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Erbrecht & Steuerrecht

Unternehmensnachfolge: Das gefährlichste Testament ist das, das den Gesellschaftsvertrag nicht kennt

Beim Unternehmer entscheidet der Erbfall nicht nur über Vermögen, sondern über Arbeitsplätze und das Lebenswerk – gemessen an drei Regelwerken gleichzeitig: Testament, Gesellschaftsvertrag (dessen Nachfolgeklauseln vorgehen können) und Erbschaftsteuerrecht mit seinen Verschonungsregeln. Die häufigste Katastrophe ist der Widerspruch zwischen den dreien; unsere Antwort ist deshalb strukturell: tes legal und tes tax planen die Nachfolge als ein Projekt im Gleichlauf.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Gleichlauf-Prüfung: Testament vs. Gesellschaftsvertrag

Erster Arbeitsschritt jeder Unternehmernachfolge: Satzung lesen. GmbH-Anteile sind vererblich, aber Einziehungs- und Abtretungsklauseln für den Erbfall können die testamentarische Planung aushebeln – der eingesetzte Nachfolger erhält dann statt der Anteile eine (oft buchwertige, oft zu niedrige) Abfindung. Bei Personengesellschaften entscheiden einfache, qualifizierte oder Eintrittsklauseln, WER überhaupt nachrücken kann. Unsere Gleichlauf-Prüfung stellt Testament, Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und Ehevertrag (Güterstand! Zugewinn als stiller Nachfolge-Störer) nebeneinander – und beseitigt die Widersprüche, solange alle Beteiligten noch am Tisch sitzen. Brücken: → /unternehmensrecht/gesellschafterstreit/ (was passiert, wenn nicht) · → /unternehmensrecht/geschaeftsfuehrer/.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln wollen – höchste Mandatswerte des Clusters

Grundproblem: Der Erbfall wird an drei Regelwerken gleichzeitig gemessen – Testament, Gesellschaftsvertrag und Erbschaftsteuerrecht; Widersprüche zwischen diesen sind die häufigste Katastrophe

Notfallkoffer: Vor jeder Gestaltung sollten Vollmachten, Vertretungsregeln und Zugänge geregelt sein, damit ein plötzlicher Ausfall die Firma nicht binnen Tagen lahmlegt

Gleichlauf-Prüfung: Satzungsklauseln (Einziehung, Abtretung) können die testamentarische Planung aushebeln – Testament, Gesellschaftsvertrag und Ehevertrag müssen aufeinander abgestimmt werden

Pflichtteils-Liquiditätsrisiko: Firmenvermögen zählt voll in die Pflichtteilsbemessung – ein enterbtes Kind kann eine sofort fällige Forderung auslösen, die die Firma illiquide macht; Lösungen sind Pflichtteilsverzichte, lebzeitige Übertragungen und Ausgleichsvermögen

Steuer-Verschonung (§§ 13a/b ErbStG): Betriebsvermögen kann bis zu 100% begünstigt sein, aber nur bei Einhaltung von Behaltensfristen, Lohnsummenregelungen und Verwaltungsvermögen-Grenzen – muss vor der zivilrechtlichen Gestaltung durchgerechnet werden

Ablauf: Fünf Stufen von Bestandsaufnahme über Zielbild und Struktur bis zu Dokumenten und laufender Pflege/Fristen-Monitoring

Das Pflichtteils-Liquiditätsrisiko: die stille Bombe im Unternehmervermögen

Die Rechnung, die Unternehmer selten machen: Firmenvermögen zählt VOLL in die Pflichtteilsbemessung – wer die Firma dem Sohn vererbt und die Tochter enterbt, hinterlässt dem Sohn eine sofort fällige Geldforderung in Höhe von Anteilswert-Bruchteilen, die keine GmbH aus der Portokasse zahlt.

