Corona-Soforthilfe: Rückmeldung und Rückforderung je Bundesland
Viele Unternehmen beschäftigt die Corona-Soforthilfe weiterhin. Je nach Bundesland unterscheiden sich Rückmeldeverfahren, Rückforderungsbescheide, Härtefallregelungen und mögliche Erstattungen erheblich.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg können bestimmte Unternehmen künftig einen Ausgleichsanspruch geltend machen. Hintergrund ist die Rechtsprechung zur unklaren Zweckbestimmung früher Soforthilfe-Bescheide. Betroffen sind vor allem Fälle auf Grundlage der Richtlinie vom 22. März 2020.
Das digitale Antragsverfahren soll voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2026 starten. Nach Eröffnung der Antragstellung gilt voraussichtlich eine sechsmonatige Frist.
Bayern
In Bayern sind die Rückmeldefristen bereits abgelaufen. Wer keine Rückmeldung abgegeben hat, muss mit Rückforderungen und Verzugszinsen rechnen. In Einzelfällen kommen Zahlungserleichterungen oder Härtefalllösungen in Betracht.
Sachsen
In Sachsen läuft die Aufarbeitung weiterhin. Es gibt zahlreiche Widersprüche und gerichtliche Verfahren gegen Rückforderungsbescheide.
Seit Juli 2025 sind Zahlungserleichterungen möglich, unter anderem Rückzahlungsfristen bis zu 36 Monate. Ein vollständiges Absehen von Rückforderungen kommt in Härtefällen in Betracht.
Sachsen-Anhalt
Das Rückmeldeverfahren endete mit Nachfrist zum 31. Dezember 2025. Möglich sind zinsfreie Ratenzahlungen bis zu 72 Monate sowie Härtefallregelungen. Unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen kann das Verfahren ohne Rückzahlung abgeschlossen werden.
Hessen
In Hessen ist das Rückmeldeverfahren derzeit aufgrund eines Moratoriums ausgesetzt. Bis zum Abschluss der Prüfung sollen keine neuen Bescheide erstellt werden.
Bereits erlassene Bescheide bleiben jedoch fristgebunden relevant. Insbesondere Klagefristen müssen weiterhin beachtet werden.
Thüringen
In Thüringen wird politisch und verbandlich eine Aussetzung laufender Rückforderungsverfahren gefordert, insbesondere für das Friseurhandwerk. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten bei Richtlinien und Berechnungsgrundlagen. Unternehmen sollten Rückforderungsbescheide daher nicht ungeprüft akzeptieren.
Einschätzung von tes legal
Die Corona-Soforthilfe bleibt ein rechtlich anspruchsvolles Massenthema. Entscheidend sind Bundesland, Richtlinie, Bescheidinhalt, Bestandskraft und Fristenlage. Unternehmen sollten Bewilligungsbescheide, Rückmeldeunterlagen, Rückforderungsbescheide und Zahlungsnachweise kurzfristig prüfen lassen.
tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & Partner mbB unterstützt Unternehmen bei der rechtlichen Bewertung von Rückforderungen, Widersprüchen, Klagen, Härtefallanträgen und möglichen Erstattungsansprüchen.
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