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Vertragsrecht

„Gekauft wie gesehen” – was die Klausel wirklich ausschließt und wo Ihre Rechte bleiben

Kaum eine Formel steht in mehr privaten Kaufverträgen – und kaum eine wird mehr überschätzt: „Gekauft wie gesehen” bzw. der Gewährleistungsausschluss unter Privaten wirkt, aber er wirkt begrenzt. Drei Fallgruppen überleben ihn regelmäßig – und genau um die geht es, wenn nach dem Kauf der Motorschaden, der Wasserschaden oder die manipulierte Laufleistung auftaucht.

Christina Bender
Rechtsanwältin
Andreas Klickow
Rechtsanwalt

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Die drei Grenzen des Ausschlusses

1. Arglist: Wer einen Mangel kennt und verschweigt oder ins Blaue hinein Angaben macht, kann sich auf den Ausschluss nicht berufen (§ 444 BGB) – der Klassiker: der verschwiegene Unfallschaden. Die Arglist müssen Sie beweisen; Indizien wie überlackierte Spachtelstellen, Werkstatthistorie oder Vorbesitzer-Aussagen sammeln wir systematisch.

‍2. Beschaffenheitsvereinbarung: Was zugesichert wurde – „unfallfrei”, „Laufleistung original”, Inseratsangaben –, ist vom Ausschluss nicht erfasst (§ 444 BGB); das Inserat gehört deshalb gesichert, bevor es gelöscht wird.

‍3. Händler im Gewand des Privatverkäufers: Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam (§ 476 Abs. 1 BGB) – auch beim „Verkauf im Kundenauftrag” und ähnlichen Umgehungskonstruktionen schaut die Rechtsprechung auf die Realität, nicht aufs Etikett.

Zusätzlich gilt beim Verbrauchsgüterkauf die Beweislastumkehr: Zeigt sich der Mangel binnen eines Jahres, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB).

Das wichtigste zusammengefasst

Zielgruppe: Käufer, die nach dem Kauf Mängel entdecken und mit der Klausel "gekauft wie gesehen" konfrontiert sind

Grundaussage: Der Ausschluss wirkt, aber begrenzt – drei Fallgruppen überleben ihn regelmäßig

Grenze 1 – Arglist: Wer einen Mangel kennt und verschweigt oder ins Blaue hinein Angaben macht, kann sich nicht auf den Ausschluss berufen (§ 444 BGB) – Indizien wie überlackierte Stellen oder Werkstatthistorie helfen beim Beweis

Grenze 2 – Beschaffenheitsvereinbarung: Zugesicherte Eigenschaften wie "unfallfrei" oder Inseratsangaben sind vom Ausschluss nicht erfasst – das Inserat sollte vor Löschung gesichert werden

Grenze 3 – Verdeckter Unternehmerverkauf: Verkauft tatsächlich ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist der Ausschluss unwirksam (§ 476 BGB) – auch bei Umgehungskonstruktionen wie "Verkauf im Kundenauftrag" schaut die Rechtsprechung auf die Realität; zusätzlich gilt hier die Beweislastumkehr binnen einem Jahr (§ 477 BGB)

Was der Ausschluss tatsächlich deckt: Sichtbare, bei der Besichtigung erkennbare Mängel und normaler Verschleiß sind abgegolten – die Klausel ist kein Freibrief, aber auch nicht wertlos

Wichtigste Fristen: Verjährung regelmäßig zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 BGB), bei Arglist gilt die längere Regelverjährung

Was „wie gesehen” tatsächlich deckt

Fair bleibt fair: Sichtbare Mängel, die bei der Besichtigung erkennbar waren – Kratzer, abgefahrene Reifen, sichtbarer Rost – sind mit der Klausel abgegolten; ebenso normaler Verschleiß bei Gebrauchtsachen. Der Ausschluss ist also nicht wertlos, er ist nur kein Freibrief. Die ehrliche erste Frage lautet daher immer: In welche Fallgruppe fällt Ihr Mangel? Genau das klären wir in der Erstberatung – bevor Kosten entstehen und bevor Fristen ablaufen.

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Käufer, Besteller und Geschädigte bei Mängeln, Rücktritt und Schadensersatz – vom Gebrauchtwagenkauf bis zum Handwerkerstreit. Abrechnung transparent nach RVG oder Vergütungsvereinbarung; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Prozesskostenrisiko.

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So gehen wir vor

  • Unterlagen sichern (Vertrag, Inserat-Screenshots, Kommunikation, Fotos)
  • Mangel begutachten lassen, bevor repariert wird
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung, wo sie nötig ist
  • dann Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz – außergerichtlich oder vor Gericht, mit kostenfreier Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

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tes rechtsanwälte steuerberater vertritt bundesweit Auftraggeber und Verlader ebenso wie Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen – von der Durchsetzung von Transportschäden bis zum Inkasso offener Frachtforderungen. Abrechnung transparent nach RVG oder Stundenhonorar; vorab erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Chancen und Kostenrisiko.

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Häufige Fragen

Nein – die Formel erfasst nach der Rechtsprechung nur Mängel, die bei der Besichtigung für einen Laien erkennbar waren. Verborgene Mängel fallen nicht darunter; für sie greift allenfalls ein ausdrücklicher umfassender Gewährleistungsausschluss – mit den drei Grenzen oben.

Unter Privaten ist ein Ausschluss zulässig, aber nie für Arglist und Zusicherungen (§ 444 BGB). Und ob der „Privatverkäufer” wirklich privat handelt, ist häufig die entscheidende Frage.

Die Verjährung beträgt regelmäßig zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 BGB); bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die längere Regelverjährung. Warten verschlechtert nur die Beweislage.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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