Dezemberhilfe – Rückforderung erhalten? Jetzt Bescheid prüfen
Die Dezemberhilfe setzte die außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Schließungen im Dezember 2020 fort. Wie bei der Novemberhilfe führen Schlussabrechnung und Nachprüfung – insbesondere der Vorwurf der Überkompensation – vielfach zu Rückforderungsbescheiden.
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Das wichtigste zusammengefasst
Förderzeitraum: Dezember 2020 (fortgesetzter Lockdown).
Berechtigte: Direkt und indirekt von Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen – analog zur Novemberhilfe.
Leistung: Zuschuss von grundsätzlich 75 % des Vergleichsumsatzes (i. d. R. Dezember 2019), anteilig für die Schließungstage.
Zuschusshöhe: 75 Prozent des Vergleichsumsatzes (i. d. R. Dezember 2019), tagesanteilig für die Schließungstage des Dezember-Lockdowns.
Anrechnungsregeln gegenüber Überbrückungshilfe II/III und Kurzarbeitergeld für denselben Zeitraum.
Erweiterte Programmvarianten für höhere Fördervolumina mit eigenen beihilferechtlichen Grundlagen.
Die Dezemberhilfe verlängerte den Umsatzersatz in den zweiten Schließungsmonat – mit identischer Mechanik und identischen Konstruktionsschwächen wie die Novemberhilfe. Für Betroffene bedeutet das doppelte Betroffenheit: Wer für beide Monate Umsatzersatz erhielt, sieht sich heute regelmäßig zwei parallelen Rückforderungsbescheiden gegenüber, deren Berechnungen wechselseitig zusammenhängen. Die gute Nachricht: Auch die Verteidigungslinien sind identisch – eine koordinierte Führung beider Verfahren spart Aufwand und erhöht die Konsistenz der Argumentation.
Typische Rückforderungsgründe
- Überkompensation durch Anrechnung tatsächlicher Umsätze (z. B. Außer-Haus-Verkauf) oder anderer Hilfen
- Geänderter Vergleichsumsatz oder Betroffenheitsstatus in der Schlussabrechnung
- Verbundene Unternehmen und kumulierte Betrachtung
- Fehlende Schlussabrechnung – vollständige Rückforderung droht
Wer ist besonders betroffen?
Die Dezemberhilfe-Rückforderungen treffen dieselben Branchen wie die Novemberhilfe – Gastronomie, Hotellerie, indirekt betroffene Zulieferer und Dienstleister –, verschärft um das ausgefallene Weihnachtsgeschäft: Weihnachtsmarktbeschicker, Caterer, Eventbetriebe und Einzelhändler mit Dezember-Schwerpunkt hatten besonders hohe Vergleichsumsätze aus Dezember 2019 und damit besonders hohe Hilfen – die heute besonders hohe Rückforderungen nach sich ziehen, wenn die Behörden Überkompensation errechnen.
So prüfen und verteidigen wir Ihren Bescheid
Jede Rückforderung ist ein Bündel überprüfbarer Einzelentscheidungen. Unsere Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: (1) Wirksamkeit und Bekanntgabe des Bescheids, (2) Fristlage und statthafter Rechtsbehelf, (3) Reichweite des Bewilligungsvorbehalts, (4) Nachrechnung der behördlichen Berechnung anhand der vollständigen Verwaltungsakte, (5) Ermessens- und Vertrauensschutzfehler. Programmspezifisch kommen hinzu:
- Überkompensations-Berechnung anhand der Akte nachrechnen (Vergleichsumsatz Dezember 2019, angerechnete Umsätze und Leistungen).
- Schließungstage exakt abgleichen – die Hilfe wurde tagesanteilig gewährt, Rundungs- und Zuordnungsfehler wirken unmittelbar auf die Rückforderungshöhe.
- Anrechnungskonflikte mit der Überbrückungshilfe II identifizieren und die günstigere Zuordnung verteidigen.
Rechtsprechungslage: Für die Dezemberhilfe gelten die Novemberhilfe-Linien entsprechend – die Überkompensations- und Anrechnungsfragen sind identisch und ebenso wenig abschließend geklärt. Fundstellen in der Urteilssammlung.
Häufige Fehler der Bewilligungsstellen bei diesem Programm
- Fehler in der tagesanteiligen Berechnung: Schließungstage, Feiertage und der Jahreswechsel werden falsch zugeordnet und verschieben die Fördergrundlage.
- Doppelte Anrechnung derselben Leistungen (ÜH II, Kurzarbeitergeld) in November- und Dezemberhilfe-Bescheid.
- Übertragung der Novemberhilfe-Berechnung auf den Dezember ohne eigenständige Prüfung des Dezember-Sachverhalts – Textbaustein-Bescheide ohne Einzelfallwürdigung.
Kosten: transparent nach RVG
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (regelmäßig der Rückforderungshöhe). Vor der Mandatierung erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Gebühren und Ihr Prozesskostenrisiko; im Erfolgsfall erstattet die Behörde in der Regel die notwendigen Kosten. Bei Mandatierung stellen wir zudem eine kostenfreie Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.
Bescheid erhalten – so wehren Sie sich
Es gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruch oder Klage je nach Bundesland). Ein fristgerechter Rechtsbehelf entfaltet aufschiebende Wirkung: keine Zahlung, keine Vollstreckung während des Verfahrens. Zur Fristwahrung genügt ein knapper Rechtsbehelf; die Begründung folgt nach Akteneinsicht. Ausführlich: „Rückforderungsbescheid erhalten – was tun?“.
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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen, Solo-Selbstständige und Steuerberater in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Corona Soforthilfe – von der Fristsicherung über die Akteneinsicht bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abrechnung transparent nach RVG; vorab erhalten Sie Gebührenschätzung und Prozesskostenrisiko.
Häufige Fragen
Die Bewilligung war vorläufig. Nachträgliche Anrechnungen und geänderte Berechnungen führen zu Rückforderungen – deren Grundlagen sind überprüfbar, die Rechtsprechung ist im Fluss.
Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids; Rechtsbehelfsbelehrung beachten.
Nein – Widerspruch bzw. Klage entfalten aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO).
Es sind getrennte Bescheide mit getrennten Fristen – aber die Argumentation ist weitgehend identisch. Wir führen beide Verfahren koordiniert, was Aufwand und Kosten reduziert.
Nein. Jeder Bescheid hat sein eigenes Schicksal: Der Dezember-Bescheid kann fristgerecht und mit voller aufschiebender Wirkung angegriffen werden. Für den bestandskräftigen November-Bescheid prüfen wir parallel Bekanntgabe, Wiedereinsetzung und Billigkeitsinstrumente.
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