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Verwaltungsrecht

Fachkräfteeinwanderung: Die FEG-Wege nach Deutschland – und wie man den richtigen wählt

Das Fachkräfteeinwanderungsrecht ist großzügiger geworden – und unübersichtlicher: Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischem Abschluss, Blaue Karte, Erfahrungssäule, Anerkennungspartnerschaft, Chancenkarte zur Jobsuche – wer den falschen Weg wählt, verliert Monate in einem Verfahren, das für sein Profil nie gedacht war. Diese Seite ordnet die Wege – wir begleiten das Verfahren von der Titel-Strategie bis zur Erteilung, für Fachkräfte und Arbeitgeber, die nicht warten können.

Lorin Nimonaj
Rechtsanwältin

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Die drei Hauptwege – welcher passt zu welchem Profil

(1) FACHKRAFT MIT BERUFSAUSBILDUNG (§ 18a AufenthG): anerkannte oder gleichwertige Ausbildung plus Arbeitsvertrag – der Weg für Pflege, Handwerk, Technik; Kern ist die Gleichwertigkeitsprüfung.

(2) FACHKRAFT MIT AKADEMISCHEM ABSCHLUSS (§ 18b): Hochschulabschluss (anabin-Check!) plus qualifizierte Beschäftigung – ab bestimmten Gehältern besser gleich als Blaue Karte.

(3) DIE ERFAHRUNGSSÄULE: Berufserfahrene mit mindestens zweijähriger Erfahrung und im Herkunftsland anerkanntem Abschluss können OHNE deutsche Anerkennung kommen – Gehaltsschwelle beachten (2026: 45.630 € brutto/Jahr; entfällt bei tarifgebundener Beschäftigung)  – der unterschätzte Turbo für IT, Industrie und Dienstleistung.

Dazu Sonderwege: IT-Spezialisten ohne Abschluss, Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG – arbeiten WÄHREND der Anerkennung läuft ), Studium/Ausbildung als Einstieg.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Fachkräfte aus dem Ausland sowie Arbeitgeber, die den passenden Einwanderungsweg wählen müssen

Grundproblem: Das Fachkräfteeinwanderungsrecht bietet viele Wege – wer den falschen wählt, verliert Monate in einem für sein Profil ungeeigneten Verfahren

Drei Hauptwege: Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a, für Pflege/Handwerk/Technik), Fachkraft mit akademischem Abschluss (§ 18b, ab bestimmten Gehältern besser Blaue Karte), sowie die Erfahrungssäule (mind. zwei Jahre Berufserfahrung, ohne deutsche Anerkennung möglich, mit Gehaltsschwelle) – zusätzlich Sonderwege wie IT-Spezialisten ohne Abschluss und Anerkennungspartnerschaft

Die Anerkennung als Nadelöhr: Welcher Nachweisweg (anabin, ZAB, Anerkennungsbehörde) zählt, hängt von Abschluss, Zielberuf und Arbeitsort ab; bei reglementierten Berufen wie Medizin oder Pflege ist das förmliche Verfahren zwingend – Defizitbescheide sind aber rechtlich überprüfbar

Verfahrensablauf: Standardweg über das nationale Visum bei der Auslandsvertretung, beschleunigt durch das Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG); häufigste Stolpersteine sind widersprüchliche Gehaltsangaben, fehlende Berufserlaubnisse und Botschaftstermin-Stau

Nach der Einreise: Familiennachzug ist für Fachkräfte privilegiert, aber unterlagenintensiv; viele Titel binden an Arbeitgeber oder Tätigkeit; Niederlassungserlaubnis ist für Fachkräfte oft schon nach drei Jahren möglich

Wichtiges Druckmittel: Bei behördlicher Untätigkeit ist nach drei Monaten die Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) statthaft

Die Anerkennung: das eigentliche Nadelöhr

anabin, ZAB oder Anerkennungsbehörde? Welcher Nachweis zählt, hängt von Abschluss, Zielberuf und Arbeitsort ab. Bei reglementierten Berufen wie Medizin oder Pflege führt am förmlichen Anerkennungsverfahren kein Weg vorbei – und stellt die Stelle wesentliche Unterschiede fest, folgen Defizitbescheid, Prüfungen oder Qualifizierungsmaßnahmen, mit unmittelbaren Folgen für den passenden Visumweg.

