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Erbrecht & Steuerrecht

Erbengemeinschaft auflösen: Die Zwangsgemeinschaft, die niemand wollte – und die vier Wege hinaus

Die Erbengemeinschaft ist die einzige Gesellschaft ohne Vertrag und Wahl, deren Konstruktionsfehler eingebaut ist: Über Wesentliches wie den Hausverkauf entscheidet Einstimmigkeit, sodass der Langsamste oder Unwilligste blockiert. Die gute Nachricht: Der Auseinandersetzungsanspruch besteht jederzeit, und zwischen gütlicher Einigung und Teilungsversteigerung liegt ein Werkzeugkasten, den wir für Sie nutzen – ob Sie raus wollen oder die Immobilie halten möchten.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Erst die Machtverhältnisse verstehen: Was Sie allein können – und was nicht

Die Spielregeln der Gemeinschaft: Verwaltungsmaßnahmen laufen ordnungsgemäß mit Stimmenmehrheit (nach Erbquoten!), Verfügungen über Nachlassgegenstände – der Hausverkauf – brauchen ALLE (§§ 2038, 2040). Aber jeder Miterbe hat Solo-Rechte, die Druck erzeugen: den jederzeitigen Auseinandersetzungsanspruch (§ 2042), die Verwertung seines ANTEILS (verkäuflich, auch an Dritte – Vorkaufsrecht der Miterben beachten (§ 2034 BGB)), Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche gegen den verwaltenden Miterben, Nutzungsentschädigung vom mietfrei wohnenden Geschwister (ab Verlangen einer Neuregelung der Verwaltung, § 745 Abs. 2 BGB). Wer seine Rechte kennt, verhandelt anders – die meisten Blockaden leben von der Unkenntnis der Blockierten.

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Miterben, die aus einer blockierten Erbengemeinschaft heraus wollen – meist wegen Streit ums Elternhaus

Grundproblem: Über Wesentliches (Hausverkauf) entscheidet Einstimmigkeit – ein Einzelner kann alles blockieren

Kostenfaktor Warten: Laufende Kosten, verfallende Bausubstanz, drohende Fristen (u.a. 3-Monats-Anzeigepflicht ans Finanzamt) machen Stillstand teuer

Machtverhältnisse: Verwaltung läuft mit Mehrheit, Verkauf braucht Einstimmigkeit – aber jeder Miterbe hat Solo-Rechte (Auseinandersetzungsanspruch, Anteilsverkauf, Auskunftsansprüche, Nutzungsentschädigung bei mietfreiem Wohnen)

Vier Wege aus der Gemeinschaft:

  • Auseinandersetzungsvereinbarung: Verkauf/Teilung oder Übernahme durch einen Miterben (Königsweg)
  • Abschichtung: Einzelne scheiden gegen Abfindung aus
  • Anteilsverkauf: Erbteil verkaufen, ggf. mit Abschlag aber sofortiger Liquidität
  • Teilungsversteigerung: Ultima Ratio, von jedem beantragbar – wirkt vor allem als Druckmittel für Verhandlungen

Immobilie im Zentrum: Klärung von Wert, Nutzung bis zur Lösung und Übernahme-Modalitäten (inkl. Grunderwerbsteuer-Befreiung unter Miterben)

Sonderlagen: Unauffindbare Miterben, Minderjährige, Streit über die Erbfolge selbst, ungeklärte Kontobewegungen vor dem Erbfall

Die vier Wege hinaus – vom leisesten zum lautesten

(1) AUSEINANDERSETZUNGSVEREINBARUNG: der Königsweg – Verkauf und Teilung, oder einer übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus (Finanzierung, Wertfindung per gemeinsamem Gutachten, notarielle Umsetzung).

(2) ABSCHICHTUNG: Einzelne scheiden gegen Abfindung aus, die Gemeinschaft schrumpft auf die Handlungsfähigen – formärmer als gedacht.

(3) ANTEILSVERKAUF: Ihr Erbteil ist verkäuflich – an Miterben oder professionelle Aufkäufer; Letzteres mit Abschlag, aber sofortiger Liquidität, und allein die Option verändert Verhandlungen.

(4) TEILUNGSVERSTEIGERUNG: die Ultima Ratio für die Immobilie – jeder Miterbe kann sie beantragen, niemand kann sie dauerhaft verhindern (Einstellungsanträge, §§ 180 Abs. 2, 3 ZVG); sie erlöst oft unter Marktwert und ist deshalb vor allem eins: das glaubwürdige Druckmittel, das Verweigerer an den Tisch bringt.

Unsere Praxis: Weg 4 androhen können, um Weg 1 zu bekommen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

tes rechtsanwälte steuerberater berät bundesweit in Erbrecht und Erbschaftsteuer aus einer Hand – von Pflichtteilsansprüchen über Testamentsgestaltung bis zur steuerlichen Optimierung von Nachlässen. Anwälte und Steuerberater arbeiten dabei im selben Mandat zusammen.

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Die Immobilie im Zentrum: bewerten, nutzen, übernehmen

Fast jeder Erbengemeinschafts-Streit ist ein Immobilienstreit mit drei Kernfragen:

Was ist sie WERT (gemeinsames Verkehrswertgutachten statt Doppel-Gutachterkrieg – und konsistent zur Erbschaftsteuer, die tes tax parallel erklärt)?

Wer NUTZT sie bis zur Lösung (Nutzungsentschädigung, Lasten- und Kostentragung nach Quoten, Vermietung als Zwischenlösung)?

Wer ÜBERNIMMT sie am Ende (Auszahlungsfinanzierung, Grunderwerbsteuer-Befreiung unter Miterben (§ 3 Nr. 2 GrEStG), Spekulationsfrist-Folgen)?

Wir moderieren diese Fragen mit Zahlen statt Emotionen – und wo Moderation scheitert, prozessieren wir sie: Erbteilungsklage als letztes, gut vorbereitetes Mittel.

Sonderlagen: der verschwundene Miterbe, der Streit ums Testament, das Chaos in den Konten

Die Praxis-Komplikationen haben Lösungen: unbekannte oder unauffindbare Miterben (Erbenermittlung, Abwesenheitspflegschaft), Minderjährige (Familiengericht!), parallele Streits über die Erbfolge selbst (Testamentsauslegung, Anfechtung – erst die Erbquote klären, dann teilen), ungeklärte Kontobewegungen vor und nach dem Erbfall (Auskunftsansprüche gegen Banken und Bevollmächtigte – die „Vollmacht der letzten Jahre” ist ein Dauerbrenner mit eigenem Anspruchsprogramm (Auftragsrecht, §§ 666, 667 BGB)). Und über allem die Verjährungs- und Steuerfristen, die wir im Blick behalten, während die Familie diskutiert.

Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten

Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.

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Häufige Fragen

Das Doppel-Programm: Nutzungsentschädigung geltend machen (rückwirkend begrenzt – also jetzt) und die Auseinandersetzung aktiv betreiben, notfalls mit Teilungsversteigerungs-Antrag als Weckruf. Mietfreies Wohnen auf Kosten der Miterben ist kein Gewohnheitsrecht.

Ja – der Erbteil ist verkäuflich, die Miterben haben ein Vorkaufsrecht. Ob der Aufkäufer-Abschlag oder der lange Weg mehr bringt, ist eine Rechenfrage; wir stellen beide Zahlen nebeneinander.

Nein: Für Verwaltung genügt Mehrheit, für die Auseinandersetzung gibt es Verfahrenswege auch gegen Schweigende (Fristsetzungen, Klage, notfalls Pflegschaft). Schweigen verzögert – verhindern kann es nichts.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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