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Dezemberhilfe – Rückforderung erhalten? Jetzt Bescheid prüfen

Die Dezemberhilfe setzte die außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Schließungen im Dezember 2020 fort. Wie bei der Novemberhilfe führen Schlussabrechnung und Nachprüfung – insbesondere der Vorwurf der Überkompensation – vielfach zu Rückforderungsbescheiden.

Julian Tietze
Rechtsanwalt
Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin
Christopher Schmidt-Knatz
Rechtsanwalt

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Das wichtigste zusammengefasst

Förderzeitraum: Dezember 2020 (fortgesetzter Lockdown).

Berechtigte: Direkt und indirekt von Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen – analog zur Novemberhilfe.

Leistung: Zuschuss von grundsätzlich 75 % des Vergleichsumsatzes (i. d. R. Dezember 2019), anteilig für die Schließungstage.

Zuschusshöhe: 75 Prozent des Vergleichsumsatzes (i. d. R. Dezember 2019), tagesanteilig für die Schließungstage des Dezember-Lockdowns.

Anrechnungsregeln gegenüber Überbrückungshilfe II/III und Kurzarbeitergeld für denselben Zeitraum.

Erweiterte Programmvarianten für höhere Fördervolumina mit eigenen beihilferechtlichen Grundlagen.

Die Dezemberhilfe verlängerte den Umsatzersatz in den zweiten Schließungsmonat – mit identischer Mechanik und identischen Konstruktionsschwächen wie die Novemberhilfe. Für Betroffene bedeutet das doppelte Betroffenheit: Wer für beide Monate Umsatzersatz erhielt, sieht sich heute regelmäßig zwei parallelen Rückforderungsbescheiden gegenüber, deren Berechnungen wechselseitig zusammenhängen. Die gute Nachricht: Auch die Verteidigungslinien sind identisch – eine koordinierte Führung beider Verfahren spart Aufwand und erhöht die Konsistenz der Argumentation.

Typische Rückforderungsgründe

  • Überkompensation durch Anrechnung tatsächlicher Umsätze (z. B. Außer-Haus-Verkauf) oder anderer Hilfen
  • Geänderter Vergleichsumsatz oder Betroffenheitsstatus in der Schlussabrechnung
  • Verbundene Unternehmen und kumulierte Betrachtung
  • Fehlende Schlussabrechnung – vollständige Rückforderung droht

Wer ist besonders betroffen?

Die Dezemberhilfe-Rückforderungen treffen dieselben Branchen wie die Novemberhilfe – Gastronomie, Hotellerie, indirekt betroffene Zulieferer und Dienstleister –, verschärft um das ausgefallene Weihnachtsgeschäft: Weihnachtsmarktbeschicker, Caterer, Eventbetriebe und Einzelhändler mit Dezember-Schwerpunkt hatten besonders hohe Vergleichsumsätze aus Dezember 2019 und damit besonders hohe Hilfen – die heute besonders hohe Rückforderungen nach sich ziehen, wenn die Behörden Überkompensation errechnen.

So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid

Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. Programmspezifisch kommen hinzu:

  • Überkompensations-Berechnung anhand der Akte nachrechnen (Vergleichsumsatz Dezember 2019, angerechnete Umsätze und Leistungen).
  • Schließungstage exakt abgleichen – die Hilfe wurde tagesanteilig gewährt, Rundungs- und Zuordnungsfehler wirken unmittelbar auf die Rückforderungshöhe.
  • Anrechnungskonflikte mit der Überbrückungshilfe II identifizieren und die günstigere Zuordnung verteidigen.

Rechtsprechungslage: Für die Dezemberhilfe gelten die Novemberhilfe-Linien entsprechend – die Überkompensations- und Anrechnungsfragen sind identisch und ebenso wenig abschließend geklärt. Fundstellen in der Urteilssammlung.

Häufige Fehler der Bewilligungsstellen bei diesem Programm

  • Fehler in der tagesanteiligen Berechnung: Schließungstage, Feiertage und der Jahreswechsel werden falsch zugeordnet und verschieben die Fördergrundlage.
  • Doppelte Anrechnung derselben Leistungen (ÜH II, Kurzarbeitergeld) in November- und Dezemberhilfe-Bescheid.
  • Übertragung der Novemberhilfe-Berechnung auf den Dezember ohne eigenständige Prüfung des Dezember-Sachverhalts – Textbaustein-Bescheide ohne Einzelfallwürdigung.

Kosten: transparent nach RVG

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Bescheid erhalten – so wehren Sie sich

Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch oder Klage je nach Bundesland). Ein fristgerechter Rechtsbehelf entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt ein knapper Rechtsbehelf; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.

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Häufige Fragen

Die Bewilligung war vorläufig. Nachträgliche Anrechnungen und geänderte Berechnungen führen zu Rückforderungen – deren Grundlagen sind überprüfbar, die Rechtsprechung ist im Fluss.

Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids; Rechtsbehelfsbelehrung beachten.

Nein – Widerspruch bzw. Klage entfalten aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO).

Es sind getrennte Bescheide mit getrennten Fristen – aber die Argumentation ist weitgehend identisch. Wir führen beide Verfahren koordiniert, was Aufwand und Kosten reduziert.

Nein. Jeder Bescheid hat sein eigenes Schicksal: Der Dezember-Bescheid kann fristgerecht und mit voller aufschiebender Wirkung angegriffen werden. Für den bestandskräftigen November-Bescheid prüfen wir parallel Bekanntgabe, Wiedereinsetzung und Billigkeitsinstrumente.

tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zu Coronahilfen – transparent nach RVG, mit kostenloser Ersteinschätzung vorab.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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