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Transportrecht

ADSp und Speditionsvertrag: Was Auftraggeber wissen müssen, bevor die Spedition auf ihre Bedingungen zeigt

„Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der ADSp” steht auf fast jeder Speditionsrechnung – aber die ADSp sind AGB der Logistikseite: unverbindlich empfohlen, nur bei wirksamer Einbeziehung anwendbar und in Kernpunkten zulasten der Auftraggeber gestaltet. Wer ihre Mechanik kennt, findet die Lücken – bei der Einbeziehung, bei der AGB-Kontrolle und bei den Haftungsgrenzen.

Christian Schwarz
Rechtsanwalt

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Gelten die ADSp überhaupt? Die Einbeziehungsfrage

Die ADSp sind kein Gesetz, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen – sie gelten nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden (§ 305 BGB; im B2B-Verkehr erleichtert, aber nicht automatisch). Streitfelder der Praxis: der bloße Rechnungsaufdruck nach Vertragsschluss (zu spät!), kollidierende AGB beider Seiten (Ihre Einkaufsbedingungen vs. ADSp – dann gilt der übereinstimmende Rest plus Gesetz), laufende Geschäftsbeziehungen und Rahmenverträge sowie ältere ADSp-Fassungen. Jeder ADSp-Fall beginnt deshalb mit der Einbeziehungsprüfung – fällt sie negativ aus, gilt reines HGB, und manches Verteidigungsargument der Spedition löst sich auf.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Auftraggeber/Verlader, die mit ADSp-Verweisen der Spedition konfrontiert sind

Grundfrage: Die ADSp sind AGB der Logistikseite und gelten nur bei wirksamer Einbeziehung in den Vertrag (§ 305 BGB) – ein bloßer Rechnungsaufdruck nach Vertragsschluss reicht nicht

Einbeziehungsprüfung: Streitfelder sind verspätete Hinweise, kollidierende AGB beider Seiten, laufende Geschäftsbeziehungen und ältere ADSp-Fassungen – fällt die Prüfung negativ aus, gilt reines HGB

Haftungsarchitektur ADSp 2017: Modifiziert gesetzliche Haftung mit eigenen (oft niedrigeren) Höchstbeträgen und Deckelungen je Schadenfall; auch ADSp-Grenzen fallen aber bei qualifiziertem Verschulden, und einzelne Klauseln unterliegen trotz B2B der Inhaltskontrolle (§ 307 BGB)

Rechtliche Einordnung entscheidet: Spediteur vs. Frachtführer bestimmt das Haftungsregime; bei Selbsteintritt oder Fixkostenspedition haftet der Spediteur wie ein Frachtführer verschuldensunabhängig

Beste Verteidigung: Eigene Logistik-Einkaufsbedingungen mit klaren Haftungs-, Versicherungs- und Rangfolge-Klauseln verschieben den Vertragskampf zugunsten des Auftraggebers

Praktisches Vorgehen: Einbeziehung und Fassung der ADSp prüfen, Haftungsgrenzen nachrechnen, kollidierende AGB nutzen, perspektivisch eigenen Rahmenvertrag aufsetzen

Die Haftungsarchitektur der ADSp 2017 – aus Auftraggebersicht

Die ADSp 2017 modifizieren die gesetzliche Haftung an den entscheidenden Stellen: abweichende Haftungshöchstbeträge je Kilogramm sowie Deckelungen je Schadenfall und Schadenereignis, gesonderte (niedrigere) Grenzen für den Speditionsbereich und die verfügte Lagerung. Wichtig: Auch ADSp-Grenzen fallen bei qualifiziertem Verschulden – die Durchbrechungs-Rechtsprechung gilt hier genauso. Und: Klauseln, die wesentliche Rechte unangemessen benachteiligen, unterliegen trotz B2B der Inhaltskontrolle (§ 307 BGB); einzelne ADSp-Regelungen sind entsprechend umstritten. Für Verlader heißt das: ADSp-Verweise nie als gegeben hinnehmen – Grenze für Grenze prüfen.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.

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Speditions-, Fracht- oder Logistikvertrag? Die Einordnung entscheidet

Der Spediteur besorgt die Versendung (§ 453 HGB), der Frachtführer befördert (§ 407 HGB) – klingt akademisch, entscheidet aber über das Haftungsregime: Bei Selbsteintritt, Fixkostenspedition und Sammelladung haftet der Spediteur wie ein Frachtführer (§§ 458–460 HGB), also verschuldensunabhängig. Moderne Logistikverträge (Lagerung + Kommissionierung + Transport + Mehrwertdienste) sind typengemischt; welche Haftung für welchen Schaden gilt, hängt von der Zuordnung der verletzten Pflicht ab. Wir ordnen zuerst ein – und argumentieren dann in das für Sie günstigste Regime.

Vertragsgestaltung: Ihre Einkaufsbedingungen Logistik

Die beste Verteidigung ist der eigene Vertrag: Wer regelmäßig versendet, sollte der Spedition nicht deren Spielfeld überlassen. Wir gestalten und verhandeln aus Auftraggebersicht: eigene Logistik-Einkaufsbedingungen (Haftung, Versicherungspflichten der Spedition mit Nachweis, Temperatur- und Sicherungsvorgaben, Palettentausch-Regelung, Standgeld-Deckelung, Abtretungs- und Aufrechnungsklauseln), Rahmenverträge mit Service-Levels und dokumentierten Schnittstellen sowie klare Rangfolge-Klauseln gegen den AGB-Konflikt. Einmal sauber aufgesetzt, gewinnen Sie jeden künftigen Schadenfall schon bei Vertragsschluss ein Stück weit vor.

So gehen wir für Sie vor

  • Einbeziehung und Fassung der ADSp prüfen – der halbe Streit endet oft schon hier.
  • Haftungsgrenzen konkret nachrechnen (kg-Grenzen, Schadenfall-/Ereignisdeckel) und gegen die Durchbrechungs-Rechtsprechung stellen.
  • Kollidierende AGB nutzen: Ihre Einkaufsbedingungen neutralisieren die ADSp häufig in den kritischen Punkten.
  • Perspektivisch: Rahmenvertrag/Einkaufsbedingungen Logistik aufsetzen, damit die nächste Auseinandersetzung auf Ihrem Spielfeld stattfindet.

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Häufige Fragen

In laufenden Geschäftsbeziehungen kann wiederholter Hinweis genügen, der erstmalige Aufdruck NACH Vertragsschluss regelmäßig nicht. Es kommt auf Angebot, Auftragsbestätigung und Historie an – genau das prüfen wir zuerst.

Beim AGB-Konflikt gilt: Übereinstimmendes bleibt, Widersprechendes fällt weg, die Lücke füllt das Gesetz. Für Sie oft günstig, denn das HGB kennt manche ADSp-Beschränkung nicht – die Analyse lohnt in jedem Einzelfall.

Nicht ungeprüft: Speditionsmuster verankern regelmäßig ADSp, kurze Ausschlussfristen und weitgehende Haftungsfreistellungen. Wir verhandeln die kritischen Klauseln – die Erfahrung zeigt: Wer begründet fordert, bekommt substanzielle Zugeständnisse.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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