Die Werkzeuge dagegen: notarielle PFLICHTTEILSVERZICHTE gegen geregelte Abfindung (das wichtigste Dokument der Unternehmernachfolge), lebzeitige Übertragungen mit Anrechnung und Fristen-Nutzung (→ Pflichtteilergänzung – Achtung Nießbrauchsvorbehalt-Falle!), Ausgleichsvermögen für weichende Erben (Lebensversicherungen, Immobilien), Bewertungs- und Stundungsstrategien für den Ernstfall (§ 2331a). Wer Pflichtteile plant statt verdrängt, vererbt eine Firma – wer nicht, einen Liquidationsgrund.

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tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.

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Die Steuer-Verschonung: §§ 13a/b ErbStG richtig nutzen – und nicht verlieren

Betriebsvermögen ist erbschaftsteuerlich massiv begünstigt – Regelverschonung 85 %, Optionsverschonung bis 100 % – aber die Begünstigung ist ein Pflichtenheft: Behaltensfristen (5/7 Jahre), Lohnsummenregelungen, die Giftliste des VERWALTUNGSVERMÖGENS (Wertpapiere, vermietete Immobilien, Finanzmittel über Quoten), Nachversteuerungs-Fallen bei Entnahmen und Umstrukturierungen. Diese Architektur ist tes-tax-Terrain und wird bei uns VOR der zivilrechtlichen Gestaltung gerechnet: Welche Übertragungsform (Erbfall, Schenkung, gestaffelt), welche Struktur (Holding? → Bestandsseite verlinken), welcher Zeitpunkt minimiert die Last, ohne die Verschonung zu riskieren? Erbschaftsteuer-Erklärung und laufende Überwachung der Fristen inklusive → tes-tax

Der Fahrplan: von der Bestandsaufnahme zur übergebenen Firma

Unser Nachfolge-Projekt in fünf Stufen:

(1) Bestandsaufnahme – Gesellschaftsverträge, Testamente, Ehe-/Erbverträge, Vermögensstruktur, Familienlage;

(2) Zielbild – Nachfolger, Versorgung des Übergebers (Nießbrauch, Rente, Beirat), Gerechtigkeit für Weichende;

(3) Struktur – Übertragungswege mit den zwei Rechnungen (zivilrechtlich/steuerlich) je Variante;

(4) Dokumente – Unternehmertestament, angepasste Satzung, Pflichtteilsverzichte, Vollmachten, ggf. Erbvertrag als Bindungsinstrument;

(5) Pflege – Review-Rhythmus, Fristen-Monitoring der Verschonung, Anpassung bei Gesetzesänderungen.

Zeithorizont: Gute Nachfolgen brauchen Jahre der Umsetzung (Zehnjahres-Fristen!) – der beste Starttermin war vor fünf Jahren, der zweitbeste ist dieses Quartal Abgerechnet wird nach transparentem Stundenhonorar mit Aufwandsrahmen vorab – Einstieg über die Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €).

Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten

Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.

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Häufige Fragen

Konstruktionen gibt es (Testamentsvollstreckung, Stiftung, Beirat, Stimmrechtsbündelung) – aber keine ersetzt die Grundentscheidung, WER führt. Wir bauen Strukturen, die Streit überleben; die Führungsfrage nehmen sie Ihnen nicht ab, sie machen sie nur überlebbar.

Mit Vorlauf: Pflichtteilsverzichte gegen geregelte Pakete, Ausgleich über Versicherungen und Privatvermögen, gestaffelte lebzeitige Übertragung. Ohne Vorlauf bleibt nur Stundung und Verhandlung im Erbfall – möglich, aber der teurere Weg.

Gerade dort: Kleine Gesellschaften haben keine Konzernstäbe, die Fehler abfedern – ein geplatzter Verschonungsabschlag oder ein Pflichtteils-Schock trifft sie existenziell. Der Planungsaufwand skaliert übrigens kaum: Die Denkarbeit ist dieselbe, nur die Nullen ändern sich.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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