Unser Beitrag beginnt deshalb vor dem ersten Antrag: klären, welcher Anerkennungsweg trägt, Zuständigkeiten festmachen, Unterlagen vollständig und formgerecht aufbereiten – Anerkennungs- und Visumverfahren von Anfang an aufeinander abgestimmt.

Und wenn eine Entscheidung fehlerhaft ist: Defizitbescheide sind rechtlich überprüfbar – und Ausgleichsmaßnahmen gestaltbar.  

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Unternehmen und Privatpersonen im Verwaltungsrecht – von Gewerbeuntersagung über Business Immigration bis Studienplatzklage. Vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Fristen, Chancen und Kostenrisiko.

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Das Verfahren: Botschaft, Vorabzustimmung, Ausländerbehörde

Der Standardweg läuft über das nationale Visum bei der Auslandsvertretung – die Überholspur ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG): Der Arbeitgeber zündet es bei der Ausländerbehörde, die Anerkennung und Arbeitsagentur auf Frist koordiniert und mit ihrer Vorabzustimmung den Botschaftstermin beschleunigt.

Nach Einreise: Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde, Fiktionsbescheinigung als Brücke, später Verlängerung und Niederlassungserlaubnis – für Fachkräfte schon nach drei Jahren (§ 18c AufenthG), mit Blauer Karte noch früher.

Die typischen Stolpersteine – widersprüchliche Gehaltsangaben, fehlende Berufserlaubnisse, Terminstau der Botschaften – räumen wir vorab weg: Eine vollständige, widerspruchsfreie Akte ist der einzige echte Beschleuniger, den Antragsteller selbst kontrollieren. 

Familie, Wechsel, Absicherung: nach der Einreise geht es weiter

Der Titel ist erteilt – jetzt beginnt die Feinarbeit: Familiennachzug (für Fachkräfte privilegiert – bis hin zum Eltern- und Schwiegerelternnachzug –, aber unterlagenintensiv), Arbeitgeberwechsel und die Frage, ob der Titel mitkommt, Nebenbestimmungen lesen (viele Titel binden an Arbeitgeber oder Tätigkeit!), Wege zur Niederlassungserlaubnis und – als Fernziel – zur Einbürgerung.

Und wenn die Behörde nicht arbeitet: Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist die Untätigkeitsklage statthaft (§ 75 VwGO) – ein Werkzeug, das aus Warteschleifen Verfahren macht. 

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Häufige Fragen

Nein: Fehlende Listung heißt nur, dass eine Einzelfallbewertung (ZAB) nötig ist – und die Erfahrungssäule kommt teils ganz ohne deutsche Anerkennung aus. Welcher Weg trägt, klärt die Vorprüfung.

Je nach Weg unterschiedlich: Viele Erwerbstitel verlangen für die Einreise keine Sprachzertifikate – oft genügt die Arbeitssprache im Job. Reglementierte Berufe wie die Pflege verlangen sie dagegen zwingend. Spätestens beim Daueraufenthalt schlägt die Stunde der Wahrheit: Für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung sind Sprachnachweise Pflicht. Fazit: Sprachstrategie gehört von Tag 1 an in die Titel-Strategie.

Können Sie – viele glatte Fälle laufen auch so. Anwaltlich lohnt es, wenn Zeit Geld kostet (Arbeitgeber wartet), die Anerkennung hakt oder schon eine Ablehnung im Raum steht: Dann entscheidet Verfahrenskunde über Monate.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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