden ersatzfähig – lückenlos dokumentieren (Mietvertrag, Zahlungen, Bereitstellungszinsen).

Nein, aber jetzt zählt die Reihenfolge: Vormerkung, MaBV-Sicherheiten, Forderungsanmeldung, Fertigstellungsoptionen. Je früher die Weichen gestellt werden, desto mehr bleibt.

Erst klären, wer Garantiegeber ist und ob er noch existiert; dann Ansprüche gegen Garantiegeber, Vertrieb und ggf. Bank prüfen. Parallel die reale Vermietbarkeit sichern – jeder Monat Leerstand ist dokumentierter Schaden.

Möglich, insbesondere bei Insolvenzverschleppung und bei MaBV-widrig vereinnahmten Raten. Das ersetzt die Insolvenzquote nicht immer, ist aber oft der einzige werthaltige Anspruch – Prüfung lohnt fast immer.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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